Frage zum Baurecht

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
Antworten
Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Frage zum Baurecht

Beitrag von Lindenwirt » So 12. Feb 2017, 11:07

Hallo Leute,

hat von euch ev. jemand in der letzten Zeit eine Stützmauer errichtet und musste sich mit der Bauverordnung herumschlagen?

Ich hab folgendes Problem:

In der Neuplanverordnung habe ich folgenden Text stehen:
"Stützmauern dürfen eine Höhe von 1,0m, und zwar über dem jeweils höher gelegenen natürlichen Gelände, nicht überschreiten."
Nun wurde mir am Amt erklärt dies solle bedeuten dass eine Mauer nicht höher als 1m sein darf?!

Meiner Meinung nach ist das falsch. Es steht über dem natürlich gelegenen (also nicht dem aufgeschütteten) höher gelegenen Gelände. Also in dem Fall die Rückseite der Mauer. Es steht NICHT dass die Gesamthöhe nicht höher als 1m sein darf. Das wäre ja auch unlogisch meiner Meinung nach.

Ich habe mal eine Skizze gezeichnet, wäre super wenn sich hier jemand bereits damit beschäftigt hat und weiß was das wirklich bedeutet. Was meint ihr, stimmt die Skizze?

Bild

lG
Lindenwirt

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von gewo » So 12. Feb 2017, 11:16

du hast im baurecht das selbe problem wie im waffenrecht
der sachbearbeiter legt das so aus wies grad passt ...

ich hatte vor ein paar jahren in wien in einer sehr wesentlichen frage ( kuppeln mit oder ohne zustimmung des nachbarn) den selben fall.

in der bauordnung steht "keine zustimmung noetig" wenn nachbargrund unbebaut
zustaendiger auf der baupolizei sagt " kommt nicht in frage, wir verlangen immer die zustimmung, egal ob bebaut oder unbebaut ..."

PS: baurecht ist landessache, dir hefen nur auskuenfte aus ooe
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5868
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von yoda » So 12. Feb 2017, 11:19

Du verstehst das schon richtig, würde das einfach so einreichen und die Höhe des alten Geländes und der Aufschüttung genau einzeichnen, die müssen das dann per Bescheid ablehnen oder genehmigen, wobei ablehnen bei dieser eindeutigen Formulierung schwer sein wird. Meistens haben die kleineren Gemeinden eh externe Sachverständige und die Leute die auf der Gemeinde sitzen und Auskunft geben haben keine Ahnung.

Kenne jetzt die OÖ Bauordnung nicht, kann auch sein dass nur eine Bauanzeige notwendig ist, würde dann aber trotzdem einen kleinen Plan dazulegen und mir einen Eingangsstempel auf die Unterlagen geben lassen beim abgeben. In dem Fall müssen die dir das Bauvorhaben binnen 8 Wochen schriftlich mit Begründung untersagen, wird auch schwierig wenn das so klar definiert ist.

Am Besten einfach an einen Baumeister wenden, der macht dir das. Mit vernünftigen Gemeinden kann man reden und das dann so machen wie sie wollen, bei boshaften und/oder inkompetenten Gemeindemitarbeitern geb ich die Pläne einfach ab, bessere dann einmal nach wenn ihnen etwas nicht passt und bekomme dann immer einen positiven Bescheid. Hatte noch keinen einzigen Fall wo ich etwas nicht durchbekommen hab wenn es den Gesetzen entsprochen hat, wobei es in der letzten Zeit immer mühsamer wird, so dass ich selber keine Pläne mehr mache.

Benutzeravatar
trenck
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5471
Registriert: Di 11. Mai 2010, 22:49

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von trenck » So 12. Feb 2017, 11:51

Mein Nachbar (NÖ) hatte das gleiche Problem. Er ist mit Deiner Rechtsansicht nicht durchgekommen. Die dann vom Bauamt akzeptierte Lösung war, dass er vor der Stützmauer Erde aufschütten musste, wodurch die Stützmauer von vorne gesehen nur 1 Meter aus dem Erdreich ragt.

trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von Lindenwirt » So 12. Feb 2017, 12:09

Hallo,

danke mal für die Infos.
@Trenck: Das macht für mich überhaupt keinen Sinn da explizit vom "natürlichen" Gelände ausgegangen wird. d.h. das eine Aufschüttung nichts daran ändert. Es ist dabei immer der Ursprungszustand gemeint habe ich mir sagen lassen. Echt schräg.

Aber wie Gewo schon geschrieben hat, anscheinend Auslegungssache, eigentlich unglaublich. Wobei, ist beim Waffengesetz ja nicht anders...

