Verwahrung Kat. B
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung Kat. B
Guten Morgen,
ich habe eine Frage. In hab mir ein OA-15 M5 BL bestellt und habe aber zur Zeit nur einen kleinen Möbeltresor für meine FFW vom Hornbach.
Meine KAT C Waffen habe ich mittels einer einer Eigenbaulösung und einem Abzugsschloss an der Wand befestigt.
Es ist mit der Halterung nicht möglich die Waffen von der Wand zu nehmen ohne das Schloss zu öffnen oder Waffen und Schloss zu befestigen.
Was denkt ihr würde diese Lösung auch für das OA-15 reichen, oder muss ein Waffenschrank her?
Wär ja eigentlich schade das Teil im Schrank zu verstecken.
Kann auch gerne Fotos der Halterung einstellen falls es interessiert.
Wohne mit Freundin zusammen in der Wohnung ohne Kinder.
Lg Markus
ich habe eine Frage. In hab mir ein OA-15 M5 BL bestellt und habe aber zur Zeit nur einen kleinen Möbeltresor für meine FFW vom Hornbach.
Meine KAT C Waffen habe ich mittels einer einer Eigenbaulösung und einem Abzugsschloss an der Wand befestigt.
Es ist mit der Halterung nicht möglich die Waffen von der Wand zu nehmen ohne das Schloss zu öffnen oder Waffen und Schloss zu befestigen.
Was denkt ihr würde diese Lösung auch für das OA-15 reichen, oder muss ein Waffenschrank her?
Wär ja eigentlich schade das Teil im Schrank zu verstecken.
Kann auch gerne Fotos der Halterung einstellen falls es interessiert.
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Lg Markus
- pointi2009
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Re: Verwahrung Kat. B
ich denke und kann mich irren, kommt einerseits mal alles drauf an, ob du alleine mit WBK wohnst, oder noch andere Personen ohne WBK anwesend sind.
Ich bin mir sicher, dass die Anforderungen zur Verwahrung an Kat B strenger sind, als an Kat. C wenn andere Personen anwesend ohne WBK. Dann ist noch die Aussensicherung wichtig, wie schwer wäre es einer unberechtigten Person von Aussen an die Waffen zu kommen.
Nur ich würd das bei Kat B nicht so machen, da bin ich mir sicher, dass die Kontrolle negativ sein wird. Überleg dir eine Lösung mittels Glasschrank. Einbruchshemmendes Glas in ner stabilen Tür/Beschläge + ordentliches Schloss.
Ich bin mir sicher, dass die Anforderungen zur Verwahrung an Kat B strenger sind, als an Kat. C wenn andere Personen anwesend ohne WBK. Dann ist noch die Aussensicherung wichtig, wie schwer wäre es einer unberechtigten Person von Aussen an die Waffen zu kommen.
Nur ich würd das bei Kat B nicht so machen, da bin ich mir sicher, dass die Kontrolle negativ sein wird. Überleg dir eine Lösung mittels Glasschrank. Einbruchshemmendes Glas in ner stabilen Tür/Beschläge + ordentliches Schloss.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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Re: Verwahrung Kat. B
Definitiv nein, Abzugsschloss und an die Wand festhängen reicht NICHT aus.
Abgesehen davon ist eine frei ersichtlich gesicherte Schusswaffe keine sichere Verwahrung. Teil ebendieser ist nicht nur dass ein Hindernis zu überwinden ist wenn man es haben möchte, sondern auch dass sie nicht gleich ersichtlich sein soll.
Abgesehen davon ist eine frei ersichtlich gesicherte Schusswaffe keine sichere Verwahrung. Teil ebendieser ist nicht nur dass ein Hindernis zu überwinden ist wenn man es haben möchte, sondern auch dass sie nicht gleich ersichtlich sein soll.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Verwahrung Kat. B
Im Gesetz steht klar, dass die Waffe so verwahrt sein muss, dass kein Zugriff durch Dritte möglich ist.
- Ganz egal wie oft und fest du die Waffe an die Wand tackerst, man wird darauf "Zugriff" haben
deshalb einfach einen 150 Euro Kübel an die Wand und in den Boden heften und hinein mit dem guten Stück, dort hat es die liebste ja schließlich auch schattiger
@Vorredner
Auch wenn das Zitat in deiner Signatur zum Nachdenken anregt, denke ich, dass es ein etwas schiefes Licht auf Legalwaffenbesitzer im Allgemeinen werfen könnte, wenn man Adolf Hitler in einem offenen Forum zitiert, aber darüber sollen andere richten. Womöglich überdenkst du von dir aus deine Signatur. Es gibt genug andere berühmte Leute, die überwiegend Positives geleistet und der Nachwelt vielleicht noch ein paar kluge Sätze hinterlassen haben.
mfg
Chris
- Ganz egal wie oft und fest du die Waffe an die Wand tackerst, man wird darauf "Zugriff" haben


