Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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OC Tom
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Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von OC Tom » Mi 12. Okt 2011, 00:32

Hallo Ihr,

eine paar schnelle Frage.

Kurz die Vorgeschicht, ich habe einem Arbeitskollegen versprochen Ihm beim ausräumen des Hauses seiner Oma zu helfen da diese leider verstorben ist und er es geerbt hat. Nun nachdem das Erbe durch ist soll es losgehen. Er lässt eine Fachfirma für Räumungen am Montag kommen wir bereiten nur die Müllsäcke vor und schauen was man noch brauchen kann. Er ist einer der wenigen der weiß das ich ein WBK habe i halte das recht diskret muss ja net jeder wissen.

Er vermutet oder weiß es auch teilweise das irgendwo Waffen im Haus sind.
Grund: sein Opa war nach dem Krieg einige Jahre bei der Polizei und Jäger nach dem tot seines Opas vor 25 Jahren war einmal die Polizei da und wollte eine alte Pistole haben leider wusste niemand mehr wo die ist. Da das Haus recht groß ist wurden hier auch keine übertriebernen Massnahmen gemacht wie Hausdurchsuchungen etc. Scheinbar tauchte die Waffe aber irgendwann wieder auf meinte seine Oma noch vor ein paar Monaten wo diese nun wieder ist weiss wieder kein Mensch.
Es sind vermutlich auch 2 alte Gewehre im Haus diese hat auch seit Jahren keiner mehr gesehen seine Oma meinte wohl mal die sind versteckt das nix passiert.

Nun hat er mir aber einige Fragen gestellt die ich nicht beantworten kann.

1, Wie geht er am besten vor wenn er/wir die Waffen finden.
2, Kann er die Waffen irgendwie behalten. Net einfach wieder verstecken und gut ist sondern ganz Amtlich.
(Das Erbe gehört ja schon Ihm Schulden bei diversen Stellen hat er auch schon beglichen Bank,Spital, etc.)
3, Er würde die Pistole gerne zur Deko umbauen lassen wenn wir sie finden aber da er Sie ja nicht besitzen darf (keine WBK) wie soll das gehen? (hat sich erledigt die gibts nicht mehr)
4, Könnte er Probleme bekommen wenn wir nichts finden aber die Firma die, die Räumung macht schon.
Laut der Firma sind die das gewohnt und übergeben Waffen immer an die Erben.... Diese Aussage finde ich sehr seltsam.

Meine einzige Idee war das wenn wir die Pistole finden dies der Polizei melden und die gar net groß Angreifen da diese ja Kat. B ist.
Leider kenne ich mich bei Gewehren nicht aus kann man die "einfach" behalten (irgendwo melden) oder auch der Polizei melden nur wenn die kommen sind die sicher mal weg wie man die dann zurückbekommt keine Ahnung.

Er will keine WBK haben oder machen da ihn das Thema eigentlich nicht interessiert es geht ihm nur darum das es zu den Waffen Geschichten gibt deshalb will er sie haben. Auch die Gewehre (wahrscheinlich Kat. C,D) würde er zur Deko umbauen fürs Stüberl.

Frage in eigerner Sache:
Kann ich als WBKler Probleme bekommen wenn ich ihm helfe. Übertrieben gesagt: Wir finden eine Waffe Kat. A wir rufen die Polizei das sie diese holen sollen oder was auch immer und die meinen ich hätte mit Verboternen Waffen zu tun gehabt. Ist jetzt sicher übertrieben aber man weiss ja nie.


Danke für eure Hilfe
LG
Tom
Zuletzt geändert von OC Tom am Mi 12. Okt 2011, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von pointi2009 » Mi 12. Okt 2011, 08:28

der §42 stimmt ja hier nicht wirklich, da er ja nicht Finder im Sinne von - auf der Strasse liegt eine herrenlose Waffe, diese kann ich ja nehmen und zur Behörde bringen. Des weiteren steht im §42, wenn sich der Eigentümer nicht findet, der "Finder" der Waffe, sodenn er eine Berechtigung zum Besitzen einer solchigen hat, diese auch an sich nehmen kann.

