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Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Fr 15. Apr 2011, 17:18
von nominus
Hallo,

ich weiß nicht ob wir dieses Thema schon hatten.
Wenn ich eine Kat. C von Privat kaufe melde ich das beim Büchsenmacher. Soweit so gut.

Muss ich das Ding auch melden wenn ich innerhalb von 1-2 Wochen die Waffe weiterverkaufe?

Hintergrund: Ich habe eine Kat. C Waffe gekauft für einen Bekannten.

wh
nominus

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Fr 15. Apr 2011, 19:12
von quildor82
Meines Wissens hast du 14 Tage Zeit die Waffe zu melden, sollte sich also ausgehen.

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Fr 15. Apr 2011, 19:47
von nominus
Danke

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 21:53
von sandman
Selbst auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen:

Melden musst Du es auf jeden Fall, Du hast nur vier Wochen Zeit, da ich Gesetz nichts davon steht, dass die Meldepflicht verfällt, wenn Du es innerhalb der Frist weiterverkäufst. Weiters MUSS der neue Käufer wissen, wo das Gewehr vom letzten Besitzer gemeldet war.

Grüße

Sandman

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 22:35
von gewo
sandman hat geschrieben:Melden musst Du es auf jeden Fall, Du hast nur vier Wochen Zeit, da ich Gesetz nichts davon steht, dass die Meldepflicht verfällt, wenn Du es innerhalb der Frist weiterverkäufst.


hallo

wenn das so ist dann ist der verleih von waffen grundsaetzlich illegal wenn nicht gleichzeitig das komplette ueberlassungsspektakel durchgezogen wird, einmal hin und ein paar stunden wieder retour, oder?

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 22:41
von sandman
gewo hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:Melden musst Du es auf jeden Fall, Du hast nur vier Wochen Zeit, da ich Gesetz nichts davon steht, dass die Meldepflicht verfällt, wenn Du es innerhalb der Frist weiterverkäufst.


hallo

wenn das so ist dann ist der verleih von waffen grundsaetzlich illegal wenn nicht gleichzeitig das komplette ueberlassungsspektakel durchgezogen wird, einmal hin und ein paar stunden wieder retour, oder?


Nein, weil es ja kein Erwerb ist. Im Gesetz steht eindeutig:
§ 30. (1) Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt fallen, durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet ist binnen vier Wochen vom Erwerber (Meldepflichtigen) einem im Bundesgebiet niedergelassenen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt ist, zu melden.


Es steht nirgends, dass die Meldung entfallen kann, wenn innerhalb dieser Zeit weiterverkauft wird.

Grüße

Sandman

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 22:47
von gewo
sandman hat geschrieben:[
Nein, weil es ja kein Erwerb ist. Im Gesetz steht eindeutig:
§ 30. (1) Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt fallen, durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet ist binnen vier Wochen vom Erwerber (Meldepflichtigen) einem im Bundesgebiet niedergelassenen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt ist, zu melden.


hallo

also genau genommen steht in dem selben gesetzt auch "die innehabung ist dem besitz gleichgestellt"
und wer etwas "besitzt" hat es ja offenbar in irgendeiner form erworben ..

aber egal, ist eh ned wirklich ein thema denk ich ...

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 23:09
von sandman
Ist nicht das gleiche.

Wenn ich mir ein Gewehr kaufe, dann Erwerbe ich es. Überlasse ich es Dir, damit Du auf den Schießplatz fahren kannst, so ist es in Deinem Besitz, aber noch immer von mir (und nicht von Dir) erworben worden.

Grüße

Sandman

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 13:40
von Thule
-

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 13:48
von Thule
-

Re: Meldung bei Weiterverkauf

Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 08:52
von sandman
@Thule: Das hängt davon ab, wer der Vertragspartner ist!

Gehe ich zum Büchser und kaufe die Waffe für einen Freund, dann bin ich der Vertragspartner, ergo muss ich auch melden (auch wenn es schwachsinnig ist), kauft besagter Freund die Waffe und lässt sie durch mich abholen, dann muss ich sie natürlich nicht melden, er aber schon, allerdings muss dann der Verkäufer auch ganz klar wissen, wer denn der Erwerber ist. Einfach hingehen, das Geld auf den Tisch legen und sagen: " Ich kauf's für den Hr.XYZ" geht nicht.

Grüße

Sandman