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Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 08:01
von trifftnix
Servus.
Meine Frau hat sich entschlossen den Waffenführerschein zu machen und ich bin zwar erfreut, habe aber auch einige Bedenken.
Muss ich für Ihre Waffe einen eigen Schrank ( Safe) besorgen, denn zu meinen 5 B Waffen darf sie nicht ?
Kann ich ihre Waffe bei meinen 5 B Waffen lagern ( sie geht ohne mich nicht schießen und kann nicht in meinen Schrank) ?
Wie sieht das bei einer Überprüfung aus wenn ihre und meine in einem Schrank sind ?
Danke
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 09:01
von Promo
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 09:41
von AUG-andy
Dazu gibt's schon unzählige Threads.
Bitte die Suchmaschine benutzen.
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 17:27
von trifftnix
Ich habs über die Suche probiert aber......
Danke
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 18:15
von Mille
Moin,
Kurz gesagt: ihr braucht einen 2. Tresor:
1. Weil du wenn deine Plätze belegt sind und 2 weitere im Tresor sind du eine Stücküberschreitung hast.
2. Deine Frau im Falle einer Verwahrungskontrolle keinen Zugriff hat.
LG Mille
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 18:27
von gewo
laut einem einschlägigen vfgh urteil und den runderlaessen des BMI
ist die gemeinsame verwahrung fuer
- eheleute,
- am gemeinsamen wohnsitz
- fuer kat B
auch dann zulaessig wenn dadurch die stueckzahlgrenze ueberschritten wird
es gibt auch darueber hinausgehende interpretationen die die gemeinsame verwahrung von kat B waffen von allen menschen die an dem wohnsitz wohnen und ein waffendokument haben fuer zulaessig erachten
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 18:52
von Glock1768
@gewo … du hast recht, wir wissen jedoch auch vom aktuellen thema wechselsystem, dass interpretationen unterschieldich sein können bei den bh‘s.
@Themenersteller … wenn du auch der sicheren rechtlichen Seite sein möchtest, dann schicke deine BH eine Mail mit dieser Frage, verweise auch das Urteil betreffend der gemeinsamen Verwahrung bei Eheleuten und warte auf deren Antwort (deren Rechtsansicht)
Halte ich für den besseren Weg …
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 19:15
von AUG-andy
Mille hat geschrieben: Mi 9. Okt 2024, 18:15
Moin,
Kurz gesagt: ihr braucht einen 2. Tresor:
1. Weil du wenn deine Plätze belegt sind und 2 weitere im Tresor sind du eine Stücküberschreitung hast.
2. Deine Frau im Falle einer Verwahrungskontrolle keinen Zugriff hat.
LG Mille
Falsch
War noch nie ein Problem selbst bei meiner Lebensgefährtin und mir.
Da hätte jeder Zugriff auf mehr als 12 Waffen.
Seit 20 Jahren verwahren wir gemeinsam.
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Mi 9. Okt 2024, 19:30
von Steppenwolf
Mille hat geschrieben: Mi 9. Okt 2024, 18:15
Moin,
Kurz gesagt: ihr braucht einen 2. Tresor:
1. Weil du wenn deine Plätze belegt sind und 2 weitere im Tresor sind du eine Stücküberschreitung hast.
2. Deine Frau im Falle einer Verwahrungskontrolle keinen Zugriff hat.
LG Mille
Kurz gesagt das stimmt so nicht, weil…
Wie gewo schon sagte, und ich letztes Jahr die 5 jährige hatte, für Eheleute und Partner gelten besondere Regeln.
Einzig habe ich highcap Mags eingetragen und meine Frau nicht. Diese befinden sich getrennt vom gemeinsamen Schrank auch in einem Schrank wo meine Frau keinen Zugriff hat, was sie so oder so nicht interessiert.
Zugegeben, ich weiß nicht ob ich das hätte machen müssen mir hat es mein Hausverstand gesagt.
Wie so alles im Leben…ob 1 Schrank bei Eheleuten reicht kommt ganz auf den Inhalt an.
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Do 10. Okt 2024, 06:43
von trifftnix
Servus und danke.
Ich habe hier geschmöckert ( viewtopic.php?t=40549) und bin zur Ansicht gekommen dass ihr alle irgendwie recht habt und bin zur Entscheidung gekommen dass:
-ich keine Anfrage an die LPD stellen werde, denn schlafende Hunde soll man nicht wecken.
-die Waffe meiner Frau wird separat in einem Tresor gelagert bei dem nur sie zugriff hat.
-auf meine Waffen in MEINEM Schrank habe nur ich zugriff.
