Ich und meine Frau wollen eine WBK beantragen, haben natürlich viele Fragen und sind seit einiger Zeit eifrige Mitleser und möchten uns für dieses tolle Forum bei BigBen und allen anderen Postern herzlich bedanken!






Bei meinen Recherchen zum Thema landete ich zuerst in einem anderen Forum, ihr könnt auch denken welches. Die dortigen Posts waren für meinen Geschmack leider zu einseitig politisch motiviert und imho deswegen nicht dazu geeignet, um sich als Neuling einen objektiven Eindruck zu verschaffen, worauf man beim Besitz einer Waffe alles zu achten hat.
Gerade habe ich mit viel Interessse den Notwehrüberschreitung(en) Thread von hungarus durchgelesen, wollte aber den doch schon etwas älteren Thread nicht aufwärmen

Wir haben primär drei Fragen
1. Wie sieht es bei einer Notwehrsituation beim Transport der Waffe aus?
2. Wie sieht es beim Waffengebrauch in einer Notwehrsituation aus, wenn Kinder anwesend sind?
Zur Erläuterung. Wir - meine Frau, ich und unsere zwei Kinder - wohnen in Wien seit einem Jahr in einer Maisonette mit Dachterrasse, welche auch über den Aufzugsraum aus dem Stiegenhaus erreichbar ist. Von einer Nachbarin haben wir erfahren, daß bei den Vormietern schon über die Dachterrasse eingebrochen wurde.
Einerseits habe ich schon die Formulierung gelesen "Recht muß NICHT vor Unrecht zurückweichen", dann auch wird "man müsse zurückweichen so irgendwie möglich" gepostet.
@1. Ist es legal in einer Fremdgefährdungssituation - Dritte Partei wird angegriffen - von der Waffe gebrauch zu machen (laden, androhen, Warnschuß, gezielter Schuß). Muß ich/meine Frau die transportierte Waffe benutzen, um Schaden von Dritten abzuwenden, bezüglich unterlassener Hilfeleistung.
@2. Beim WaFü wurde uns gesagt, daß die Kriterien bei der Verwahrungskontrolle in Wien mitunter schon sehr hoch seien, e.g. Zylinderschloß muß vorhanden sein, heißt das also kein elektronisches Schloß (Zahlenpad, Fingerprint)
lg
nuovolemon