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Verwahrung Kat C

Verfasst: So 25. Aug 2024, 13:42
von Trugor
Hätte eine Frage zur Verwahrung, spezifisch wahrscheinlich Kat C.

Ich hab einen 0815 Rottner Gun5 Safe, in dem ich meine Kat A / B / C lagere. Oben Pistolen, unten Langwaffen.

In meinem Haushalt haben alle WBK, <18 kommt nicht zu Besuch, ich habe eine Altbautür mit Balkenschloss.

Jetzt aber zur Frage, die sich nicht auf den Safe bezieht: natürlich weiß ich, dass die Waffen vor nicht-berechtigtem Zugriff verwahrt werden muss; was im Falle des Waffenschranks auch der Fall ist.

Wie sähe es aus, wenn ich meine Kat C in einem Waffenkoffer verwahre und an ein Kensingtonlock (oder vergleichbares) anhänge? Der Koffer kann nicht geöffnet werden und Endwendung wäre meiner Meinung nach durch ein Stahlseil auch abgesichert. Befestigt wär das ganze an Aluprofilen vom Einbauschrank, der in der Decke eingeschraubt ist. Also ohne Seitenschneider nicht zu öffnen. Ich persönlich seh da wenig Unterschied zum Waffenschrank - auch in Hinblick auf Öffnungsmöglichkeiten.

Falls ich komplett am Holzweg bin, auch ok, daher die Frage…

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: So 25. Aug 2024, 13:48
von gewo
Versperrt und befestigt ist ok

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: So 25. Aug 2024, 16:41
von SectionThree
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Verwahrung von Kategorie-C-Waffen ohne Anlass überhaupt zu kontrollieren. Wenn also bei der 5-jährigen das Organ im Zuge der Kontrolle der B-Waffen nach den C-Waffen fragen sollte (weil sie im ZWR natürlich gemeldet sind, und es einen Ausdruck mithat), dann kann man ihm höflich mitteilen, dass diese nicht Gegenstand der Überprüfung sind.

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: So 25. Aug 2024, 17:05
von GoodReason
SectionThree hat geschrieben: So 25. Aug 2024, 16:41 Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Verwahrung von Kategorie-C-Waffen ohne Anlass überhaupt zu kontrollieren. Wenn also bei der 5-jährigen das Organ im Zuge der Kontrolle der B-Waffen nach den C-Waffen fragen sollte (weil sie im ZWR natürlich gemeldet sind, und es einen Ausdruck mithat), dann kann man ihm höflich mitteilen, dass diese nicht Gegenstand der Überprüfung sind.
Bei meiner letzten Überprüfung waren die C-Waffen nicht auf der Liste.

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: So 25. Aug 2024, 23:57
von Trugor
Danke für die Rückmeldung - habs mir eh gedacht. Und könnte so im Schrank etwas Platz für weitere LW machen (der retrospektiv etwas zu wenig tief ist…Da werd ich mir a la longue was tieferes zulegen -> AR15 mit einem Riser + Tube-reddot muss quer stehen).

Sähe es bei einer Kat B anders aus, oder würds da auch passen?

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Mo 26. Aug 2024, 10:23
von bino71
Verwahrung von Schusswaffen
§ 16b.
Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

Etwas genauer:
Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein. Darüber hinaus müssen Waffen und Munition unter anderem vor dem Zugriff von Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind, geschützt werden.

Wenn du das sicherstellen kannst, hast keine Probleme. Und nie die Überraschungsbesuche vergessen(Feuerwehr, Arzt,...)

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Mo 26. Aug 2024, 13:44
von Trijikon
bino71 hat geschrieben: Mo 26. Aug 2024, 10:23 Verwahrung von Schusswaffen
§ 16b.
Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

Etwas genauer:
Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein. Darüber hinaus müssen Waffen und Munition unter anderem vor dem Zugriff von Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind, geschützt werden.

Wenn du das sicherstellen kannst, hast keine Probleme. Und nie die Überraschungsbesuche vergessen(Feuerwehr, Arzt,...)
Haben wollen -lechz!
Würde mir viel Geld für Versicherung und aufgeschaltete EMA sparen helfen.

LG Wolfgang

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Mo 26. Aug 2024, 16:15
von glockfun
SectionThree hat geschrieben: So 25. Aug 2024, 16:41 Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Verwahrung von Kategorie-C-Waffen ohne Anlass überhaupt zu kontrollieren. ...
Achtung §41! Zumindest mit diesem Anlassgrund
Sehr wohl. Nur reicht oft einfach das Schreiben und Doku wie gemacht.

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Mo 26. Aug 2024, 17:04
von SectionThree
Ich sagte ja: ohne Anlass. Die allermeisten von uns werden wohl nicht mehr als 20 Schusswaffen besitzen (und erst recht nicht in in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander verwahren …)

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Mo 26. Aug 2024, 19:49
von glockfun
SectionThree hat geschrieben: Mo 26. Aug 2024, 17:04 Ich sagte ja: ohne Anlass. Die allermeisten von uns werden wohl nicht mehr als 20 Schusswaffen besitzen (und erst recht nicht in in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander verwahren …)
War der guten Vollständigkeit halber erwähnt.

Zu 20. Schade eigentlich wenn dem so ist. Bei C keine Platzbegrenzung. Mich wundert es wenn ständig mehr B Plätze ala die bis 10 mittelbar einfach erreichbaren gewünscht werden aber die C Vielfalt nicht genutzt wird. Zumal es da auch genug günstigste Fun-Geräte und nicht nur Sammlerware und teures jagdliches gibt.

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Di 27. Aug 2024, 21:37
von Trugor
Danke für eure Rückmeldung. Ist alles sehr theoretisch, aber wäre im Zweifelsfall einfacher als ein 2. Schrank.