Bei einer Überprüfung wirds dann lustig wenn nur einer von uns zu Hause ist und die dann nochmals kommen müssen.
Denkanstoß:
Ich könnte die Waffe meiner Frau in meinem Waffenschrank, ins versperrbare Fach legen und nur sie hat den Schlüssel dazu. Sie kommt dann ohne mich nicht zu ihrer Waffe denn sie kann nicht in meinen Waffenschrank, aber schießen geht sie ohnehin nur mit mir.
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Do 10. Okt 2024, 07:13
von Ares
trifftnix hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 06:43
Servus und danke.
Ich habe hier geschmöckert ( viewtopic.php?t=40549) und bin zur Ansicht gekommen dass ihr alle irgendwie recht habt und bin zur Entscheidung gekommen dass:
-ich keine Anfrage an die LPD stellen werde, denn schlafende Hunde soll man nicht wecken.
-die Waffe meiner Frau wird separat in einem Tresor gelagert bei dem nur sie zugriff hat.
-auf meine Waffen in MEINEM Schrank habe nur ich zugriff.
Bei einer Überprüfung wirds dann lustig wenn nur einer von uns zu Hause ist und die dann nochmals kommen müssen.
Denkanstoß:
Ich könnte die Waffe meiner Frau in meinem Waffenschrank, ins versperrbare Fach legen und nur sie hat den Schlüssel dazu.
Sie kommt dann ohne mich nicht zu ihrer Waffe denn sie kann nicht in meinen Waffenschrank, aber schießen geht sie ohnehin nur mit mir.
Denkzettel:
Wenn Sie als Begründung SV angegeben hat, wird es mühsam.
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Do 10. Okt 2024, 07:58
von Glock1768
trifftnix hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 06:43
Servus und danke.
Ich habe hier geschmöckert ( viewtopic.php?t=40549) und bin zur Ansicht gekommen dass ihr alle irgendwie recht habt und bin zur Entscheidung gekommen dass:
-ich keine Anfrage an die LPD stellen werde, denn schlafende Hunde soll man nicht wecken.
-die Waffe meiner Frau wird separat in einem Tresor gelagert bei dem nur sie zugriff hat.
-auf meine Waffen in MEINEM Schrank habe nur ich zugriff.
Bei einer Überprüfung wirds dann lustig wenn nur einer von uns zu Hause ist und die dann nochmals kommen müssen.
Denkanstoß:
Ich könnte die Waffe meiner Frau in meinem Waffenschrank, ins versperrbare Fach legen und nur sie hat den Schlüssel dazu.
Sie kommt dann ohne mich nicht zu ihrer Waffe denn sie kann nicht in meinen Waffenschrank, aber schießen geht sie ohnehin nur mit mir.
zu Punkt 1: ist das Problem der Behörde, wie oft die Exekutive deswegen kommen muss ...
zu Punkt 2: da hätte Deine Frau dann ein Problem, da Sie keinen Zugang mehr zu Ihrer Waffe hätte was eine nicht ordnungsgemäße Verwahrung für Sie bedeutet!!! Deine Frau MUSS immer einen Zugang zu Ihrer Waffe haben.
Genau aus diesem Grunde ist ja auch eine Verwahrung an einem Zweitwohnsitz, wo Du keine Zugangsrechte (zb einen eigenen Schlüssel) besitzt nicht in Ordnung!
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Do 10. Okt 2024, 08:23
von Exitus
trifftnix hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 06:43
Bei einer Überprüfung wirds dann lustig wenn nur einer von uns zu Hause ist und die dann nochmals kommen müssen.
Das passiert sowieso.
Außer deine Frau hat exakt Fünf Jahre nach dir die WBK bekommen.
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Do 10. Okt 2024, 08:29
von Kapselpracker
Glock1768 hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 07:58
.... Deine Frau MUSS immer einen Zugang zu Ihrer Waffe haben.
...
Was ist wenn die Waffe bei einem Büchsenmacher liegt, oder in einen Banksafe?
Da hast du auch keinen ständigen Zugriff.
Re: Zweite WBK im Haushalt
Verfasst: Do 10. Okt 2024, 08:31
von Glock1768
Kapselpracker hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 08:29
Glock1768 hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 07:58
.... Deine Frau MUSS immer einen Zugang zu Ihrer Waffe haben.
...
Was ist wenn die Waffe bei einem Büchsenmacher liegt, oder in einen Banksafe?
Da hast du auch keinen ständigen Zugriff.
Da hole ich mir eine Depotbestätigung
Probiere es mal bei der Verwahrkontrolle zu sagen "Da ist meine Waffe drinnen, aber ohne meinen Mann komme ich da nicht rein" ... viel Spaß