waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung - Auswirkungen auf Kat. C Besitz
Verfasst: Di 17. Mär 2020, 15:37
Anders als früher (wo es noch eine gänzliche Verschwiegenheitspflicht gab) muss bei Menschen die heute eine negative waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung haben eine Meldung an die Waffenbehörde erfolgen.
Hat das dann Auswirkungen auf einen vorhandenen Kat. C Besitz, wenn die Verlässlichkeitsprüfung negativ ausgefallen ist?
Hat das dann Auswirkungen auf einen vorhandenen Kat. C Besitz, wenn die Verlässlichkeitsprüfung negativ ausgefallen ist?