Meine neueste Schnapsidee brachte mich zum Nachdenken.
Kat B Waffen sind laut Gesetz definiert:
4. Abschnitt
Schusswaffen der Kategorie B
Definition
§ 19. (1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
So, für Flinten gibt's ja eine Größenauflage im Abschnitt "verbotene Waffen".
Gibt es sowas für Halbautomaten auch?
Sonst baue ich mir eine Pistole auf AR15 Basis im Kaliber .223


Lg