Selbstladeflinte für die Jagd
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Selbstladeflinte für die Jagd
Die Frage ist gerade in einer Diskussion aufgekommen, ob ein Jäger einen WP bekommen würde, nur weil er sich eine Selbstladeflinte für die Jagd kauft.
Diese Flinte ist ja Kat. B und mit der Jagdkarte darf ich nur Kat. C und D führen.
Mit der WBK darf ich somit die Flinte nur kaufen.
Würde ich also dafür heutzutage einen WP bekommen (wohl mit Einschränkung Jagd und Selbstlader) oder wie??
Diese Flinte ist ja Kat. B und mit der Jagdkarte darf ich nur Kat. C und D führen.
Mit der WBK darf ich somit die Flinte nur kaufen.
Würde ich also dafür heutzutage einen WP bekommen (wohl mit Einschränkung Jagd und Selbstlader) oder wie??
Beste Grüße
Christoph
Christoph
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1700
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
das liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
Ich liebe diesen Satz.
Lg
Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: Selbstladeflinte für die Jagd
chris01 hat geschrieben:Die Frage ist gerade in einer Diskussion aufgekommen, ob ein Jäger einen WP bekommen würde, nur weil er sich eine Selbstladeflinte für die Jagd kauft.
Diese Flinte ist ja Kat. B und mit der Jagdkarte darf ich nur Kat. C und D führen.
Mit der WBK darf ich somit die Flinte nur kaufen.
Würde ich also dafür heutzutage einen WP bekommen (wohl mit Einschränkung Jagd und Selbstlader) oder wie??
Das kommt darauf wie glaubhaft du deiner Waffenbehörde einen Bedarf nachweisen kannst unbedingt eine SLF für die Jagd führen zu müssen...aber ich denk da stehen die Karten aktuell eher schlecht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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- Registriert: Fr 7. Jun 2013, 10:23
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
chris01 hat geschrieben:Die Frage ist gerade in einer Diskussion aufgekommen, ob ein Jäger einen WP bekommen würde, nur weil er sich eine Selbstladeflinte für die Jagd kauft.
Diese Flinte ist ja Kat. B und mit der Jagdkarte darf ich nur Kat. C und D führen.
Mit der WBK darf ich somit die Flinte nur kaufen.
Würde ich also dafür heutzutage einen WP bekommen (wohl mit Einschränkung Jagd und Selbstlader) oder wie??
In Nö hab ich letztes Jahr angefragt ob man den WP für z.B.: SLF für die Krähenjagd bekommen würde und es wurde verneint!
mit Autokorrektur geschrieben...Rechtschreibfehler vermutlich deshalb
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
Leider stimmt genau diese Aussage:
Und dann kommt ein Schreiben von der Waffenbehörde an den Bezirksjägermeister mit den Fragen:
1) ist eine SLF eine ortsübliche und gebräuchliche Jagdwaffe
2) ist es für die ortsübliche Ausübung der Jagd notwendig (oder vom Bezirksjagdamt empfohlen) eine SLF zu führen oder ist es möglich auch mit einer Waffe der Kat. C und D das auslangen zu finden
Und die Antworten könnt ihr euch ja denken
hari hat geschrieben:das liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Und dann kommt ein Schreiben von der Waffenbehörde an den Bezirksjägermeister mit den Fragen:
1) ist eine SLF eine ortsübliche und gebräuchliche Jagdwaffe
2) ist es für die ortsübliche Ausübung der Jagd notwendig (oder vom Bezirksjagdamt empfohlen) eine SLF zu führen oder ist es möglich auch mit einer Waffe der Kat. C und D das auslangen zu finden
Und die Antworten könnt ihr euch ja denken
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
Eventuell statt einer SLF eine (Unterhebel)repetierflinte versuchen. Die ist ja auch Kat-B und findet wohl eher anklang, weil sie nicht so phöse ist. 

