Kann ich zu einem Match in einem dritten EU Land mit dem EUFWP über Ungarn fahren oder spinnen die da wie die Deutschen und verbieten das, wenn es eine Landgrenze mit dem Zielland gibt?
Danke
Waffentransport durch Ungarn?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffentransport durch Ungarn?
Durch Ungarn nach Rumänien war kein Problem
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Danke.
Muss man irgendwas melden oder reicht der EUFWP?
Muss man irgendwas melden oder reicht der EUFWP?
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Eufwp reicht.
Bisher nie Probleme
Bisher nie Probleme
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Der EU Feuerwaffenpass berechtigt keineswegs zur Durchfuhr sondern nur zur Einfuhr und Ausfuhr der eingetragenen Waffen bei Einladung zu einer Jagd oder Bewerb auf direktem Weg. Ist das nicht möglich, wie zB Deutschland - Italien über AT, sind Genehmigungen erforderlich! Sogesehen ist der EU FWP eine Missgeburt, denn die jeweilige Gesetzeslage ist außerdem zu berücksichtigen (erlaubte Waffen/Kaliber).
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Ich finde die angesprochene Einschränkung bzgl. des Verbotes der Durchreise nicht - wo finde ich diese?
Die beiden Quellen verweisen explizit auf das "Mitnehmen" auf Reisen in einen anderen der genannten Staaten.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50110.html
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50140.html
Die beiden Quellen verweisen explizit auf das "Mitnehmen" auf Reisen in einen anderen der genannten Staaten.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50110.html
Allgemeine Informationen
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
Achtung
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50140.html
Mitnahme einer Schusswaffe aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise
Für die Mitnahme von Schusswaffen aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise (Urlaubs-, Geschäftsreise) ist im Regelfall ein Europäischer Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffen eingetragen sind, erforderlich.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich über die genauen Reisemodalitäten.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
Achtung
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
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dvc & AA

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Re: Waffentransport durch Ungarn?
Steht klipp und klar in der durchfuehrungsverordnungm_a_d hat geschrieben: Fr 27. Dez 2019, 12:08 Ich finde die angesprochene Einschränkung bzgl. des Verbotes der Durchreise nicht - wo finde ich diese?
Die beiden Quellen verweisen explizit auf das "Mitnehmen" auf Reisen in einen anderen der genannten Staaten.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50110.htmlAllgemeine Informationen
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
Achtung
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50140.htmlMitnahme einer Schusswaffe aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise
Für die Mitnahme von Schusswaffen aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise (Urlaubs-, Geschäftsreise) ist im Regelfall ein Europäischer Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffen eingetragen sind, erforderlich.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich über die genauen Reisemodalitäten.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffentransport durch Ungarn?
Was steht in der Durchführungsverordnung? Quelle?
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Wo ist das zu finden? Wo kann man das nachlesen?
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dvc & AA

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