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Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 17:37
von Trijikon
Ein Freund von mir hat sich ein Waffenverbot eingehandelt- Keine Gewalt im Spiel nur verblödete Aufbewahrung! Ist aber Zweitrangig, Dummheit gehört bestraft.
Alles wurde beschlagnahmt und es sieht nicht so aus wie wenn er eine Chance hätte es wieder zu bekommen.
Unter anderem 13.000 Schuss 9 Para und .223 sowie etliche Waffen.
Was passiert mit den Dingen?
Werden sie versteigert und ein normaler Bürger (mit WBK oder WP) kann sie dann erstehen?
Wer erfährt dann das wann, wo, und wie?
Oder verschwinden die unter der Hand bei beamteten Typen?

LG Wolfgang
PS ich will niemand etwas unterstellen aber seltsamerweise habe ich noch nie etwas von einer Muniversteigerungf gehört.

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 17:44
von John Connor
Ist das Waffenverbot bereits rechtskräftig?

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 17:52
von Hauptsacheesknallt
Trijikon hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 17:37 Ein Freund von mir hat sich ein Waffenverbot eingehandelt- Keine Gewalt im Spiel nur verblödete Aufbewahrung! Ist aber Zweitrangig, Dummheit gehört bestraft.
Alles wurde beschlagnahmt und es sieht nicht so aus wie wenn er eine Chance hätte es wieder zu bekommen.
Unter anderem 13.000 Schuss 9 Para und .223 sowie etliche Waffen.
Was passiert mit den Dingen?
Werden sie versteigert und ein normaler Bürger (mit WBK oder WP) kann sie dann erstehen?
Wer erfährt dann das wann, wo, und wie?
Oder verschwinden die unter der Hand bei beamteten Typen?

LG Wolfgang
PS ich will niemand etwas unterstellen aber seltsamerweise habe ich noch nie etwas von einer Muniversteigerungf gehört.
Er wird wohl kein Waffenverbot im eigentlichen Sinne haben, sondern die Verlässlichkeit wird nicht mehr gegeben sein. Hierzu normiert § 25 Abs. 6 WaffG:

Abgelieferte Waffen (Abs. 4) und - nach Eintritt der Rechtskraft des Entziehungsbescheides - sichergestellte Waffen (Abs. 5) sind von der Behörde der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch eine zum Handel mit Waffen befugten Person zuzuführen. Der Erlös ist dem früheren Besitzer der Waffen auszufolgen.

Ob die Waffen öffentlich versteigert oder einem Händler zugeführt werden, ist wohl eine Ermessensentscheidung der Behörde.

Ein Waffenverbot gem. § 8 WaffG wird dann verhängt, wenn gewisse Umstände vermuten lassen, dass ein Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte - das liegt bei einer unsicheren Verwahrung ja nicht vor. Schlampigkeit heißt ja nicht, dass man Waffen missbräuchlich verwenden wird. Bei einem (rechtskräftigen) Waffenverbot gelten die eingezogenen Waffen als verfallen. Da hat man Pech gehabt.

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 18:06
von John Connor
Deswegen die Frage, was hat er und ists schon rechtskräftig? Alles andere ist Kaffesudleserei

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 18:12
von Trijikon
John Connor hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 18:06 Deswegen die Frage, was hat er und ists schon rechtskräftig? Alles andere ist Kaffesudleserei
Waffenverbot, allerdings gehe ich davon aus das es noch nicht rechtskräftig ist denn wozu bräuchte er dann einen Anwalt von mir empfohlen.

LG Wolfgang

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 18:20
von BR1
Jetzt frage ich mich schon, was muss man bei der Verwahrung falsch machen, dass man ein Waffenverbot aufgebrummt bekommt.

Wenn ich an den Typen denke, der eine HA-Büchse unversperrt in einer Nische stehen hatte, und damit am Ende durchgekommen ist.

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 18:28
von Trijikon
Wie wäre es mit (minderjährigen) Kindern im Haushalt welche die Waffen ihren Freunden präsentieren?

LG Wolfgang

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 18:39
von Prometheus
Krass wegen falscher Verwahrung sofort ein Waffenverbot?
Da muss er aber ordentlich falsch verwahrt haben.
Normal bekommt man schon ne Chance die Verwahrung in Ordnung zu bringen.

