waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung - Auswirkungen auf Kat. C Besitz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung - Auswirkungen auf Kat. C Besitz

Beitrag von eXistenZ » Di 17. Mär 2020, 15:37

Anders als früher (wo es noch eine gänzliche Verschwiegenheitspflicht gab) muss bei Menschen die heute eine negative waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung haben eine Meldung an die Waffenbehörde erfolgen.

Hat das dann Auswirkungen auf einen vorhandenen Kat. C Besitz, wenn die Verlässlichkeitsprüfung negativ ausgefallen ist?

Antworten