Benutzeravatar
Chris Kriss
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 177
Registriert: Mo 10. Okt 2016, 13:44
Wohnort: OÖ - WL

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von Chris Kriss » So 12. Feb 2017, 12:59

Eine Höhe definiert sich nach einem Startpunkt und einem Endpunkt! Gesamthöhe 1m ist Schwachsinn, da die Mauer ja ins Erdreich geht.
Also entweder nimmt man das tiefere oder das höhere Gelände als Startpunkt.
(Stützmauer ist auch kein Zaun/Einfriedung)

Was die OÖ Bauordung sagt:
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... eview=True

Bei weniger als 1,5m Höhe vom tieferem Niveau, brauchst du gar nichts ans Bauamt melden.
§ 26 Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben
4. Stützmauern und freistehende Mauern bis zu einer Höhe von 1,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände;

Bei mehr als 1,5m vom tieferen Niveau musst du eine Bauanzeige machen.
§ 25 Anzeigepflichtige Bauvorhaben
14. Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände;

Bei deiner Neuplanverordung ist noch dazugekommen, dass die Höhe von 1m vom oberen Niveau nicht überschritten werden darf.


Ablauf der Bauanzeige:
Die meisten Gemeinden haben auf ihrer Homepage sogar die Formulare zum downloaden. Ansonsten direkt beim Amt holen.
Das füllst aus (inkl. Skizze) und gibst ab.
Das Bauamt hat dann 8 Wochen Zeit um Einspruch zu erheben. Kommt da nix, kannst anfangen!

Der Einspruch/Abweisgrund vom Amt muss natürlich begründet sein. Wenn die "Gesamthöhe 1m" sein muss/darf, dann muss da auch die Angabe der Quelle bzw. des Pararaphen sein! Ein einfaches "Nein, das geht nicht" vom zuständigen Beamten reicht da (Gottseidank!!!) nicht! ...... ist ja nicht das Waffenamt! :lol: :lol: :lol:

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von Lindenwirt » So 12. Feb 2017, 13:24

@Chris Kriss:
Kling gut, d.h. ich interpretiere das jetzt so das meine Skizze dann stimmt.

Die Gretchenfrage ist halt, welcher Punkt genau ist das "höher gelegene natürlcihe Gelände"?
Wenn man wie ich damit die Rückseite der Mauer (wo das Gelände höher ist als auf der Vorderseite) annimmt, dann passts.

Benutzeravatar
Chris Kriss
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 177
Registriert: Mo 10. Okt 2016, 13:44
Wohnort: OÖ - WL

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von Chris Kriss » So 12. Feb 2017, 13:56

Vom fertigen Niveau (denke ich mal). Normalerweise wird eine Stützmauer ja bei schrägem Gelände verbaut. Das natürliche Niveau bei der Mauer ist dann nur ein paar cm unterschiedlich. Wie bei deiner Skizze 1 und 2.
Wenn das obere Niveau fertig aufgeschüttet ist, darf die Mauer oben nicht weiter rausschauen als 1m. Ist eigentlich die einzig logische Lösung.
Außerdem ist die natürliche Geländehöhe auf der höheren Seite nach dem Bau der Mauer nicht mehr zu messen bzw auch nicht sinnvoll. Die Höhe der Mauer ist ja abhängig vom Gefälle. Je steiler der Hang desto höher die Mauer. Bei den meisten Hanggrundstücken fängt man mit 1m über dem höheren, natürlichen Niveau nix an.

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von Lindenwirt » So 12. Feb 2017, 14:54

@ChrisKriss: Stimmt schon, wäre logisch. Ich fürchte aber tatsächlich was ich bisher gelesen und gehört habe, dass "natürlich" hier "vor der Aufschüttung" bedeutet. Tlw. ist lt. div. Rechtssprechungen die man im Internt findet dann auch das Problem dass dieses gar nicht mehr bekannt ist.
Ich habe die Skizze jetzt ans Bauamt gesendet, bin gespannt was zurück kommt. Jetzt müssens das Ganze ja fast weitergeben, die Leute auf der Gemeinde haben bis jetzt nur geraten kommt mir vor. Bei allen Fragen bisher...

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5868
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von yoda » So 12. Feb 2017, 15:13

Das natürliche Gelände ist das vorhandene und auch genehmigte Gelände, sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen vorher mal schnell etwas aufzuschütten.

Man muss immer aufpassen, weil die Gemeinden im Normalfall auch eigene Bebauungsvorschriften im Gemeinderat beschließen können, damit kann es Einschränkungen im Vergleich zu den normalen Landesbauordnungen geben!

Das Baurecht ist nicht wie das Waffenrecht, da gibts klare Gesetze und Vorschriften, die Entscheidungen müssen damit begründet werden, da kriegt man immer einen ordentlichen Bescheid, auch innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist.

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von Lindenwirt » Mo 13. Feb 2017, 14:15

Skizze wurde von der Bautechnikerin besätigt. Passt so. Die Mauer darf damit straßenseitig höher als 1m sein.
War jetzt mein Glück das ich nicht auf die Gemeinde MA gehört habe sondern nochmal lästig war.

Benutzeravatar
Chris Kriss
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 177
Registriert: Mo 10. Okt 2016, 13:44
Wohnort: OÖ - WL

Re: Frage zum Baurecht

Beitrag von Chris Kriss » Mo 13. Feb 2017, 16:36

Hört sich gut an. :handgestures-thumbup:

Antworten