@Vorredner
Auch wenn das Zitat in deiner Signatur zum Nachdenken anregt, denke ich, dass es ein etwas schiefes Licht auf Legalwaffenbesitzer im Allgemeinen werfen könnte, wenn man Adolf Hitler in einem offenen Forum zitiert, aber darüber sollen andere richten. Womöglich überdenkst du von dir aus deine Signatur. Es gibt genug andere berühmte Leute, die überwiegend Positives geleistet und der Nachwelt vielleicht noch ein paar kluge Sätze hinterlassen haben.
mfg
Chris
Zuletzt geändert von CCNIRVANA am Do 1. Sep 2011, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
- haunclesam
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Re: Verwahrung Kat. B
Gab woanders schonmal Diskussionen dazu.
Also Abzugsschloss reicht auch nicht für Kat C?
Wo steht das:
Also Abzugsschloss reicht auch nicht für Kat C?
Wo steht das:
Promo hat geschrieben:Definitiv nein, Abzugsschloss und an die Wand festhängen reicht NICHT aus.
Abgesehen davon ist eine frei ersichtlich gesicherte Schusswaffe keine sichere Verwahrung. Teil ebendieser ist nicht nur dass ein Hindernis zu überwinden ist wenn man es haben möchte, sondern auch dass sie nicht gleich ersichtlich sein soll.
- pointi2009
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Re: Verwahrung Kat. B
ob eine an die Wand versperrte Waffe mit Abzugsschloss reicht als Verwahrung Kat C weiss ich echt nicht. Im Weidwerk steht bei Innenschutz als ausreichend sogar:
Ob das dann bei einer Überprüfung hält, weiss ich nicht.
Ich denke, bei Kat.C oder D Waffen, wenn der Aussenschutz sehr gut ist, die Bewohner alle über 18 sind, sollte es reichen, wenn diese an der Wand versperrt ist.
Wie schon geschrieben, bei Kat B würd ich die Latte höher legen und mir einen guten Schrank mit Glastüre kaufen/bauen.
...Bei entsprechendem "Außenschutz" genügen hier Maßnahmen, die für sich alleine den "Außenschutz" nicht herstellen könnten (etwa ein versperrter Gewehrschrank mit Glasscheiben; oder, wenn sich Waffen zu Dekorationszwecken in versperrbaren Gewehrhaltern an der Wand befinden).
Ob das dann bei einer Überprüfung hält, weiss ich nicht.
Ich denke, bei Kat.C oder D Waffen, wenn der Aussenschutz sehr gut ist, die Bewohner alle über 18 sind, sollte es reichen, wenn diese an der Wand versperrt ist.
Wie schon geschrieben, bei Kat B würd ich die Latte höher legen und mir einen guten Schrank mit Glastüre kaufen/bauen.
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Re: Verwahrung Kat. B
Danke für die Antworten, wird sie wohl im Schrank verschwinden. Ist vielleicht auch besser so.
LG
LG
Re: Verwahrung Kat. B
CCNIRVANA hat geschrieben:Auch wenn das Zitat in deiner Signatur zum Nachdenken anregt, denke ich, dass es ein etwas schiefes Licht auf Legalwaffenbesitzer im Allgemeinen werfen könnte, wenn man Adolf Hitler in einem offenen Forum zitiert, ...
Dieses Zitat wirft eher ein schiefes Licht auf die Anti-Waffen-Narren, deren Argumumente gegen den privaten Schusswaffenbesitz denen der Nazis auf Haar gleicht.
Trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
Javier Milei
Re: Verwahrung Kat. B
trenck hat geschrieben:CCNIRVANA hat geschrieben:Auch wenn das Zitat in deiner Signatur zum Nachdenken anregt, denke ich, dass es ein etwas schiefes Licht auf Legalwaffenbesitzer im Allgemeinen werfen könnte, wenn man Adolf Hitler in einem offenen Forum zitiert, ...
Dieses Zitat wirft eher ein schiefes Licht auf die Anti-Waffen-Narren, deren Argumumente gegen den privaten Schusswaffenbesitz denen der Nazis auf Haar gleicht.
Trenck



- pointi2009
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Re: Verwahrung Kat. B
wos is mit mir???? bin ja Braunauer 

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Re: Verwahrung Kat. B
pointi2009 hat geschrieben:wos is mit mir???? bin ja Braunauer
Wenn ich mir Dein Profilbild betrachte, dann hast den Bart in der Mitte einen Meter weiter unten...