Bei Erbe ist der Besitzer bekannt, hier gehts einfach. Bei Kat C und D kann er die Waffen so und so behalten. Kat C muss er nur eine Meldung bei einem BüMa machen. Die D im Moment noch einfach behalten.

Problematisch ist es nur bei der Kat B, da diese ja nirgends mehr registriert ist, muss ich mit Rechtsauskunft passen, aber vermutlich muss man diese der Behörde mal übergeben, die sollten dann aber sagen können, wie eine Registrierung dann möglich ist.
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von BigBen » Mi 12. Okt 2011, 09:28

pointi2009 hat geschrieben:der §42 stimmt ja hier nicht wirklich, da er ja nicht Finder im Sinne von - auf der Strasse liegt eine herrenlose Waffe, diese kann ich ja nehmen und zur Behörde bringen. Des weiteren steht im §42, wenn sich der Eigentümer nicht findet, der "Finder" der Waffe, sodenn er eine Berechtigung zum Besitzen einer solchigen hat, diese auch an sich nehmen kann.


Man kann doch auch in einem Haus das man geerbt hat "Finder" sein und man sollte Besitz und Eigentum nicht verwechslen. Das Finden beschränkt sich doch nicht auf Straße etc. - der Finder muss den Fund auf jeden Fall melden, bei Kat. C und D sollte er sie behalten dürfen, muss bei Kat C. halt eine §30 Neuanmeldung machen. Bei Kat. B darf er sie behalten wenn er eine WBK (oder WP) besitzt (interessant wäre, ob man bei vollen Plätzen auf der WBK dann quasi automatisch einen weiteren Platz bekommt) oder jemand anderem mit einer entsprechenden Berechtigung überlassen - den Fund melden muss er aber trotzdem. Wenn er die Waffe nicht behalten will darf Vater Staat sie entsorgen...aber der Darabos muss dem Finder eine angemessene Entschädigung zahlen.

Ist jetzt mal meine Interpretation der Rechtslage - lasse mich aber von wahren Experten gerne eines Besseren belehren sollte ich etwas falsch verstanden haben.
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von mgritsch » Mi 12. Okt 2011, 09:44

BigBen hat geschrieben:Bei Kat. B darf er sie behalten wenn er eine WBK (oder WP) besitzt (interessant wäre, ob man bei vollen Plätzen auf der WBK dann quasi automatisch einen weiteren Platz bekommt) oder jemand anderem mit einer entsprechenden Berechtigung überlassen - den Fund melden muss er aber trotzdem.


Das Gesetz sieht dazu keine spezifische Regelung vor, soweit ich weiß wird aber der Erbfall idR als Rechtfertigung für Erweiterung problemlos anerkannt und mit zusätzlichen Plätzen nicht lange gefackelt. Ist noch keine WBK vorhanden muß man eben eine machen, da gibt's auch keine Erleichterungen.

Was die Kat. C/D betrifft ist das zum Glück ja recht einfach, Meldung und gut is. Eine Deko draus zu machen ums ins Stüberl zu hängen würde ich aber sehr schade finden. Da es dafür (je nach Lebensumständen natürlich) keine sehr strenge Verwahrung bedarf (ich setze mal voraus dass nur Personen im Haushalt leben die über 18 sind und gegen die kein WaffVerbot vorliegt) muß das ja nicht wirklich sein, ein nettes Schränkchen und gut is. Evtl auch eine abgesperrte Glasvitrine, wenn es um das Herzeigen geht. Kost nicht viel und erhält wesentlich mehr Wert. Löcher und abgefräster Verschluss ist schon eine arge Beeinträchtigung, würd ich an keiner von meinen wollen ;)

Wenn ihm für die kat B die ganze Kiste mit WBK machen und allen Folgen wie Kontrolle zu mühsam ist (würde ich verstehen) dann gibt es ja auch hier evtl eine Möglichkeit, das gute Stück an einen Bekannten seines Vertrauens zu verkaufen. Da wird man aber sicher erst mal prüfen müssen, wie "wertvoll" es ist und ob es überhaupt noch funktionstüchtig wäre.
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von OC Tom » Mi 12. Okt 2011, 10:02

