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Waffentransport durch Ungarn?
Verfasst: Do 26. Dez 2019, 10:33
von raptor
Kann ich zu einem Match in einem dritten EU Land mit dem EUFWP über Ungarn fahren oder spinnen die da wie die Deutschen und verbieten das, wenn es eine Landgrenze mit dem Zielland gibt?
Danke
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Verfasst: Do 26. Dez 2019, 11:55
von kuni
Durch Ungarn nach Rumänien war kein Problem
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Verfasst: Do 26. Dez 2019, 13:34
von raptor
Danke.
Muss man irgendwas melden oder reicht der EUFWP?
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Verfasst: Do 26. Dez 2019, 14:53
von m_w
Eufwp reicht.
Bisher nie Probleme
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 00:17
von titan
Der EU Feuerwaffenpass berechtigt keineswegs zur Durchfuhr sondern nur zur Einfuhr und Ausfuhr der eingetragenen Waffen bei Einladung zu einer Jagd oder Bewerb auf direktem Weg. Ist das nicht möglich, wie zB Deutschland - Italien über AT, sind Genehmigungen erforderlich! Sogesehen ist der EU FWP eine Missgeburt, denn die jeweilige Gesetzeslage ist außerdem zu berücksichtigen (erlaubte Waffen/Kaliber).
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 12:08
von m_a_d
Ich finde die angesprochene Einschränkung bzgl. des Verbotes der Durchreise nicht - wo finde ich diese?
Die beiden Quellen verweisen explizit auf das "Mitnehmen" auf Reisen in einen anderen der genannten Staaten.
Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50110.html
Allgemeine Informationen
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
Achtung
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50140.html
Mitnahme einer Schusswaffe aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise
Für die Mitnahme von Schusswaffen aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise (Urlaubs-, Geschäftsreise) ist im Regelfall ein Europäischer Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffen eingetragen sind, erforderlich.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich über die genauen Reisemodalitäten.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
Achtung
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 12:16
von gewo
m_a_d hat geschrieben: Fr 27. Dez 2019, 12:08
Ich finde die angesprochene Einschränkung bzgl. des Verbotes der Durchreise nicht - wo finde ich diese?
Die beiden Quellen verweisen explizit auf das "Mitnehmen" auf Reisen in einen anderen der genannten Staaten.
Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50110.html
Allgemeine Informationen
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
Achtung
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50140.html
Mitnahme einer Schusswaffe aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise
Für die Mitnahme von Schusswaffen aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise (Urlaubs-, Geschäftsreise) ist im Regelfall ein Europäischer Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffen eingetragen sind, erforderlich.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich über die genauen Reisemodalitäten.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
Achtung
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
Steht klipp und klar in der durchfuehrungsverordnung
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 12:26
von Sauer202
Was steht in der Durchführungsverordnung? Quelle?
Re: Waffentransport durch Ungarn?
Verfasst: Sa 28. Dez 2019, 18:14
von m_a_d
gewo hat geschrieben: Fr 27. Dez 2019, 12:16
m_a_d hat geschrieben: Fr 27. Dez 2019, 12:08
Ich finde die angesprochene Einschränkung bzgl. des Verbotes der Durchreise nicht - wo finde ich diese?
<<gekürtzt>>
Steht klipp und klar in der durchfuehrungsverordnung
Wo ist das zu finden? Wo kann man das nachlesen?