Im diesbezüglichen ÖSB-Regelwerk heißt es dazu u.a.:
Die Visierung darf nicht weitreichend verändert werden.
Bedeutet das, dass die Kimme schon ersetzt/modifiziert werden darf, sofern sie in ihrer Charakteristik nicht verändert wird?Die Charakteristik der Kimme darf nicht verändert werden (V-Kimme bleibt V-Kimme), Balkenkorne sind erlaubt.
Darf eine U-Kimme z.B. durch eine engere U-Kimme ersetzt werden oder kann man den gleichen Effekt nur durch ein breiteres Korn erzielen?