Danke mal für die Infos,
Ich habe jetzt mit ihm nochmal gesprochen, die Kat. B war damals wohl auf der Bank und seine Mutter hat diese später abgegeben. Haben das der Oma gar nicht mehr erzählt.
Dies hat er nun von seiner Mutter erfahren mit der er nicht soviel spricht...
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Abbath » Mi 12. Okt 2011, 15:31

na dann is ja gut.

aber:
bitte nix auf deko umbauen :o
soll er sich behalten oder wenn er net mag einfach a foto an die wand hängen und das/die gewehr(e) hier über dich verkaufen.
da findet sich sicher jemand.
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von S.W.A.T. » Mi 12. Okt 2011, 21:10

BigBen hat geschrieben:
pointi2009 hat geschrieben:der §42 stimmt ja hier nicht wirklich, da er ja nicht Finder im Sinne von - auf der Strasse liegt eine herrenlose Waffe, diese kann ich ja nehmen und zur Behörde bringen. Des weiteren steht im §42, wenn sich der Eigentümer nicht findet, der "Finder" der Waffe, sodenn er eine Berechtigung zum Besitzen einer solchigen hat, diese auch an sich nehmen kann.


Man kann doch auch in einem Haus das man geerbt hat "Finder" sein und man sollte Besitz und Eigentum nicht verwechslen. Das Finden beschränkt sich doch nicht auf Straße etc. - der Finder muss den Fund auf jeden Fall melden, bei Kat. C und D sollte er sie behalten dürfen, muss bei Kat C. halt eine §30 Neuanmeldung machen. Bei Kat. B darf er sie behalten wenn er eine WBK (oder WP) besitzt (interessant wäre, ob man bei vollen Plätzen auf der WBK dann quasi automatisch einen weiteren Platz bekommt) oder jemand anderem mit einer entsprechenden Berechtigung überlassen - den Fund melden muss er aber trotzdem. Wenn er die Waffe nicht behalten will darf Vater Staat sie entsorgen...aber der Darabos muss dem Finder eine angemessene Entschädigung zahlen.

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Normal sllte er einen weiteren Platz bekommen, einem Bekannten von mir gings so, bei dem wars überhaupt kein Problem.....
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von OC Tom » Mi 12. Okt 2011, 22:41

Hy,

so wieder aus der Arbeit daheim mein Kollege hat ja auch mitgelesen und bedankt sich auch für die Infos.

Der Deko-Umbau ist ja immer so eine Sache für "Uns" eher Pfui für Personen wie meinen Arbeitskollegen was ganz lokisches.
Er will die alten Waffen wenn überhaubt noch vorhanden nie schiessen da er weder an der Jagt noch am Sportschiessen interesse hat.
Das einzige was er meint ist er lässt sie schätzen wenn sie einen echten Wert haben würde er sie verkaufen sind sie eher Massenware dann werden sie Umgebaut. Muss man akzeptieren besser als sie werden komplett verschrottet.

Lg
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Stickhead » Do 13. Okt 2011, 08:33

Als Erbe bzw. Vermächtnisnehmer (=vom Erben bestimmte
Person, die die Waffe(n) übernimmt) steht einem eine
Erweiterung um die Anzahl, die notwendig ist, dass der
Berechtigungsumfang ausreicht, zu.

Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 2 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung um 2 Plätze steht einem zu.

Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 1 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung um 1 Platz steht einem zu.

Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 0 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung steht einem nicht zu.

:arrow: § 43 Abs. 4
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Varminter

Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Varminter » Do 13. Okt 2011, 08:50

Stickhead hat geschrieben:Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 0 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung steht einem nicht zu.

