hat von euch ev. jemand in der letzten Zeit eine Stützmauer errichtet und musste sich mit der Bauverordnung herumschlagen?
Ich hab folgendes Problem:
In der Neuplanverordnung habe ich folgenden Text stehen:
"Stützmauern dürfen eine Höhe von 1,0m, und zwar über dem jeweils höher gelegenen natürlichen Gelände, nicht überschreiten."
Nun wurde mir am Amt erklärt dies solle bedeuten dass eine Mauer nicht höher als 1m sein darf?!
Meiner Meinung nach ist das falsch. Es steht über dem natürlich gelegenen (also nicht dem aufgeschütteten) höher gelegenen Gelände. Also in dem Fall die Rückseite der Mauer. Es steht NICHT dass die Gesamthöhe nicht höher als 1m sein darf. Das wäre ja auch unlogisch meiner Meinung nach.
Ich habe mal eine Skizze gezeichnet, wäre super wenn sich hier jemand bereits damit beschäftigt hat und weiß was das wirklich bedeutet. Was meint ihr, stimmt die Skizze?

lG
Lindenwirt