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Überprüfung Verlässlichkeit / Verwahrung

Verfasst: Di 27. Okt 2020, 14:50
von Hirschberg
Hat es bei der "Überprüfung der Verlässlichkeit" eine Änderung/Verschärfung gegeben?

Ich hatte es so in Erinnerung dass die sichere Verwahrung bei der ersten Kontrolle geprüft wird, dann bei den fünfjährigen Wiederholungen standardmäßig nur mehr ob die in WBK/WP eingetragenen Waffen auch vorhanden sind. War bei mir bisher auch so.

Jetzt steht in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung im § 4 (3):

"Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen."

Das hieße, Überprüfung der Verwahrung jetzt bei jeder Kontrolle!

Re: Überprüfung Verlässlichkeit / Verwahrung

Verfasst: Di 27. Okt 2020, 16:05
von gewo
Hirschberg hat geschrieben: Di 27. Okt 2020, 14:50 Hat es bei der "Überprüfung der Verlässlichkeit" eine Änderung/Verschärfung gegeben?

Ich hatte es so in Erinnerung dass die sichere Verwahrung bei der ersten Kontrolle geprüft wird, dann bei den fünfjährigen Wiederholungen standardmäßig nur mehr ob die in WBK/WP eingetragenen Waffen auch vorhanden sind. War bei mir bisher auch so.

Jetzt steht in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung im § 4 (3):

"Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen."

Das hieße, Überprüfung der Verwahrung jetzt bei jeder Kontrolle!
das gibts seit ca 1996 so

Re: Überprüfung Verlässlichkeit / Verwahrung

Verfasst: Di 27. Okt 2020, 16:06
von bino71
Es hat sich nichts geändert. Bei mir war das erste Mal jemand nach 5 Jahren da und hat die Waffennummern überprüft und den Tresor von Außen gesehen.

Re: Überprüfung Verlässlichkeit / Verwahrung

Verfasst: Di 27. Okt 2020, 16:08
von Armata
Ich würde nicht von einer aktuellen Verschärfung sprechen, da dies im §4 Abs 3 der WaffG Durchführungsverordnung aus 1998 bereits so drinnen stand.....
Und ja, ich bin der Meinung das eine ordentliche Verwahrung mit der Verlässlichkeit zusammenhängt und ja, ich bin auch der Meinung das es ok ist die Art und Weise der Verwahrung zu überprüfen. Warum sollte man etwas verbergen wollen?

LG