:arrow: § 43 Abs. 4



Was lernen wir daraus... :?:

Wer eine WBK mit 2 nicht belegten Plätzen hat und eine Erbschaft von zwei Waffen erwartet, sollte schleunigst vor dem Erbantritt 2 billige Schrott-FFW als Platzhalter anschaffen... :mrgreen:
Zuletzt geändert von Varminter am Do 13. Okt 2011, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Stickhead » Do 13. Okt 2011, 08:55

So ist es :)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von mgritsch » Do 13. Okt 2011, 09:48

Stickhead hat geschrieben:Als Erbe bzw. Vermächtnisnehmer (=vom Erben bestimmte
Person, die die Waffe(n) übernimmt) steht einem eine
Erweiterung um die Anzahl, die notwendig ist, dass der
Berechtigungsumfang ausreicht, zu.

Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 2 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung um 2 Plätze steht einem zu.

Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 1 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung um 1 Platz steht einem zu.

Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 0 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung steht einem nicht zu.

:arrow: § 43 Abs. 4



najo, steht das in irgend einem erlass so ausgeführt?
weil der §43 Abs. 4 sagt nur:

(4) Der Antrag eines Erben oder Vermächtnisnehmers auf Erteilung der Berechtigung oder
auf Erweiterung einer bestehenden Berechtigung, die für den Besitz eines gemäß Abs. 1
sichergestellten Gegenstandes erforderlich ist, bedarf keiner weiteren Rechtfertigung, sofern
der Verstorbene den Gegenstand besitzen durfte. Die Frist des Abs. 2 Z 1 läuft jedenfalls bis
zur Entscheidung über diesen Antrag.


heißt also man muß nicht sportschießen oder selbstverteidigung ins treffen führen, "habenwollen aus erbgründen" ist eine rechtfertigung für sich. ob man deshalb freie plätze dafür hergeben muß... in der gelebten praxis wohl ziemlich sicher ja.

super jedenfalls dass du den § genannt hast, denn da steht ja auch nochmal klar was genau zu tun ist und wie man letztendlich an die guten stücke rankommt sofern es sich um Kat. A/B handelt (C/D: behalten, melden und freuen):

§ 43. (1) Befinden sich im Nachlaß eines Verstorbenen genehmigungspflichtige
Schußwaffen, Kriegsmaterial oder verbotene Waffen, so hat derjenige, in dessen Obhut sich
die Gegenstände im Erbfall befinden, dies unverzüglich der Behörde oder - sofern es sich
um Kriegsmaterial handelt - der nächsten Militär- oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen.
Die Behörde hat gegebenenfalls die Sicherstellung oder vorläufige Beschlagnahme dieser
Gegenstände zu veranlassen oder die zur sicheren Verwahrung erforderlichen Anordnungen
zu treffen.
(2) Gemäß Abs. 1 sichergestellte oder beschlagnahmte Gegenstände sind
1. an den Erben oder Vermächtnisnehmer, wenn dieser innerhalb von sechs Monaten,
gerechnet ab dem Erwerb des Eigentums, die erforderliche Berechtigung zum Besitz dieser
Gegenstände nachzuweisen vermag oder
2. an eine andere vom Erben oder Vermächtnisnehmer namhaft gemachte Person, wenn
diese zum Besitz dieser Gegenstände berechtigt ist, auszufolgen. Anzeige- und
Meldepflichten gemäß § 28 treffen in diesen Fällen die ausfolgende Behörde.
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von S.W.A.T. » Do 13. Okt 2011, 17:54

Als Erbe bzw. Vermächtnisnehmer (=vom Erben bestimmte
Person, die die Waffe(n) übernimmt) steht einem eine
Erweiterung um die Anzahl, die notwendig ist, dass der
Berechtigungsumfang ausreicht, zu.

Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 2 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung um 2 Plätze steht einem zu.

Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 1 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung um 1 Platz steht einem zu.

Beispiel:
WBK: 2 Plätze, 0 Belegt
Erbe: 2 Kat-B-Waffen
Die Erweiterung steht einem nicht zu.

:arrow: § 43 Abs. 4


Deswegen werd ich schaun, dass alles voll ist, man weiss nie was kommt............ :think:
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von cobaltbomb » Do 13. Okt 2011, 23:29

pfui! deko umbauen! da dreht sich der oppa im grab um
er soll sich was schämen, der arbeitskollege
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first

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