Erweiterung gem. § 23/2b

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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GoodReason
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Erweiterung gem. § 23/2b

Beitrag von GoodReason » Sa 19. Apr 2025, 14:32

Grüß euch!

Ich habe eine WBK mit 2 A und 4 B Plätzen. Ich würde jetzt gerne gem. § 23/2b erweitern. Die Voraussetzungen sind bei mir grundsätzlich alle erfüllt. Wieviele Plätze darf ich jetzt zusätzlich beantragen? +2 oder gleich +4 für die maximale Anzahl von 10 Plätzen?

Danke im Voraus.

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Kapselpracker
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Re: Erweiterung gem. § 23/2b

Beitrag von Kapselpracker » Sa 19. Apr 2025, 14:46

...Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen,..
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GoodReason
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Re: Erweiterung gem. § 23/2b

Beitrag von GoodReason » Sa 19. Apr 2025, 16:49

Danke, alles klar!

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