Seite 1 von 2
Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Sa 9. Mai 2020, 22:37
von eriochromcyanin
Ich bin beim Studium meiner Waffenrechtsunterlagen auf folgende Thematik gestoßen:
Schrotpistolen, die als solche hergestellt wurden, sind als Kategorie B einzustufen, da diese unter den § 3 WaffG (Faustfeuerwaffen) fallen. Die § 17 Abs. 1 Z 3 und Z 4 WaffG kommen insofern nicht zur Anwendung, weil Flinten als "Schrotgewehre" näher spezifiziert werden. Gewehre sind ursprünglich mit einer Länge > 60 cm hergestellte Schusswaffen. Das ist bei echten Schrotpistolen nicht der Fall (nur bei gekürzten Schrotgewehren = pfui).
Konkret möchte ich das am Beispiel einer Mossberg 500 Compact Cruiser bzw. Mossberg 590 Compact Cruiser betrachten. Diese sollte nach dieser Betrachtung eine Faustfeuerwaffe der Kategorie B sein.
Es gab zu diesem Thema einen ähnlichen Thread:
viewtopic.php?f=20&t=16960
wobei die dort angeführte Judikatur ausschließlich auf den Fall einer Leuchtpistole mit einem Schrot-Einstecklauf eingeht. Diese wurden jeweils erstinstanzlich als verbotene Waffen klassifiziert, ohne genauer eine Ziffer des § 17 Abs. 1 WaffG zu nennen. Das wurde in Anbetracht der drückenden Beweislast nicht weiter beeinsprucht. Denkbar ist jedenfalls eine Einstufung in § 17 Abs. 1 Z 1 WaffG, als Waffe, die einen anderen Gegenstand vortäuscht (eine Leuchtpistole). Es gibt keinen Hinweis, dass diese Leuchtpistole mit Einstecklauf als Schrotpistole verboten war. Eventuell wurde es auch von einem gekürzten Lauf eines Schrotgewehrs abgeleitet.
Weiters stehen dem die wörtliche Interpretation des "Schrotgewehrs" aus § 17 Abs. 1 Z 3 und Z 4 WaffG entgegen.
Dazu gab es eine Springer-Auktion, wo eine Schrotpistole als Kat. B beurteilt wurde:
https://auctions.springer-vienna.com/de ... entpos=158
Sollte demnach eigentlich kein Problem sein, auch andere Schrotpistolen (wie die Mossberg 500 Compact Cruiser) als Kategorie B zu erwerben?
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: So 10. Mai 2020, 11:26
von Promo
Im Fall der gegenständlichen Waffe kommt erschwerdend die Repetierfunktion über den Vorderschaft hinzu, die einen weiteren Verbotsgegenstand nach § 17 erfüllt. Um deine Anfrage per se aber zu beantworten: zu 99,99% wird die gegenständliche Waffe als verbotene Waffe iSd § 17 (nach welcher/welchen Ziffern auch immer) durch die zuständige Behörde/den Amtssachverständigen des BMI eingestuft. Eine eventuelle Revidierung dieser Klassifizierung kann allenfalls in gerichtlichen Instanzen erfolgen. Insofern, bitte bestreite diesen Weg und berichte uns dann vom Ergebnis. Die reine Zustimmung durch Mitglieder hier hilft dir leider nicht bei der Einstufung.
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: So 10. Mai 2020, 18:33
von 9x19
Sind nicht Vorderschaftsrepetierflinten per se verboten? Unabhängig von der Länge?
Ansonsten würden mutmaßlich die Punkte greifen, daß die Lauflänge selbst mutmaßlich unter 45 cm liegt sowie das
Flinten keine Gesamtlänge unter 90 cm aufweisen dürfen.
Und auch wenn die als "Pistole" hergestellt wurde (was in den USA Sinn macht, weil lockerer von der Gesetzeslage)
wird das wohl in Österreich nicht greifen.
Hingegen die Schrotpistole "Serena" die angeführt wurde als Beispiel, ist ja tatsächlich eine Pistole.
Wäre die allerdings mit Repetiermechanismus (Mehrlader) über den Vorderschaft, würde dies wohl anders beurteilt werden.
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: So 10. Mai 2020, 18:50
von eriochromcyanin
9x19 hat geschrieben: So 10. Mai 2020, 18:33
Sind nicht Vorderschaftsrepetierflinten per se verboten? Unabhängig von der Länge?
Ansonsten würden mutmaßlich die Punkte greifen, daß die Lauflänge selbst mutmaßlich unter 45 cm liegt sowie das
Flinten keine Gesamtlänge unter 90 cm aufweisen dürfen.
Und auch wenn die als "Pistole" hergestellt wurde (was in den USA Sinn macht, weil lockerer von der Gesetzeslage)
wird das wohl in Österreich nicht greifen.
Hingegen die Schrotpistole "Serena" die angeführt wurde als Beispiel, ist ja tatsächlich eine Pistole.
Wäre die allerdings mit Repetiermechanismus (Mehrlader) über den Vorderschaft, würde dies wohl anders beurteilt werden.
Ich widerspreche... Wenn eine Schrotpistole als Kategorie B eingestuft wurde, dann hat diese mit Sicherheit die Mindestmaße des § 17 Abs. 1 Z 3 WaffG unterschritten. Also sie muss zwangsläufig kürzer als 90 cm sein, um als Pistole (§ 3 WaffG - Faustfeuerwaffe) durchzugehen. Und wenn das rechtskonform ist, dann muss auch ein Vorderschaftrepetiersystem an einer Schrotpistole als Kat. B erlaubt sein. Denn sowohl Z 3 als auch Z 4 des § 17 Abs. 1 WaffG sprechen von:
Flinten (Schrotgewehren)
Es sind eben von diesen Ziffern nur Flinten (Schrotgewehre) betroffen und nicht Schrotpistolen...
