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3 Waffenstandorte-2 Bundesländer

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 14:56
von Trijikon
Ich habe meine Kat A und B Waffen inkl Zubehöre und Waffen mit Konstruktionsjahr vor 1871 und Baujahr vor 1900 auf 2 Standorte in Wien und 1 in NÖ verteilt.
Hauptwohnsitz ist NÖ
Sollte ich das VOR der Kontrolle irgendwo melden oder reicht es wenn ich bei der Kontrolle sage:
Tut leid der Rest der Waffen (und Magazine) ist nicht hier im Haus sondern in Wien gelagert in einer Wohnung und im Geschäft?

LG Wolfgang

Re: 3 Waffenstandorte-2 Bundesländer

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 15:09
von gewo
Trijikon hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 14:56 Ich habe meine Kat A und B Waffen inkl Zubehöre und Waffen mit Konstruktionsjahr vor 1871 und Baujahr vor 1900 auf 2 Standorte in Wien und 1 in NÖ verteilt.
Hauptwohnsitz ist NÖ
Sollte ich das VOR der Kontrolle irgendwo melden oder reicht es wenn ich bei der Kontrolle sage:
Tut leid der Rest der Waffen (und Magazine) ist nicht hier im Haus sondern in Wien gelagert in einer Wohnung und im Geschäft?
LG Wolfgang
wesentlich ist dass du deine meldeverpflichtung erfuellst und dich dort meldest wo der mittelpunkt deiner lebensinteressen ist
es befindet sich an dem ort also eine wohnmoeglichkeit fuer dich, es wird sich dort der hauptteil deiner bekleidung befinden und deine nachbarn werden dich kennen
wenn das gegeben ist dann kein problem

es ist dem waffengesetz an keinem punkt zu entnehmen dass die verwahrung von waffen nur am hauptwohnsitz erfolgen darf
wesentlich ist nur
- dass du weisst WO sich deine waffen befinden,
- dass die verwahrung sicher erfolgt, und
- dass du eine geregelte kurzfristige zugangsmoeglichkeit zu diesen waffen hast

eine meldung an die behoerde ist nicht vorgesehen und
ist seit der einfuehrung des ZWR auch voellig sinnlos
die behoerde hat keine moeglichkeit im ZWR einzugeben wo eine bestimmte waffe vom eigentuemer verwahrt wird
und handakten zu waffen gibt es seit der einfuehrung des ZWRs nicht mehr