Seite 1 von 2
Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 14:30
von Plinker
Aus gegebenen Anlass frage ich mich gerade welche Konsequenzen man fürchten muss wenn man gehen ein bestehendes Waffenverbot verstößt.
Mich interessiert jetzt nicht der Strafrahmen sondern die tatsächlich verhängten Strafen.
Kann mir da wer weiterhelfen?
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 14:35
von befluegeltkostbarer
Alle sind gleich, aber manche sind gleicher.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 14:51
von Skill Issue
Kommt ganz darauf an... sprechen wir bei dem Täter von einem Normalsterblichen oder einem gottgleichen Geschöpf wie z.B. einem Politiker?
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 15:05
von Coolhand1980
Bei so einem Fall ist die erste Frage einmal, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, oder der Fall gleich eingestellt wird.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 15:52
von Promo
§ 50. (1)Wer, wenn auch nur fahrlässig,
[..]
3. Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 12 verboten ist,
[..]
ist vom ordentlichen Gericht in den Fällen der Z 2, 3 und 6 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen [..] zu bestrafen.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 16:17
von SectionThree
Wobei in diesem speziellen Zusammenhang noch wichtig ist, dass es einen gesonderten Besitzwillen nicht braucht, anders als etwa bei Drogen (Wer zB an einem Joint, der die Runde macht, zieht wird nicht zum Besitzer der Drogen: bloßer Konsum ist straflos.) Wer eine Waffe auch bloß innehat, gilt rechtlich als ihr (Kurzzeit-) Besitzer.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 16:33
von Trijikon
Ich schau mal in meine Kristallkugel:
Nicht einmal ein Verfahren da ja nichts beweisbar ist außer Angeberei (HUT) .
Allerdings das Waffenverbot wird bleiben und seine Politkarriere hat einen Knick bekommen.
LG Wolfgang
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 16:42
von SectionThree
Also, sich mit einem fremden Jagdbruch zu schmücken ist ein großes No-No, und auch nicht wirklich glaubwürdig … Aber, ja, der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wird es so oder so nicht förderlich sein. Und was die Tiroler Genossen mit ihm machen, weiß außer diesen natürlich niemand.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 16:48
von titan
Warum soll es bleiben? Wenn die Strafe getilgt ist, hat man einen reinen Leumund, oder etwa nicht?
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 17:45
von Plinker
titan hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 16:48
Warum soll es bleiben? Wenn die Strafe getilgt ist, hat man einen reinen Leumund, oder etwa nicht?
Genau solche Urteile würden mich ja als Legalwaffenbesitzer interessieren.
Der Typ hat einen geladenen Repetierer im Auto liegenlassen und das dann mit offenen Seitenfenster am Flughafen geparkt.
Einen Jagdausflug streitet er ab wird jedoch durch einen Bildbeweis der Lüge überführt. Das mit dem fremden Hut glaubt ihm eh keiner.
Wenn so jemand wieder eine Jagdkarte bekommt kann man schwer ein Messertrageverbot durchsetzen.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 18:19
von combatmiles
als gelernter Österreicher sag ich:
es kommt net amal zur Anklage, die Geschichte dass er nicht geschossen hat wird geglaubt.
politisch bekommt er halt a anderes Amterl oder an Versorgerposten
jagen wird er weiterhin, nur halt keine Fotos mehr machen..
für jeden anderen schauts da net so rosig aus...
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 18:23
von twin2000
Trijikon hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 16:33
Nicht einmal ein Verfahren da ja nichts beweisbar ist außer Angeberei (HUT) .
als anfangsverdacht würde das foto reichen
wenn die STA will
dann gibts zeugen die bekannt sind und die im rahmen der beweisaufnahme unter wahrheitspflicht aussagen muessten
und dann gibts ja das schussbuch im revier in dem eingetragen sein muss wer das stueck erlegt hat
dass zu "optimieren" ist evt dann gleich auch noch mal urkundenfaelschung
also wenn wo ein wille waere ...
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 18:25
von twin2000
titan hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 16:48
Warum soll es bleiben? Wenn die Strafe getilgt ist, hat man einen reinen Leumund, oder etwa nicht?
ein gerichtliches waffenverbot bleibt immer so lange bis der betreffende eine aufhebung beantragt
bei minderschweren faellen ab ca ein bis zwei jahren moeglich
ueblicherweise aber erst nach fuenf jahren
in schweren faellen erst nach sieben bis acht jahren oder laenger
aber ohne antrag auf aufhebung ist es auch nach 40 jahren noch aufrecht
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 18:47
von titan
Es ist mir schon klar, dass das Verbot erst nach Antrag aufgehoben wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Trijikon schrieb ja, dass das Verbot bleibt. Deswegen meine Frage..
Und zum Foto.. es ist nicht die Frage was wir glauben sondern ob es beweißbar ist oder nicht. Auf dem Bild sind nichtmal Waffen zu sehen.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 19:10
von Plinker
titan hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 18:47
Es ist mir schon klar, dass das Verbot erst nach Antrag aufgehoben wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Trijikon schrieb ja, dass das Verbot bleibt. Deswegen meine Frage..
Und zum Foto.. es ist nicht die Frage was wir glauben sondern ob es beweißbar ist oder nicht. Auf dem Bild sind nichtmal Waffen zu sehen.
Liegt die Entscheidung ob ein Waffenverbot aufgehoben wird nicht im Ermessen der Behörde?
Es liegt doch am Antragsteller die Zweifel an seiner Zuverlässigkeit zu zerstreuen und nicht an der Behörde weiteres Fehlverhalten nachzuweisen.