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: So 10. Mai 2020, 20:02
von Fivegunner
Wie ist wohl die südafrikanische MAG 7 im AT WG Klamauk eizuordnen?
Pump Aktion Flinte, Kaliber 12/60, Gesamtlänge 545mm, Lauflänge 320mm
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: So 10. Mai 2020, 21:15
von fast12
Ich denke die entscheidende Frage lautet, ob diese Waffe eine Pistole ist. Weil wenn sie eine Pistole ist, ist sie nicht verboten, wenn sie ein Gewehr ist dann schon.
Meiner persönlichen Meinung nach ist sie eine Pistole, aber das hilft halt nichts.
Vielleicht findet sich ja ein Händler der es sich antut das zu klären und zu importieren. Als Privater werde ich mir daran nicht die Finger verbrennen.
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 09:29
von Promo
Es steht jedem frei bei seiner lokal zuständigen Waffenbehörde eine Einstufung zu beantragen. Dazu muss man die Waffe nicht kaufen und vorlegen, sondern es reicht auch als Verweis auf ein bestimmtes Modell.
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 14:23
von Emil
Promo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 09:29
Es steht jedem frei bei seiner lokal zuständigen Waffenbehörde eine Einstufung zu beantragen. Dazu muss man die Waffe nicht kaufen und vorlegen, sondern es reicht auch als Verweis auf ein bestimmtes Modell.
Nur sei dazu gesagt, dass man die eventuell ungünstige Einstufung als Kat A dann auch von vorn herein bereit sein sollte im Instanzenzug zu bekämpfen damit es wirklich Sinn macht.
Rein vom Text im WaffG her hat er ja meiner Meinung nach recht, das Gesetz spricht ausschließlich von "Flinten (Schrotgewehren)" von Faustfeuerwaffen nach § 3 WaffG ist nicht die Rede, nur könnte über den Sinn und Zweck des Gesetzes bei der Auslegung durch den VwGH trotzdem eine Einstufung als Kat A begründet werden.
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 14:29
von Hane
Mir würde schon eine einschüssige Schrotpistole bei der Fallenjagd reichen.
Gibt es da was im Kaliber 12?
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 15:21
von fast12
Ja. Vielleicht sollte man, bevor man mit der Vorderschaftrepetierpistole daherkommt, erst mal klären wie eine Rossi 12ga Shotgun Pistol einzustufen ist.
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 15:26
von Promo
Emil hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 14:23
Nur sei dazu gesagt, dass man die eventuell ungünstige Einstufung als Kat A dann auch von vorn herein bereit sein sollte im Instanzenzug zu bekämpfen damit es wirklich Sinn macht.
Es kann sich jeder erneut bei seiner Behörde einen Bescheid holen und ggf. wieder beeinspruchen. Nur wenn einer was beantragt und die Behörde so entscheidet, heißt es ja nicht, dass es dann für ewig einbetoniert ist.
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 15:51
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 15:26
Emil hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 14:23
Nur sei dazu gesagt, dass man die eventuell ungünstige Einstufung als Kat A dann auch von vorn herein bereit sein sollte im Instanzenzug zu bekämpfen damit es wirklich Sinn macht.
Es kann sich jeder erneut bei seiner Behörde einen Bescheid holen und ggf. wieder beeinspruchen. Nur wenn einer was beantragt und die Behörde so entscheidet, heißt es ja nicht, dass es dann für ewig einbetoniert ist.
naja
wenn der amtssachverstaendige mal eine Kategorie festgelegt hat fuer eine waffe dann ist es deutlich schwieriger eine waffe in eine andere Kategorie rüber zu beantragen als wenn es ein Erstantrag ist
das gilt in BEIDE Richtungen *sic*
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 16:07
von Promo
Ja klar, der wird seine Ausführungen vom XX.XX.XXXX wiederholen und es ihm damit weniger Arbeit bescheren, aber trotzdem kommt ein neuer Bescheid für Herrn XY raus. Ansonsten könnte ja nach Gutdünken ein grüner Abgeordneter mit seiner Behörde vereinbaren er beantragt für 500 verschiedene Modelle Einstufungen die alle als § 17/§ 18 eingestuft werden damit ja nie jemand so etwas kaufen kann, weil es ja dann für alle Ewigkeiten so ist..
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 16:22
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 16:07
Ja klar, der wird seine Ausführungen vom XX.XX.XXXX wiederholen und es ihm damit weniger Arbeit bescheren, aber trotzdem kommt ein neuer Bescheid für Herrn XY raus.
normal ned promo
in der Praxis kriegst von deiner behoerde die Stellungnahme des amtsschverstaendigen form- und kommentarlos zur Kenntnis
die behoerde schreibt da garnix mehr gross dazu
selbst wennst um eine Einstufung mit bescheid ersucht hast
eine förmliche einstufung wuerde sich ja nach dieser Stellungnahme des ASV richten
ist ja sinnlos
a negative einstufung laesst du nur machen wenn du vor hast dagegen eine Rechtsmittel zu ergreifen
was die wenigsten tun
Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?
Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 16:24
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 16:07
Ansonsten könnte ja nach Gutdünken ein grüner Abgeordneter mit seiner Behörde vereinbaren er beantragt für 500 verschiedene Modelle Einstufungen die alle als § 17/§ 18 eingestuft werden damit ja nie jemand so etwas kaufen kann, weil es ja dann für alle Ewigkeiten so ist..
grüner ist noch keiner auf die Idee gekommen
aber Marktteilnehmer machen das schon mal ganz gerne "fuer" Modelle die der Mitbewerb importiert ...