Aufbewahrung Kat C Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Joewood
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Aufbewahrung Kat C Waffen

Beitrag von Joewood » Mi 4. Mär 2020, 14:29

Hi, Leute,

wie sieht denn das rien rechtlich mit der Aufbewahrung von Kat C Waffen aus?
Muss es unbedingt ein Metallkasten (aka (Waffen)tresor) sein oder reicht da im Prinzip

1) eine angeschraubte Stahlschnur durch den Abzugsbügel (bzw. Repetierhebel bei nem UHR) gezogen?

oder

2) ein normaler (Kunststoff) Waffenkoffer, den man an die Wand anschraubt und mit einem Schloss versieht.

oder muss es wirklich mehr sein?

Geht einerseits daum, falls mal ein Kontrollorgan auch andere Waffen als meine Kat A/B prüfen will (eh, ich weiß, darf er nicht aber in Zuge einer guten Kommunikation würde ich die Dinger wohl herzeigen)

P.S.: habe die SUFU benutzt aber einerseits sind die Beiträge schon recht alt (kann sein, dass ich eine diesbezügliche Änderung im Waffenrecht übersehen habe) und andererseits ist die Sache mit den 2 Ringhaken (ähnlich wie meine Stahlseilidee) imho nicht ganz deutlich beantwortet worden, ob das ausreichend wäre...
Zuletzt geändert von Joewood am Mi 4. Mär 2020, 14:37, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Aufbewahrung Kat C Waffen

Beitrag von gewo » Mi 4. Mär 2020, 14:35

Joewood hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:29 1) eine angeschraubte Stahlschnur durch den Abzugsbügel gezogen?
verhindert nicht den Diebstahl des Verschlusses
Joewood hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:29 2) ein normaler (Kunststoff) Waffenkoffer, den man an die Wand anschraubt und mit einem Schloss versieht.
ja, passt
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Re: Aufbewahrung Kat C Waffen

Beitrag von Joewood » Mi 4. Mär 2020, 14:37

gewo hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:35 ja, passt
Ok, passt... das wollte ich wissen.

Danke

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cas81
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Re: Aufbewahrung Kat C Waffen

Beitrag von cas81 » Mi 4. Mär 2020, 14:43

Joewood hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:29 wie sieht denn das rien rechtlich mit der Aufbewahrung von Kat C Waffen aus?
Muss es unbedingt ein Metallkasten (aka (Waffen)tresor) sein oder reicht da im Prinzip

1) eine angeschraubte Stahlschnur durch den Abzugsbügel (bzw. Repetierhebel bei nem UHR) gezogen?
Nicht wirklich, weil bereits der Zugriff verhindert werden soll, auch in Bezug auf waffenrelevante Teile.

Joewood hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:29 2) ein normaler (Kunststoff) Waffenkoffer, den man an die Wand anschraubt und mit einem Schloss versieht.
Solange es sich nicht um einen Koffer handelt, der die Bezeichnung "versperrbares Behältnis" nicht verdient, kein Problem.

Joewood hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:29oder muss es wirklich mehr sein?
Es gelten dieselben Vorschriften für alle Schusswaffen. Wo würdest du deine Kat B reingeben? Sowas nimmst auch für die Kat C.
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