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- Beiträge: 232
- Registriert: So 30. Sep 2012, 13:04
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
Darum auch mein Hinweis auf die repetierflinte. Da kannst 7. 8 oder auch 10 murmeln laden, nicht nur 3 wie beim ha. Dadurch hast wirklich einen großen Vorteil gegenüber der normalen doppelflinte.
Und sie ist auch Kategorie. b.
Und sie ist auch Kategorie. b.
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
in den meisten Jagdgesetzen sind unsinnigerweise nur max. 3 Patronen erlaubt.
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
@hane: auch bei repetierern?
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
Mich würde interessieren was da im Hintergrund abgelaufen ist das Jäger keinen Waffenpass mehr ausgestellt erhalten.
Wer hat das angeordnet ? Kam das still und heimlich von der EU ?
Das eine Österreichische Partei dahinter steckt kann ich mir nicht vorstellen.
Der Einfluss der Jäger reicht jetzt anscheinend auch nicht mehr aus das rückgängig zu machen.
Meiner Meinung nach sollte der Staat Interesse haben das die Staatsbürger legal bewaffnet sind.
Das Jäger keinen Waffenpass mehr erhalten finde ich als eine Frechheit. Gerade die brauchen für
das Nachsuchen und für die Krähenjagd Waffen der Kategorie B. Da wird im Urteil herumgeeiert
wie viele Krähen darf man jagen. Und zum nachsuchen kann man auch andere Waffen verwenden.
Das ist doch ein Sche... Sicher man kann auch mit einem Speer und einen Faustkeil nachsuchen gehen.
Wie fadenscheinig die Begründungen ausgelegt sind das ist doch nicht mehr normal !
Wer hat das angeordnet ? Kam das still und heimlich von der EU ?
Das eine Österreichische Partei dahinter steckt kann ich mir nicht vorstellen.
Der Einfluss der Jäger reicht jetzt anscheinend auch nicht mehr aus das rückgängig zu machen.
Meiner Meinung nach sollte der Staat Interesse haben das die Staatsbürger legal bewaffnet sind.
Das Jäger keinen Waffenpass mehr erhalten finde ich als eine Frechheit. Gerade die brauchen für
das Nachsuchen und für die Krähenjagd Waffen der Kategorie B. Da wird im Urteil herumgeeiert
wie viele Krähen darf man jagen. Und zum nachsuchen kann man auch andere Waffen verwenden.
Das ist doch ein Sche... Sicher man kann auch mit einem Speer und einen Faustkeil nachsuchen gehen.
Wie fadenscheinig die Begründungen ausgelegt sind das ist doch nicht mehr normal !
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
IT Guy hat geschrieben:@hane: auch bei repetierern?
nein, hast recht.
meine Repetierflinte hat leider nur ein 2 Schuss Kastenmagazin, ich war da irgendwie fixiert, das hätte einen jagdrechtlichen Grund.
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
Hermann hat geschrieben:Mich würde interessieren was da im Hintergrund abgelaufen ist das Jäger keinen Waffenpass mehr ausgestellt erhalten.
Wer hat das angeordnet ? Kam das still und heimlich von der EU ?
Das eine Österreichische Partei dahinter steckt kann ich mir nicht vorstellen.
Der Einfluss der Jäger reicht jetzt anscheinend auch nicht mehr aus das rückgängig zu machen.
Meiner Meinung nach sollte der Staat Interesse haben das die Staatsbürger legal bewaffnet sind.
Das Jäger keinen Waffenpass mehr erhalten finde ich als eine Frechheit. Gerade die brauchen für
das Nachsuchen und für die Krähenjagd Waffen der Kategorie B. Da wird im Urteil herumgeeiert
wie viele Krähen darf man jagen. Und zum nachsuchen kann man auch andere Waffen verwenden.
Das ist doch ein Sche... Sicher man kann auch mit einem Speer und einen Faustkeil nachsuchen gehen.
