Meldung bei Weiterverkauf
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Meldung bei Weiterverkauf
Hallo,
ich weiß nicht ob wir dieses Thema schon hatten.
Wenn ich eine Kat. C von Privat kaufe melde ich das beim Büchsenmacher. Soweit so gut.
Muss ich das Ding auch melden wenn ich innerhalb von 1-2 Wochen die Waffe weiterverkaufe?
Hintergrund: Ich habe eine Kat. C Waffe gekauft für einen Bekannten.
wh
nominus
ich weiß nicht ob wir dieses Thema schon hatten.
Wenn ich eine Kat. C von Privat kaufe melde ich das beim Büchsenmacher. Soweit so gut.
Muss ich das Ding auch melden wenn ich innerhalb von 1-2 Wochen die Waffe weiterverkaufe?
Hintergrund: Ich habe eine Kat. C Waffe gekauft für einen Bekannten.
wh
nominus
Rechtschreibfehler sind Ausdruck künstlerischer Freiheit und geistiges Eigentum des Urhebers.
Re: Meldung bei Weiterverkauf
Meines Wissens hast du 14 Tage Zeit die Waffe zu melden, sollte sich also ausgehen.
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
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Re: Meldung bei Weiterverkauf
Danke
Rechtschreibfehler sind Ausdruck künstlerischer Freiheit und geistiges Eigentum des Urhebers.
Re: Meldung bei Weiterverkauf
Selbst auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen:
Melden musst Du es auf jeden Fall, Du hast nur vier Wochen Zeit, da ich Gesetz nichts davon steht, dass die Meldepflicht verfällt, wenn Du es innerhalb der Frist weiterverkäufst. Weiters MUSS der neue Käufer wissen, wo das Gewehr vom letzten Besitzer gemeldet war.
Grüße
Sandman
Melden musst Du es auf jeden Fall, Du hast nur vier Wochen Zeit, da ich Gesetz nichts davon steht, dass die Meldepflicht verfällt, wenn Du es innerhalb der Frist weiterverkäufst. Weiters MUSS der neue Käufer wissen, wo das Gewehr vom letzten Besitzer gemeldet war.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Meldung bei Weiterverkauf
sandman hat geschrieben:Melden musst Du es auf jeden Fall, Du hast nur vier Wochen Zeit, da ich Gesetz nichts davon steht, dass die Meldepflicht verfällt, wenn Du es innerhalb der Frist weiterverkäufst.
hallo
wenn das so ist dann ist der verleih von waffen grundsaetzlich illegal wenn nicht gleichzeitig das komplette ueberlassungsspektakel durchgezogen wird, einmal hin und ein paar stunden wieder retour, oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Meldung bei Weiterverkauf
gewo hat geschrieben:sandman hat geschrieben:Melden musst Du es auf jeden Fall, Du hast nur vier Wochen Zeit, da ich Gesetz nichts davon steht, dass die Meldepflicht verfällt, wenn Du es innerhalb der Frist weiterverkäufst.
hallo
wenn das so ist dann ist der verleih von waffen grundsaetzlich illegal wenn nicht gleichzeitig das komplette ueberlassungsspektakel durchgezogen wird, einmal hin und ein paar stunden wieder retour, oder?
Nein, weil es ja kein Erwerb ist. Im Gesetz steht eindeutig:
§ 30. (1) Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt fallen, durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet ist binnen vier Wochen vom Erwerber (Meldepflichtigen) einem im Bundesgebiet niedergelassenen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt ist, zu melden.
Es steht nirgends, dass die Meldung entfallen kann, wenn innerhalb dieser Zeit weiterverkauft wird.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Meldung bei Weiterverkauf
sandman hat geschrieben:[
Nein, weil es ja kein Erwerb ist. Im Gesetz steht eindeutig:§ 30. (1) Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt fallen, durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet ist binnen vier Wochen vom Erwerber (Meldepflichtigen) einem im Bundesgebiet niedergelassenen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt ist, zu melden.
hallo
also genau genommen steht in dem selben gesetzt auch "die innehabung ist dem besitz gleichgestellt"
und wer etwas "besitzt" hat es ja offenbar in irgendeiner form erworben ..
aber egal, ist eh ned wirklich ein thema denk ich ...
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Re: Meldung bei Weiterverkauf
Ist nicht das gleiche.
Wenn ich mir ein Gewehr kaufe, dann Erwerbe ich es. Überlasse ich es Dir, damit Du auf den Schießplatz fahren kannst, so ist es in Deinem Besitz, aber noch immer von mir (und nicht von Dir) erworben worden.
Grüße
Sandman
Wenn ich mir ein Gewehr kaufe, dann Erwerbe ich es. Überlasse ich es Dir, damit Du auf den Schießplatz fahren kannst, so ist es in Deinem Besitz, aber noch immer von mir (und nicht von Dir) erworben worden.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Meldung bei Weiterverkauf
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Meldung bei Weiterverkauf
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Meldung bei Weiterverkauf
@Thule: Das hängt davon ab, wer der Vertragspartner ist!
Gehe ich zum Büchser und kaufe die Waffe für einen Freund, dann bin ich der Vertragspartner, ergo muss ich auch melden (auch wenn es schwachsinnig ist), kauft besagter Freund die Waffe und lässt sie durch mich abholen, dann muss ich sie natürlich nicht melden, er aber schon, allerdings muss dann der Verkäufer auch ganz klar wissen, wer denn der Erwerber ist. Einfach hingehen, das Geld auf den Tisch legen und sagen: " Ich kauf's für den Hr.XYZ" geht nicht.
Grüße
Sandman
Gehe ich zum Büchser und kaufe die Waffe für einen Freund, dann bin ich der Vertragspartner, ergo muss ich auch melden (auch wenn es schwachsinnig ist), kauft besagter Freund die Waffe und lässt sie durch mich abholen, dann muss ich sie natürlich nicht melden, er aber schon, allerdings muss dann der Verkäufer auch ganz klar wissen, wer denn der Erwerber ist. Einfach hingehen, das Geld auf den Tisch legen und sagen: " Ich kauf's für den Hr.XYZ" geht nicht.
Grüße
Sandman
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