Highcap Magazin zu Weihnachten
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- SepplSoldier
- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 25. Dez 2019, 02:40
Highcap Magazin zu Weihnachten
Hallo liebe Pulverdampf'ler!
Bin noch ziemlich neu in der Szene und habe eine Frage zu meinen Magazinen.
Habe seit kurzen ein Glock 17 mit 2 x 17 Schuss Glock Magazinen.
Mein Bruder hat mir zu Weihnachten 2018 2 x 31 Schuss Glock Magazine geschenkt.
Nun meine Frage ich habe gehört, dass seit 14.12.2019 sogenannte Highcap Mags nicht mehr erlaubt sind.
Bezieht sich das auf den Kauf von AR Magazinen oder sind allgemein alle Highcaps verboten, wo man gleich aufpassen muss mit verboten, denn wie sieht es hier mit "Altbestand" aus.
Danke im vorraus liebe Community!
Gruß Seppl ( Mike )
Bin noch ziemlich neu in der Szene und habe eine Frage zu meinen Magazinen.
Habe seit kurzen ein Glock 17 mit 2 x 17 Schuss Glock Magazinen.
Mein Bruder hat mir zu Weihnachten 2018 2 x 31 Schuss Glock Magazine geschenkt.
Nun meine Frage ich habe gehört, dass seit 14.12.2019 sogenannte Highcap Mags nicht mehr erlaubt sind.
Bezieht sich das auf den Kauf von AR Magazinen oder sind allgemein alle Highcaps verboten, wo man gleich aufpassen muss mit verboten, denn wie sieht es hier mit "Altbestand" aus.
Danke im vorraus liebe Community!
Gruß Seppl ( Mike )
Zuletzt geändert von SepplSoldier am Mi 25. Dez 2019, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Highcap Magazin zu Weihnachten
Schau hier nach....steht alles im Forum ...
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Highcap Magazin zu Weihnachten
Grundsätzlich sind alle "großen" Magazine für Waffen mit Zentralfeuerzündung seit 14.12.2019 verbotene Waffen, also Kategorie A. Für Langwaffen sind es Magazine über 10 Schuss, für Kurzwaffen über 20 Schuss. Somit besitzt du nun an sich verbotene Waffen.
Besitzt man diese verbotenen Waffen bereits VOR dem 14.12.2019, dann fallen sie unter Altbestand und man darf sie behalten. Man hat zwei Jahre Zeit um sie zu melden.
Man kann die Magazine entweder alleine melden, oder mit der Waffe zusammen, die dann auch zur Kategorie A wird. Wie, wo, was, wann genau: das steht zig mal im Forum und vor allem im Waffengesetz; Es ist wohl das Mindeste, dass sich ein Waffenbesitzer als Zielscheibe redundanter politischer Übergriffe und zahlreicher Waffengegner mal das WaffG zumindest anschaut, bevor er so eine Frage in einem öffentlichen Forum stellt; Strg + F "Magazine" ergibt 4 Treffer, die ersten beiden davon geben bereits Aufschluss. Also lies es dir mal durch, dann fallen dir vielleicht noch ein paar Neuerungen auf. Für dich relevant sind §17 (1) und (3) und §58 (13). Und dann stöbere bitte selbst im Forum nach Details.
Dein Bruder hätte sich mit dem Kauf der Magazine VOR dem 14.12.2019 also selbst zum Altbestandsbesitzer gemacht, sofern er die Magazine immer noch nach dem 14.12.2019 besessen hätte. Dafür bräuchte er keine Waffe, er könnte auch Magazine alleine besitzen. Und falls er dir solche Magazine NACH dem 14.12.2019 übergäben hätte, dann hätte er dir an sich verbotene Waffen übergeben. Auch wärst du kein Altbestandsbesitzer dieser konkreten Magazine, also würdest du unrechtmäßig verbotene Waffen besitzen. ABER du schreibst ja nichts von gestern oder 2019; Also wenn er dir die Magazine zB bereits letztes Jahr zu Weihnachten geschenkt hat, weil er nicht dachte, dass du so lange brauchst bis du endlich deine Glock hast, DANN bist natürlich DU Altbestandsbesitzer. Detto, wenn dir dein Bruder die Magazine zwar anlässlich Weihnachten dieses Jahr geschenkt hat, er sie dir aber schon VOR dem 14.12.2019 übergeben hat. Der Behörde ist egal, wann exakt VOR dem 14.12.2019 du die Magazine genau bekommen hast, von wem, von wo und warum, ob selbst gekauft, geschenkt, gefunden. Wichtig ist nur, dass du sie schon VOR dem 14.12.2019 in DEINER Gewahrsame hattest. Und da die zweijährige Meldefrist erst seit 14.12.2019 läuft, hast du noch mehr als genug Zeit um diese bereits VOR dem 14.12.2019 übernommenen Magazine zu melden.
Hope that helps.
Besitzt man diese verbotenen Waffen bereits VOR dem 14.12.2019, dann fallen sie unter Altbestand und man darf sie behalten. Man hat zwei Jahre Zeit um sie zu melden.
Man kann die Magazine entweder alleine melden, oder mit der Waffe zusammen, die dann auch zur Kategorie A wird. Wie, wo, was, wann genau: das steht zig mal im Forum und vor allem im Waffengesetz; Es ist wohl das Mindeste, dass sich ein Waffenbesitzer als Zielscheibe redundanter politischer Übergriffe und zahlreicher Waffengegner mal das WaffG zumindest anschaut, bevor er so eine Frage in einem öffentlichen Forum stellt; Strg + F "Magazine" ergibt 4 Treffer, die ersten beiden davon geben bereits Aufschluss. Also lies es dir mal durch, dann fallen dir vielleicht noch ein paar Neuerungen auf. Für dich relevant sind §17 (1) und (3) und §58 (13). Und dann stöbere bitte selbst im Forum nach Details.
