Ich habe meine Kat A und B Waffen inkl Zubehöre und Waffen mit Konstruktionsjahr vor 1871 und Baujahr vor 1900 auf 2 Standorte in Wien und 1 in NÖ verteilt.
Hauptwohnsitz ist NÖ
Sollte ich das VOR der Kontrolle irgendwo melden oder reicht es wenn ich bei der Kontrolle sage:
Tut leid der Rest der Waffen (und Magazine) ist nicht hier im Haus sondern in Wien gelagert in einer Wohnung und im Geschäft?
LG Wolfgang
3 Waffenstandorte-2 Bundesländer
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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Re: 3 Waffenstandorte-2 Bundesländer
wesentlich ist dass du deine meldeverpflichtung erfuellst und dich dort meldest wo der mittelpunkt deiner lebensinteressen istTrijikon hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 14:56 Ich habe meine Kat A und B Waffen inkl Zubehöre und Waffen mit Konstruktionsjahr vor 1871 und Baujahr vor 1900 auf 2 Standorte in Wien und 1 in NÖ verteilt.
Hauptwohnsitz ist NÖ
Sollte ich das VOR der Kontrolle irgendwo melden oder reicht es wenn ich bei der Kontrolle sage:
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LG Wolfgang
es befindet sich an dem ort also eine wohnmoeglichkeit fuer dich, es wird sich dort der hauptteil deiner bekleidung befinden und deine nachbarn werden dich kennen
wenn das gegeben ist dann kein problem
es ist dem waffengesetz an keinem punkt zu entnehmen dass die verwahrung von waffen nur am hauptwohnsitz erfolgen darf
wesentlich ist nur
- dass du weisst WO sich deine waffen befinden,
- dass die verwahrung sicher erfolgt, und
- dass du eine geregelte kurzfristige zugangsmoeglichkeit zu diesen waffen hast
eine meldung an die behoerde ist nicht vorgesehen und
ist seit der einfuehrung des ZWR auch voellig sinnlos
die behoerde hat keine moeglichkeit im ZWR einzugeben wo eine bestimmte waffe vom eigentuemer verwahrt wird
und handakten zu waffen gibt es seit der einfuehrung des ZWRs nicht mehr
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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