Naja egal, zur Frage:
Legal erwerbbare Waffen werden, wie schon geschrieben, normal immer versteigert (Dorotheum oä.) oder an einen Händler verkauft.
Munition wird nicht versteigert sondern geht normal immer an Händler oder wird direkt vernichtet.
Sollte ein Verdacht bestehen das die Waffe illegal ist (Automatik, zu kurz, zu böse, oä.) kommt sie normal zu einem Waffengutachter der LPD der dann eruiert ob illegal/legal. Wenns was seltenes ist wird gern mal als Anschauungmaterial behalten wenn nicht wirds immer vernichtet.

Ich habe aber auch schon von diversen Freunderl Geschäften unter Beamten gehört wo die Waffen deutlich unter Wert verscherbelt worden sind.
Gibt es vorallem bei ländlichen Bezirken bestimmt nach wie vor.

Trauriges Detail: Alle Anbauteile wie Visiere, Lampen, Zweibeine, usw..... die auf Waffen angebracht sind bei der Aussprache eines Waffenverbotes bekommt man NICHT zurück. Die Waffen werden genau so mitgenommen wie sie vorgefunden werden.

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 18:40
von Prometheus
Trijikon hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 18:28 Wie wäre es mit (minderjährigen) Kindern im Haushalt welche die Waffen ihren Freunden präsentieren?

LG Wolfgang
Ja ok das geht echt nicht.

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 18:52
von Mushr00m
Prometheus hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 18:39 Krass wegen falscher Verwahrung sofort ein Waffenverbot?
Da muss er aber ordentlich falsch verwahrt haben.
Normal bekommt man schon ne Chance die Verwahrung in Ordnung zu bringen.

Naja egal, zur Frage:
Legal erwerbbare Waffen werden, wie schon geschrieben, normal immer versteigert (Dorotheum oä.) oder an einen Händler verkauft.
Munition wird nicht versteigert sondern geht normal immer an Händler oder wird direkt vernichtet.
Sollte ein Verdacht bestehen das die Waffe illegal ist (Automatik, zu kurz, zu böse, oä.) kommt sie normal zu einem Waffengutachter der LPD der dann eruiert ob illegal/legal. Wenns was seltenes ist wird gern mal als Anschauungmaterial behalten wenn nicht wirds immer vernichtet.

Ich habe aber auch schon von diversen Freunderl Geschäften unter Beamten gehört wo die Waffen deutlich unter Wert verscherbelt worden sind.
Gibt es vorallem bei ländlichen Bezirken bestimmt nach wie vor.


Trauriges Detail: Alle Anbauteile wie Visiere, Lampen, Zweibeine, usw..... die auf Waffen angebracht sind bei der Aussprache eines Waffenverbotes bekommt man NICHT zurück. Die Waffen werden genau so mitgenommen wie sie vorgefunden werden.
Genau so was hat einen Beamten in der BH in meinem Bezirk (sogar der Leiter der Abteilung... ; Unterschriftenfälschung beging er auch dabei... ) 2 Jahre teilbedingte Haft eingebracht :clap:

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 20:06
von fast12
Lt Waffg. § 13.(1) kann jedes Organ der öffentlichen Sicherheit (also zB jeder Polizist) eine vorläufiges Waffenverbot aussprechen wenn ihm - salopp ausgedrückt - was komisch vorkommt.

Wichtig ist unverzüglich einen Anwalt zu konsultieren, wenn ich mich recht erinnere muss innerhalb von zwei (oder doch vier :eusa-think: ) Wochen Einspruch erhoben werden. Wenn er keinen Anwalt hat, würde ich mich an die "Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich" wenden. Wichtig - nicht zögern, Anwalt einschalten!

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 20:36
von gewo
die frage ist IST DAS RECHTSKRÄFTIG

bevor es rechtskraeftig ist kann der den kram an einen berechtigten abtreten (zb einen haendler)
der kann den kram dann einfach abholen kommen oder abholen lassen
je nachdem wo der grad liegt

nach rechtskraft isses vorbei damit
theoretisch sollte er dann zwar auf antrag einen versteigerungserloes bekommen
aber der ist meist sehr .... moderat ... aus welchen gruenden auch immer