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Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in Ö?

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 14:35
von crypto
Wegen Antrag für eine WBK: Wenn derzeit kein Wohnsitz in Österreich mehr besteht (als Ö-Staatsbürger) und man daher keine WBK beantragen kann, aber die Behörde vom Wohnstaat (CH) einen Nachweis verlangt, dass man im Heimatland berechtigt ist, eine Waffe zu besitzen, was dann tun?

Gibt es jemanden von euch, der mal ein solches Problem hatte?
Habe bisher noch keine WBK gehabt.

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 14:40
von Alaskan
:think: Hää wos willst wissen,willst jetzt in die Schweiz ?oder warst Schweizer?

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 14:41
von rupi
crypto hat geschrieben:aber die Behörde vom Wohnstaat (CH) einen Nachweis verlangt

einfach eine Kat C Waffe bei uns kaufen und beim Händler/Freund/Familie verwahren reicht nicht ?

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 14:46
von crypto
Es geht um Kat. B.
Bin Österreicher und wohne seit wenigen Jahren in der Schweiz.

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 15:19
von DerDaniel
Ich denke es geht um den im anderen Thread angesprochenen schweizer WES für Leute mit Aufenthaltsgenehmigung B und "WBK" im Vaterland.

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Von und mit dem Handy geschrieben. Also keine Garantie für die Rechtschreiung.

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 15:32
von crypto
Fast, also bislang habe ich noch keine WBK, das ist denke ich auch das grösste bürokratische Problem, da ich ohne aktuellen Wohnsitz in Ö auch keine beantragen kann.

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 15:33
von piefke
Nebenwohnsitz in at melden. Und ganz normal WBK beantragen. Damit dann bei den CH Behörden vorsprechen

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 16:05
von cosmoch

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 16:49
von crypto
Vielen Dank für die Infos!

@cosmoch: Weisst du zufällig, ob mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine solche im steuerlichen Sinn gemeint ist? Oder etwa anderer Art? Für Österreich habe ich nur ersteres sowie irgendetwas fremdenpolizeiliches gefunden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das damit gemeint ist?

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 19:15
von cosmoch
@crypto

ich glaube es geht eher darum, dass du dem schweizer Staat beweisen kannst, dass du nie straffällig geworden bist. Bei uns heisst es Strafregisterausweis.

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Mi 25. Mär 2015, 07:24
von rhodium
Es würde mich sehr wundern so du für einen Schweizer WES eine österreichische WBK benötigen würdest. Ich würde mal behaupten, dass dies nur bei Exportabsichten relevant ist.

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Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Mi 25. Mär 2015, 16:35
von crypto
also die aussage, dass eine unbedenklichkeitsbescheinigung (ein steuerliches dokument) statt ner wbk ausreicht, habe ich bisher nur auf einer einzigen privaten website (dem link von cosmo) gesehen, offiziell kann ich nix finden.

dann muss ich wohl mal bei den lokalen behörden vorbeischauen, aber kann mir schlecht vorstellen, dass sowas ausreicht?

die auskunft, dass ich keine wbk ohne wohnsitz in ö beantragen kann, hat mir eine dame vom lpd wien gegeben. allerdings wirkte sie mit meiner anfrage auch etwas überfordert.

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Mi 25. Mär 2015, 17:37
von piefke
crypto hat geschrieben:also die aussage, dass eine unbedenklichkeitsbescheinigung (ein steuerliches dokument) statt ner wbk ausreicht, habe ich bisher nur auf einer einzigen privaten website (dem link von cosmo) gesehen, offiziell kann ich nix finden.

dann muss ich wohl mal bei den lokalen behörden vorbeischauen, aber kann mir schlecht vorstellen, dass sowas ausreicht?

die auskunft, dass ich keine wbk ohne wohnsitz in ö beantragen kann, hat mir eine dame vom lpd wien gegeben. allerdings wirkte sie mit meiner anfrage auch etwas überfordert.

Ist es für dich denn ein Problem einen Zweitwohnsitz in Art zu melden bei Eltern, Bruder, tante, oder Schulfreund?

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 10:52
von crypto
einen zweitwohnsitz zu beantragen würde vlt schon irgendwie gehen, aber gibt es denn keinen anderen weg? in ö scheint das verfahren ungleich langwieriger zu sein, und was vlt noch wichtiger ist, in ö ist es üblich, dass nach erhalt einer wbk die polizeibeamten regelmässig unangekündigt an der angegeben adresse vorbeikommen, um die verwahrung der waffe zu kontrollieren.

eine unbedenklichkeitsbescheinigung klingt ja sehr einfach, aber ob ein steuerliches dokument der behörde wirklich statt einem erwerbsberechtigungsnachweis ausreicht?