Ad 20 Waffen -> ja, da bin ich noch „weit“ entfernt (3 KW, 4 LW), aber die 5. LW kommt im Oktober und eine PDP whs noch zu Weihnachten - dann ists aus mit dem Platz im Schrank…

Ich wills ja garnicht horten, aber es gibt ja schon recht viele spannende Systeme…und Wechselsysteme würden sich auch irgendwann anbieten…

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Di 27. Aug 2024, 22:33
von AUG-andy
glockfun hat geschrieben: Mo 26. Aug 2024, 19:49
Zu 20. Schade eigentlich wenn dem so ist. Bei C keine Platzbegrenzung. Mich wundert es wenn ständig mehr B Plätze ala die bis 10 mittelbar einfach erreichbaren gewünscht werden aber die C Vielfalt nicht genutzt wird. Zumal es da auch genug günstigste Fun-Geräte und nicht nur Sammlerware und teures jagdliches gibt.
Aber die Auflagen für die sichere Verwahrung von +20 Schusswaffen ist für viele ein Grund sich keine unmengen an C Waffen zuzulegen.

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Di 27. Aug 2024, 23:20
von titan
Welche Auflagen denn?

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Di 27. Aug 2024, 23:45
von AUG-andy
titan hat geschrieben: Di 27. Aug 2024, 23:20 Welche Auflagen denn?
viewtopic.php?t=48837

Ich kann mir nicht vorstellen dass die billigen Blechschränke akzeptiert werden bei größeren Stückzahlen.

Gesetz gibt vor je höher die Kategorie und umso größer die Anzahl der Waffen, desto höherwertiger hat die Verwahrung zu sein.
Das Gesetz ist halt in diesem Bereich typisch österreichisch forumliert
Bei einer dreistelligen Anzahl an Waffen kann es durchaus sein, dass die Behörde einen Waffenraum aus sehr dicken, massiven Wänden, entsprechender Tresortür, fensterlos, mit Alarmanlage etc bedingt, um sie zufriedenzustellen.
gewo hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 08:39
Isegrim hat geschrieben: Fr 13. Aug 2021, 22:49 Ich hab schon seit Jahren die Meldung - Verwahrung von mehr als 20 Waffen sowie die Lagerung von einer größeren Menge an Munition ( hab mich beharrlich geweigert eine Höchstzahl anzugeben) der Behörde mitgeteilt. Weiters wurde ein Kellerraum als Aufbewahrung mitgeteilt.
Die Behörde hat es ohne weiters Maßnahmen zu setzten anerkannt. Warum wohl?
Sollte dies nicht erfolgen so müsste sie bescheidmäßig mir Auflagen vorschreiben. Diesen Aufwand so glaube ich wird sich kein Sachbearbeiter machen!

Also verstehe ich oft nicht wovor sich manche bei der Meldung fürchten oder welche Bedenken es gibt?
manche behoerden zb in NOE neigen dazu bei diesen meldungen grundaetzlich einen sachverstaendigen der landesregierung zu entsenden

da kommen dann je nachdem wer da kommt die verruecktesten sachen raus

es gibt faelle wo bereits ab 40 waffen ( davon auch freie waffen, langwaffen kat C usw) stahlpanzertuere, scherengitter vor fenster und tueren und TUS alarmanlage mit aufschaltung auf einen sicherheitsdienst vorgeschrieben werden.

von da her

wenns um eine oder zwei kat C geht um die man ueber die 19 stueck drueber ist ... werden die halt dann bei der oma im versperrten kasten aufbewahrt und man spart sich den ganzen auflauf

Re: Verwahrung Kat C

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 06:49
von glockfun
AUG-andy hat geschrieben: Di 27. Aug 2024, 22:33
glockfun hat geschrieben: Mo 26. Aug 2024, 19:49
Zu 20. Schade eigentlich wenn dem so ist. Bei C keine Platzbegrenzung. Mich wundert es wenn ständig mehr B Plätze ala die bis 10 mittelbar einfach erreichbaren gewünscht werden aber die C Vielfalt nicht genutzt wird. Zumal es da auch genug günstigste Fun-Geräte und nicht nur Sammlerware und teures jagdliches gibt.
Aber die Auflagen für die sichere Verwahrung von +20 Schusswaffen ist für viele ein Grund sich keine unmengen an C Waffen zuzulegen.
Dss kann natürlich sein, muss aber auch nicht. Je nach Art, Interesse und Möglichkeiten wird man da auch Nachbesserung im eigenen Sinn durchführen, gerade wenn der Wert hoch ist.

Aber wenn das ein Hindernis ist braucht man von 20+ B nicht zu träumen. Mit 10 B 10C deckt man sportlich oder sammlerisch schon ein wenig ab um ins Thema zu kommen.

Klar ist vieles Ermessensspielraum. Bei mehreren tausend Euro Investition wird man sich was überlegen.

Bei C darf erwähnt werden das im Gegensatz zu der Menge an sich (nicht begrenzt) nur die Lagerung gemeinsam im Naheverhältnis ein Thema wäre. Da kann man räumlich auch auslagern. Da gibt's hier irgendwo eine Übersicht was geht und was nicht. Allgemeinräume in Mehrparteienhäuser nicht, gemietetes Storageabteil wird wohl gehen. Myplace etc (da sind legale Waffen auch laut Bestimmungen klar erlaubt)

Tipp: Die Stückzahl zählt wegen Meldung, nicht die Art (die kann für Erfordernisse sorgen). Bei 20 (nehme an man hat nur C) ist man zb Meldepflichtig und wenn das ohne Auflagen genehmigt wird gilt es sogleich auch wenn man dann 39 B/A lagert nach Umstellung seiner Auswahl.