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AR15 Bestimmungen

Verfasst: Mo 7. Mär 2022, 18:16
von Maria
Hy

In letzter zeit habe ich viel über die Vorschriften von Schmeisser gelesen jetzt hätte ich es aber doch gerne genauer gewusst
wie das Waffenrecht dazu tatsächlich genau ist.

Es geht sich im wesentlichen um diese Punkte:
Lauflänge
Mündungsbremse
Laufstift
Verriegelungswarzen.

Verriegelungswarzen
Was die Verriegelungswarzen betrifft habe ich hier ein Video (siehe Link) und zwar in der 4:02 Minute da wird gezeigt bezüglich der Österreich Version ich kann an meiner Schmeisser (erst ein paar Wochen alt) aber nichts davon erkennen bzw. fehlt da keine Warze.
Ist das jetzt so neu oder wie läuft das jetzt genau gesetzlich..?
Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=kmtAWJuChSo
Ok Video ist schon älter vielleicht ist das jetzt ja anders.

Was den Laufstift betrifft weiß ich nicht wo ich da gucken muss, falls es überhaupt gesetzlich relevant ist was ich nicht weiß..?

Wie sieht das mit Mündungsbremsen aus..? Sind die erlaubt? meine Schmeisser hat von kauf aus schon eine Mündungsbremse am lauf eine art dreiteiliges teil wie es sonst bei Sturmgewehren zu sehen ist wie in dem Link ersichtlich.
https://www.shootingstore.at/mndungsbre ... -unef.html

Wie sieht es mit der Lauflänge aus ?
Mein Model dürfte das SCHMEISSER AR15 M4F MK2 14,5 ZOLL M-LOK sein, Gravur mit M4 Austria ist vorhanden, aber dennoch würde ich da nochmal gerne nachhaken da bei den Verriegelungswarzen keine Warze fehlt.

Danke..

Re: AR15 Bestimmungen

Verfasst: Mo 7. Mär 2022, 18:22
von r4ptor
Die Austria Version ist Geschichte.

Verriegelungswarzen können jetzt alle dran sein.
Lauf verstiftet nicht vorgeschrieben.
Vorne kannst alles dran schnallen was es gibt, solange es kein Schalldämpfer ist und du keine Jagdkarte hast.
Länge egal solange im kürzesten Zustand >60cm

Re: AR15 Bestimmungen

Verfasst: Mo 7. Mär 2022, 18:47
von Huck_Finn
Eine Mündungsbremse und ein Mündungsfeuerdämpfer wie der verlinkte sind 2 verschiedene Dinge. Es gibt auch Kombinationen, mittlerweile sind jedoch beide legal.

Re: AR15 Bestimmungen

Verfasst: Mo 7. Mär 2022, 19:43
von John Connor
r4ptor hat geschrieben: Mo 7. Mär 2022, 18:22 Die Austria Version ist Geschichte.

Verriegelungswarzen können jetzt alle dran sein.
Lauf verstiftet nicht vorgeschrieben.
Vorne kannst alles dran schnallen was es gibt, solange es kein Schalldämpfer ist und du keine Jagdkarte hast.
Länge egal solange im kürzesten Zustand >60cm
Naja, die „Austria Version“ bietet Unterschiede, ob sie als Vorteil empfunden werden, ist jedem selbst überlassen. Dass sie Geschichte sind, würde ich aber nicht sagen.
Fakt ist, die „Austria Versionen“ sind kein Kriegsmaterial im Sinne § 1 Z 1a Kriegsmaterialverordnung.

Im Bereich des Waffengesetzes (also wenn sich der HA im Inland befindet) ist das freilich wurscht, da die HA Kriegsmaterialproblematik aus dem Waffengesetz entfernt wurde. Wenn du einen HA der Kriegsmaterial ist aber im- oder exportieren willst - also die Kriegsmaterialverordnung ins Spiel kommt, da reicht schon ein mitnehmen wollen ins Ausland - machts aber einen deutlichen Unterschied.