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Erweiterung gem. § 23/2b

Verfasst: Sa 19. Apr 2025, 14:32
von GoodReason
Grüß euch!

Ich habe eine WBK mit 2 A und 4 B Plätzen. Ich würde jetzt gerne gem. § 23/2b erweitern. Die Voraussetzungen sind bei mir grundsätzlich alle erfüllt. Wieviele Plätze darf ich jetzt zusätzlich beantragen? +2 oder gleich +4 für die maximale Anzahl von 10 Plätzen?

Danke im Voraus.

Re: Erweiterung gem. § 23/2b

Verfasst: Sa 19. Apr 2025, 14:46
von Kapselpracker
...Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen,..

Re: Erweiterung gem. § 23/2b

Verfasst: Sa 19. Apr 2025, 16:49
von GoodReason
Danke, alles klar!