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Kategorie B Waffe verschicken
Verfasst: Di 19. Apr 2016, 10:51
von gerioldschool
Bin derzeit in der cooolen Situation, dass ich ein Platzerl auf der WBK freibekommen habe und gerade zeitgleich meine Wunschwaffe zu einem wirklich guten Preis zu haben ist. Pferdefuß an der Sache ist, dass das Ding in Oberösterreich liegt und ich in naher Zukunft nicht die Zeit finden werde, einen halben Tag im Auto zu verbringen.
Der Verkäufer ist sehr nett und würde die Waffe auch verschicken. Habe die Suche bemüht und mich ein bisi eingelesen, aber teilweise konträre Beiträge dazu gelesen.
Hier müsste der Verkäufer das Ding via EMS an einen Waffenhändler schicken, dort könnte ich es dann abholen. Ist diese Vorgehensweise zu 100 % legal? Oder muß der Verkäufer das Ding dann selbst zu einem Händler bringen, der es dann zu einem hier im Großraum Wien schickt?
Ich mag hier einfach nix falsch machen und auch den Vekäufer keinesfalls irgendwo reintheatern.
Re: Kategorie B Waffe verschicken
Verfasst: Di 19. Apr 2016, 11:02
von Incite
Derzeit kann er dir auch die Waffe persönlich schicken mit einem Transporteuer der befähigt ist Waffen zu transportieren.
Wenn da mal ein Paket verloren geht gibts sicher ein paar Behördenwege

Re: Kategorie B Waffe verschicken
Verfasst: Di 19. Apr 2016, 11:33
von JPS1
kannst von privat zu privat schicken. EMS bevorzugt, aber eigentlich nicht nötig. "Persönlich" (Berechtigung!) und Verfolgbar & Versichert (Gewissen!) sollt es dennoch sein
Waffenrechtlich kein Problem - musst halt dann melden in der üblichen Frist, wennst sie hast.
Senden an Waffenhändler ist auch ok - man hat halt die Sicherheit, dass der Waffenhändler idR nochmal kontrolliert, bevor ers ausfolgt
§ 46. WaffG: Dieses Bundesgesetz gilt nicht
...
2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von Waffen und Munition
a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern obliegt, und
b) durch Unternehmungen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt sind.
Re: Kategorie B Waffe verschicken
Verfasst: Di 19. Apr 2016, 20:28
von Teal'c
JPS1 hat geschrieben:kannst von privat zu privat schicken. EMS bevorzugt, aber eigentlich nicht nötig. "Persönlich" (Berechtigung!) und Verfolgbar & Versichert (Gewissen!) sollt es dennoch sein
Waffenrechtlich kein Problem - musst halt dann melden in der üblichen Frist, wennst sie hast.
Senden an Waffenhändler ist auch ok - man hat halt die Sicherheit, dass der Waffenhändler idR nochmal kontrolliert, bevor ers ausfolgt
§ 46. WaffG: Dieses Bundesgesetz gilt nicht
...
2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von Waffen und Munition
a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern obliegt, und
b) durch Unternehmungen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt sind.
+1
hab selber heut ein Paket vom anderen Ende Österreichs erhalten und selbst auch schon genug versendet. Nie ein Problem gehabt. Aber wie JPS1 schon sagt, besser eingeschrieben und mit persönlicher Übergabe aufgeben bzw aufgeben lassen.
Re: Kategorie B Waffe verschicken
Verfasst: Di 19. Apr 2016, 20:53
von Irwin J. Finster
Hat doch gut geklappt oder?

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
Re: Kategorie B Waffe verschicken
Verfasst: Di 19. Apr 2016, 20:56
von Teal'c
Irwin J. Finster hat geschrieben:Hat doch gut geklappt oder?

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
vui!

Re: Kategorie B Waffe verschicken
Verfasst: Mo 2. Mai 2016, 16:44
von gerioldschool
Gab auch bei mir ein happy end,
allerdings hab ich für meine ppk 500 runtergespult

Re: Kategorie B Waffe verschicken
Verfasst: Mo 2. Mai 2016, 20:05
von masterman04
Hab ich erst vor wenigen Tagen mal gemacht. EMS mit Identitätsprüfung, gut verpackt und ab die Post

Du solltest nur genauestens Wissen WEM du diese Waffe schickst und anvertraust!
Re: Kategorie B Waffe verschicken
Verfasst: Sa 7. Mai 2016, 09:57
von quildor82
JPS1 hat geschrieben:kannst von privat zu privat schicken. EMS bevorzugt, aber eigentlich nicht nötig. "Persönlich" (Berechtigung!) und Verfolgbar & Versichert (Gewissen!) sollt es dennoch sein
Waffenrechtlich kein Problem - musst halt dann melden in der üblichen Frist, wennst sie hast.
Verfolgbar ist jedes Paket.
Höherversicherung kannst dir zu 99% am Bauch picken & die "standardhaftung" mit € 510,- bezweifle ich auch.