Aufbewahrung Kat C Waffen
Verfasst: Mi 4. Mär 2020, 14:29
Hi, Leute,
wie sieht denn das rien rechtlich mit der Aufbewahrung von Kat C Waffen aus?
Muss es unbedingt ein Metallkasten (aka (Waffen)tresor) sein oder reicht da im Prinzip
1) eine angeschraubte Stahlschnur durch den Abzugsbügel (bzw. Repetierhebel bei nem UHR) gezogen?
oder
2) ein normaler (Kunststoff) Waffenkoffer, den man an die Wand anschraubt und mit einem Schloss versieht.
oder muss es wirklich mehr sein?
Geht einerseits daum, falls mal ein Kontrollorgan auch andere Waffen als meine Kat A/B prüfen will (eh, ich weiß, darf er nicht aber in Zuge einer guten Kommunikation würde ich die Dinger wohl herzeigen)
P.S.: habe die SUFU benutzt aber einerseits sind die Beiträge schon recht alt (kann sein, dass ich eine diesbezügliche Änderung im Waffenrecht übersehen habe) und andererseits ist die Sache mit den 2 Ringhaken (ähnlich wie meine Stahlseilidee) imho nicht ganz deutlich beantwortet worden, ob das ausreichend wäre...
wie sieht denn das rien rechtlich mit der Aufbewahrung von Kat C Waffen aus?
Muss es unbedingt ein Metallkasten (aka (Waffen)tresor) sein oder reicht da im Prinzip
1) eine angeschraubte Stahlschnur durch den Abzugsbügel (bzw. Repetierhebel bei nem UHR) gezogen?
oder
2) ein normaler (Kunststoff) Waffenkoffer, den man an die Wand anschraubt und mit einem Schloss versieht.
oder muss es wirklich mehr sein?
Geht einerseits daum, falls mal ein Kontrollorgan auch andere Waffen als meine Kat A/B prüfen will (eh, ich weiß, darf er nicht aber in Zuge einer guten Kommunikation würde ich die Dinger wohl herzeigen)
P.S.: habe die SUFU benutzt aber einerseits sind die Beiträge schon recht alt (kann sein, dass ich eine diesbezügliche Änderung im Waffenrecht übersehen habe) und andererseits ist die Sache mit den 2 Ringhaken (ähnlich wie meine Stahlseilidee) imho nicht ganz deutlich beantwortet worden, ob das ausreichend wäre...