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Fahrrad Revolver

Verfasst: So 18. Okt 2015, 22:55
von hasgunz
Grüß euch,

bin da auf was gestoßen:

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Kann mir da jemand weiterhelfen?
Bzw. erklären, warum man im "alten" WG solche Revolver frei führen konnte?

Und nochwas, stimmt das, dass solche Taschenpistolen mit langem Lauf auch frei verkäuflich waren?

LG

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 00:33
von gewo
hasgunz hat geschrieben:Grüß euch,

bin da auf was gestoßen:

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Kann mir da jemand weiterhelfen?
Bzw. erklären, warum man im "alten" WG solche Revolver frei führen konnte?

Und nochwas, stimmt das, dass solche Taschenpistolen mit langem Lauf auch frei verkäuflich waren?

LG


hab mich mit dem thema noch nicht beschaeftigt ...
aber das sind doch originale vor 1871
die haben keine waffeneigenschaft
die darfst du sowieso ueberallhin mitnehmen ... vulgo "fuehren" ..... oder?

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 06:23
von crosseye
Führen darf'st die aber nur am Fahrradl - wehe du steigst damit in a Auto ein... :mrgreen:
Im Ernst: Waren nicht im Waffengesetz vor 1996 Faustfeuerwaffen <6,35mm WBK frei?
Bilde mir zu mindestens ein, dass sowas auf meiner alten Papier WBK so sinngemäß stand: ...berechtigt zum Besitz von 2 Faustwaffen und Munition >6,35mm...

Und wegen Regelung im aktuellen Waffengesetz für Perkussionsrevolver vor 1871: Ich dachte diese haben sehr wohl Waffencharakter, es gelten dieselben Regelungen wie für moderne Handfeuerwaffen (WBK/WP pflichtig), nur nehmen die vor 1871 (bzw. deren Replikas im Originalkaliber) keinen Platz auf der WBK weg. Zum Führen ist aber genauso WP erforderlich. Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege...

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Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 07:57
von gewo
crosseye hat geschrieben:Führen darf'st die aber nur am Fahrradl - wehe du steigst damit in a Auto ein... :mrgreen:
Im Ernst: Waren nicht im Waffengesetz vor 1996 Faustfeuerwaffen <6,35mm WBK frei?
Bilde mir zu mindestens ein, dass sowas auf meiner alten Papier WBK so sinngemäß stand: ...berechtigt zum Besitz von 2 Faustwaffen und Munition >6,35mm...

Und wegen Regelung im aktuellen Waffengesetz für Perkussionsrevolver vor 1871: Ich dachte diese haben sehr wohl Waffencharakter, es gelten dieselben Regelungen wie für moderne Handfeuerwaffen (WBK/WP pflichtig), nur nehmen die vor 1871 (bzw. deren Replikas im Originalkaliber) keinen Platz auf der WBK weg. Zum Führen ist aber genauso WP erforderlich. Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege...

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hi

hab noch nicht drueber nachgedacht oder nachgelesen
den fall hatte ich noch ned

aber die dinger sinde alles origiginale vor 1871
somit ohne waffeneigenschaft

kann da ein fuehren ueberhaupt geben?

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 08:03
von BigBen
Ich würd mich noch nichtmal darauf festlegen dass die Dinger älter als 1871 sind...

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 08:32
von gewo
BigBen hat geschrieben:Ich würd mich noch nichtmal darauf festlegen dass die Dinger älter als 1871 sind...


angeblich ja
es gibt die angeblich nicht als replicas
hat kein mensch jemals nachgebaut ...

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 08:43
von piefke
Bis 1971 waren ffw über 30 cm Gesamtlänge frei zu erwerben, wie ein K98

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 08:49
von BigBen
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich bezweifle, dass die Originale von 1871 oder älter stammen - Hoch-Zeit von diesen Dingern war glaub ich um 1900 herum. Auch Fahrräder waren vorher maximal Ausnahmeerscheinungen.

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 09:10
von arnstein
piefke hat geschrieben:Bis 1971 waren ffw über 30 cm Gesamtlänge frei zu erwerben, wie ein K98


Hallo,
Richtig, ich dachte das es länger war, so bis 1975?

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 09:25
von Bud Spencer
-

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 09:28
von Bud Spencer
-

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 18:02
von doc steel
war das nicht weil die hundsviecher fahradln no ned gwohnt waren und deswegen ?

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Di 20. Okt 2015, 17:53
von crosseye
Sowas bräucht ma wirklich bei manche Hundsviecher.
Heut wollt wieder irgend so ein schwarzer Kläffer hinter meinem Motorroller nach, der 500er war ihm aber doch z'schnell. [emoji1]
Aber irgendwann montier ich ma a abgsagelte Doppelläufige ala Mad Max für eam drauf! [emoji16]

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Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Di 20. Okt 2015, 18:37
von hasgunz
BigBen hat geschrieben:Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich bezweifle, dass die Originale von 1871 oder älter stammen - Hoch-Zeit von diesen Dingern war glaub ich um 1900 herum. Auch Fahrräder waren vorher maximal Ausnahmeerscheinungen.


z.B. die Lefaucheux-Revolver (Stiftfeuer Revolver), sind vor 1871 patentiert und wie es ausschaut auch hergestellt worden.
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Die Pepperbox ist auch sicher von vor 1871.
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Dann gibt es noch die "Bulldog" Revolver.
Diese Dinger sind erst ab ca. 1870 auf den Markt gekommen. Da gibt es auch hunderte verschiedene Modell Varianten.
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Zum Schluss gibt es noch einen Rovolver auf den Bildern, es ist wahrscheinlich einer dieser "Safty Automatics" von H&R, Iver Johnson und sogar S&W hat diese Dinger gebaut. Leider sind sie erst ab ca 1880 auf den Markt gekommen.
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Und ein Schmankerl hab ich noch gefunden.
Ein S&W Model 1 in .22 RF!
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So einer wird auch bei den nächsten Dorotheum Auktion mitversteigert.

Wie gesagt gibt es dann noch viele weitere "Revolver", die vor 1871 zur SV gefertigt wurden, aber auf die gehe ich nicht näher ein.

@crosseye
Das ist aber ganz phöse mein Freund!
Denk doch an die Kinder ;)

Sind schon sexy die Dinger.

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LG

Re: Fahrrad Revolver

Verfasst: Di 20. Okt 2015, 19:32
von Elmo12
Kann mich erinnern dass es bis in die 1920-1930er in de und at viele Tote durch Schusswaffen gegeben hat da waffen frei verkäuflich waren + Wirtschaftskrise + ganz anderes Weltbild. Da hat ein fahrradrevolver sicherlich Sinn gemacht