Dein Bruder hätte sich mit dem Kauf der Magazine VOR dem 14.12.2019 also selbst zum Altbestandsbesitzer gemacht, sofern er die Magazine immer noch nach dem 14.12.2019 besessen hätte. Dafür bräuchte er keine Waffe, er könnte auch Magazine alleine besitzen. Und falls er dir solche Magazine NACH dem 14.12.2019 übergäben hätte, dann hätte er dir an sich verbotene Waffen übergeben. Auch wärst du kein Altbestandsbesitzer dieser konkreten Magazine, also würdest du unrechtmäßig verbotene Waffen besitzen. ABER du schreibst ja nichts von gestern oder 2019; Also wenn er dir die Magazine zB bereits letztes Jahr zu Weihnachten geschenkt hat, weil er nicht dachte, dass du so lange brauchst bis du endlich deine Glock hast, DANN bist natürlich DU Altbestandsbesitzer. Detto, wenn dir dein Bruder die Magazine zwar anlässlich Weihnachten dieses Jahr geschenkt hat, er sie dir aber schon VOR dem 14.12.2019 übergeben hat. Der Behörde ist egal, wann exakt VOR dem 14.12.2019 du die Magazine genau bekommen hast, von wem, von wo und warum, ob selbst gekauft, geschenkt, gefunden. Wichtig ist nur, dass du sie schon VOR dem 14.12.2019 in DEINER Gewahrsame hattest. Und da die zweijährige Meldefrist erst seit 14.12.2019 läuft, hast du noch mehr als genug Zeit um diese bereits VOR dem 14.12.2019 übernommenen Magazine zu melden.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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- SepplSoldier
- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 25. Dez 2019, 02:40
Re: Highcap Magazin zu Weihnachten
Ich danke euch beiden für die Antworten ihr habt mir sehr geholfen. Ich hab schon gemerkt, dass ich im Thema Waffenrecht wirklich schlecht bin und werde mich im Gesetzestext einlesen.
Danke nochmals und noch schöne Feiertage.
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- Glock1768
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Re: Highcap Magazin zu Weihnachten
Es wird bei unserem Hobbie generell nicht reichen nur den Text des waffg zu lesen und zu verstehen ... Man benötigt hier noch großteils deutlich mehr Infos wie u.a. Runderlass ... Also, frag einfach und nimm es locker wenn manche dann leiden "lies Mal dass Gesetz"
Und dann weiß man noch immer nicht, wie deine Behörde alles auslegt und reagiert ...
Und dann weiß man noch immer nicht, wie deine Behörde alles auslegt und reagiert ...
Re: Highcap Magazin zu Weihnachten
Um zu wissen, dass sie verboten sind, genügt genau das Gesetz. Das ist die Basis für alles und es war ein Teil der Frage. Besser, als in der Öffentlichkeit eine Verwaltungsübertretung zu gestehen. Der andere Teil wurde ausführlich beantwortet. Also Glock, wo ist das Problem?
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Re: Highcap Magazin zu Weihnachten
Vorallem letzteres ist wichtig.Glock1768 hat geschrieben: Mi 25. Dez 2019, 12:24 Es wird bei unserem Hobbie generell nicht reichen nur den Text des waffg zu lesen und zu verstehen ... Man benötigt hier noch großteils deutlich mehr Infos wie u.a. Runderlass ... Also, frag einfach und nimm es locker wenn manche dann leiden "lies Mal dass Gesetz"
Und dann weiß man noch immer nicht, wie deine Behörde alles auslegt und reagiert ...
Ein gutes Beispiel finde ich ist zum Beispiel der EU-Feuerwaffen Pass:
Bei mir in Wien innerhalb einer halben Stunde erledigt.
Mein Kollege in NÖ braucht mindestens 14 Tage...
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


- Glock1768
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Re: Highcap Magazin zu Weihnachten
Wer ist dir denn auf die Füße gestiegen?cas81 hat geschrieben: Mi 25. Dez 2019, 12:30 Um zu wissen, dass sie verboten sind, genügt genau das Gesetz. Das ist die Basis für alles und es war ein Teil der Frage. Besser, als in der Öffentlichkeit eine Verwaltungsübertretung zu gestehen. Der andere Teil wurde ausführlich beantwortet. Also Glock, wo ist das Problem?
Ich schrieb doch generell reicht das Gesetz bei unserem Hobby oftmals nicht aus ... Bei den Magazinen hast du Recht und du hast ihm mit deiner Antwort auch sehr geholfen ...
Re: Highcap Magazin zu Weihnachten
Dein letzter Satz im ersten Absatz stieg mir auf die Füße. Das Gesetz ist die Basis, der erste Schritt und das Wichtigste überhaupt, wenn es darum geht, was verboten ist. Aus Gründen des Eigenschutzes und der Aussenwirkung ist die Kenntnis dieser Basics unverzichtbar. Darum ja, er soll mal das neue Gesetz querlesen und über alles Weitere kann man dann reden. Dass der Verweis auf die SuFu nicht immer zielführend ist, weil absolut unübersichtlich und zumeist offtopic, ist eine andere Geschichte, da wäre ich bei dir. Ich hab den Hint mit dem "lies mal das Gesetz" also nicht mal ungut gemeint, wenn auch in gewisser Weise "mahnend", eben aus o. g. Gründen.
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