Überprüfung Verlässlichkeit / Verwahrung
Verfasst: Di 27. Okt 2020, 14:50
Hat es bei der "Überprüfung der Verlässlichkeit" eine Änderung/Verschärfung gegeben?
Ich hatte es so in Erinnerung dass die sichere Verwahrung bei der ersten Kontrolle geprüft wird, dann bei den fünfjährigen Wiederholungen standardmäßig nur mehr ob die in WBK/WP eingetragenen Waffen auch vorhanden sind. War bei mir bisher auch so.
Jetzt steht in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung im § 4 (3):
"Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen."
Das hieße, Überprüfung der Verwahrung jetzt bei jeder Kontrolle!
Ich hatte es so in Erinnerung dass die sichere Verwahrung bei der ersten Kontrolle geprüft wird, dann bei den fünfjährigen Wiederholungen standardmäßig nur mehr ob die in WBK/WP eingetragenen Waffen auch vorhanden sind. War bei mir bisher auch so.
Jetzt steht in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung im § 4 (3):
"Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen."
Das hieße, Überprüfung der Verwahrung jetzt bei jeder Kontrolle!