- pointi2009
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Re: Verwahrung Kat. B



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Re: Verwahrung Kat. B
Zu meiner Signatur: Insbesondere angesichts der Tatsache dass uns die EU eine Zwangsregistrierung für Waffen aller Kategorien vorschreibt, halte ich diesen Vergleich durchaus für angemessen. Ich bin gegen eine Registrierung dieser Waffen, da sie keinen Gewinn an Sicherheit bedeutet. In einem Waffenforum sollten die Leute durchwegs in der Lage sein, dies eindeutig zu erkennen. Sogar für einen Waffengegner sollte es klar sein dass ein Waffenbesitzer kein Interesse an einer Registrierung hat und er mit dieser Forderung in die Fußstapfen eines Verbrechers tritt.
Zur Verwahrung: im Protokoll der Polizisten (der Kreuzerl-Zettel) steht nicht umsonst die Frage
Erfolgt die Verwahrung in einem einbruchhemmenden Behältnis?
Zur anderen verweise ich noch auf das VwGH Urteil vom 25.01.2001 wo besagt wird dass geringfügige Verwahrungsmängel wie zB das Schloss des Behältnisses, in dem die Waffe aufbewahrt wird, entspricht nicht dem üblichen Sicherheitsstandard schon ein Mangel sind. Bitte auch das Wort Behältnis in diesem Zusammenhang beachten.
Ansonsten noch aus der 2. WaffG Durchführungsverordnung:
Zur Verwahrung: im Protokoll der Polizisten (der Kreuzerl-Zettel) steht nicht umsonst die Frage
Erfolgt die Verwahrung in einem einbruchhemmenden Behältnis?
Zur anderen verweise ich noch auf das VwGH Urteil vom 25.01.2001 wo besagt wird dass geringfügige Verwahrungsmängel wie zB das Schloss des Behältnisses, in dem die Waffe aufbewahrt wird, entspricht nicht dem üblichen Sicherheitsstandard schon ein Mangel sind. Bitte auch das Wort Behältnis in diesem Zusammenhang beachten.
Ansonsten noch aus der 2. WaffG Durchführungsverordnung:
§ 3.
(1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
(3) Verwahrt der Besitzer einer genehmigungspflichtigen Schußwaffe diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.
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- pointi2009
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- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
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Re: Verwahrung Kat. B
schreiben aber "Behältnis ODER Räumlichkeit!" ...
heisst für mich aber, wenn zB der Aussenschutz schon sehr gut ist, wird an den Innenschutz nicht so hohe Anforderung gestellt. Aber wie schon geschrieben, bei KatB würd ich eher zu mehr raten, als weniger. Ich gehe schon davon aus, dass die genannte Gefährlichkeit der Waffe um einiges höher eingestuft ist, als zb einer Kat C oder D Waffe.
heisst für mich aber, wenn zB der Aussenschutz schon sehr gut ist, wird an den Innenschutz nicht so hohe Anforderung gestellt. Aber wie schon geschrieben, bei KatB würd ich eher zu mehr raten, als weniger. Ich gehe schon davon aus, dass die genannte Gefährlichkeit der Waffe um einiges höher eingestuft ist, als zb einer Kat C oder D Waffe.
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Re: Verwahrung Kat. B
Nur mal so aus Interesse:
Ich hab noch kein einziges Mal von Politikern gehört (weil es hier oft von einigen erwähnt wird), dass das neue Registrierungsgesetz MEHR Sicherheit bringen soll.
Das soll und kann es doch auch nicht!? Es soll lediglich ein MEHR an Kontrolle und Information bringen. Wie dann mit diesem MEHR umgegangen wird steht dann in den Sternen ....
Ich hab noch kein einziges Mal von Politikern gehört (weil es hier oft von einigen erwähnt wird), dass das neue Registrierungsgesetz MEHR Sicherheit bringen soll.
Das soll und kann es doch auch nicht!? Es soll lediglich ein MEHR an Kontrolle und Information bringen. Wie dann mit diesem MEHR umgegangen wird steht dann in den Sternen ....