Wie fadenscheinig die Begründungen ausgelegt sind das ist doch nicht mehr normal !
Angeblich war von den Jagdverbänden mit dem Innenministerium bereits eine Änderung des Gesetzes ausgehandelt, die das führen von B-Waffen zur Jagd erlaubt hätte. Dann wollte anscheinend eine Interessensvertretung auf den Zug mit aufspringen und das zu einem politischen Erfolg einer Partei machen. Das möchte man aber im Innenministerium nicht

Übrigens, vor kurzem wurde einem Aufsichtsjäger der Waffenpass in 2. Instanz verweigert. Wie das mit z.B. dem NÖ Jagdgesetz zusammenpasst, verstehe ich nicht:
§ 72
Waffengebrauch der Jagdaufseher
Die bestätigten und beeidigten Jagdaufseher sind berechtigt, in Ausübung ihres Dienstes ein Jagdgewehr, eine Faustfeuerwaffe sowie eine kurze Seitenwaffe zu tragen und von diesen Waffen Gebrauch zu machen, wenn ein rechtswidriger Angriff auf Leib oder Leben ihrer eigenen oder einer anderen Person unternommen wird oder unmittelbar droht oder wenn eine mit einer Schußwaffe versehene Person, die beim verbotswidrigen Durchstreifen des Jagdgebietes betreten wird, die Waffe nach Aufforderung nicht sofort ablegt oder die abgelegte Waffe ohne Erlaubnis des Jagdaufsehers wieder aufnimmt. Der Gebrauch der Waffe ist jedoch nur insoweit zulässig, als er zur Abwehr des unternommenen oder drohenden Angriffes notwendig ist.
Re: Selbstladeflinte für die Jagd
Hermann hat geschrieben:Mich würde interessieren was da im Hintergrund abgelaufen ist das Jäger keinen Waffenpass mehr ausgestellt erhalten. Wer hat das angeordnet ? Kam das still und heimlich von der EU ?
nein
Hermann hat geschrieben:Das Jäger keinen Waffenpass mehr erhalten finde ich als eine Frechheit.
das spiel dass hier gespielt wurde ist gut bekannt und heisst "haltet den dieb"
am besten fragst du mal hohe jagdverbandvertreter einiger mittlerer und westlicher bundslaender was sie am
vormittag des 29.4.2013 bei der sitzung im BMI gefordert haben
Hane hat geschrieben:Angeblich war von den Jagdverbänden mit dem Innenministerium bereits eine Änderung des Gesetzes ausgehandelt, die das führen von B-Waffen zur Jagd erlaubt hätte. Dann wollte anscheinend eine Interessensvertretung auf den Zug mit aufspringen und das zu einem politischen Erfolg einer Partei machen. Das möchte man aber im Innenministerium nicht
bloedsinn
die aus dem "blauen" forum haben eine menge dreck am stecken waffenrechtlich
aber DAS haben sie nicht verbockt
Hane hat geschrieben:Übrigens, vor kurzem wurde einem Aufsichtsjäger der Waffenpass in 2. Instanz verweigert. Wie das mit z.B. dem NÖ Jagdgesetz zusammenpasst, verstehe ich nicht:
bundsrecht (waffengesetz) steht ueber landesrecht ( jagdgesetz)
was gibt es da nicht zu verstehen
es muss einer KONKRETEN gefahr begegenet werden
keiner denkbaren
genauso wie bei den polizisten
genauso wie bei allen anderen
und es muss ausschliesslich eine B waffe zur abwehr geeignet sein
wenn wo noch waffenpaesse fuer jagdaufseher ausgestellt werden dann dort wo die behoerden ueber die aktuellen gesetzeslagen nicht in kenntnis sind
was dzt noch geht ist hundefuehrer
da hat eine behoerde ein verfahren quasi verbockt und die 2.instanz hat dem hundefuehrer recht gegeben
war aber aus sicht der behoerde gesehen eher ein "betriebsunfall"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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