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von Lindenwirt » Di 24. Feb 2015, 10:19
Hi,
dazu gabs hier schon mal einen Thread.
Wenn die Wohnung leer ist sollten die Waffen extra versperrt sein, dazu gabs irgendwann mal ein Urteil was die doppelte Hürde betrifft. Eine Hürde ist z.B.: die Eingangstür, eine weitere wäre der Waffenschrank.
Liegt die Waffe unter dem Bett entspricht das nur einer Hürde (der Tür), das kann zu wenig sein. Es gibt auch einen Unterschied ob im Erdgeschoss oder im ersten Stock. In ersterem solltest du die Waffen z.b: nicht auf den ersten Blick ersichtlich (z.B.: in Glasvitrine) lagern.
Vielleicht kennt wer die entsprechenden Gesetze, im Jagdkurs wurden uns jedenfalls diese Beispiele genannt.
lg