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Was braucht man eigentlich, um Waffenführerschein-Kurse abhalten zu dürfen? Oder darf das ohnehin nur der Waffenhandel?
Danke
Waffenführerschein Kurs abhalten Voraussetzungen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenführerschein Kurs abhalten Voraussetzungen?
Der "Waffenführerschein" ist eine Erfindung des Handels und darf wohl tatsächlich nur von diesem ausgestellt werden.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum dass man einen "Waffenführerschein" für den Erwerb der WBK braucht.
Siehe dazu die 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung §5:
§ 5.
(1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
So eine Bestätigung kann dir auch von einem Schützenverein ausgestellt werden. Allerdings akzeptiert das wieder nicht jede Behörde (zumindest nicht beim Erstantrag der WBK, für §25 WaffG ist es seltener ein Problem).
Die alteingesessenen Vereine haben aber oft Vereinbarungen mit den lokalen Waffenbehörden sodass sie Kurse abhalten dürfen die auch akzeptiert werden.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum dass man einen "Waffenführerschein" für den Erwerb der WBK braucht.
Siehe dazu die 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung §5:
§ 5.
(1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
So eine Bestätigung kann dir auch von einem Schützenverein ausgestellt werden. Allerdings akzeptiert das wieder nicht jede Behörde (zumindest nicht beim Erstantrag der WBK, für §25 WaffG ist es seltener ein Problem).
Die alteingesessenen Vereine haben aber oft Vereinbarungen mit den lokalen Waffenbehörden sodass sie Kurse abhalten dürfen die auch akzeptiert werden.
Re: Waffenführerschein Kurs abhalten Voraussetzungen?
Danke
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