AR Lower Receiver Genehmigung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jimmy
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AR Lower Receiver Genehmigung

Beitrag von Jimmy » Di 15. Nov 2011, 19:32

Ich möchte eine Genehmigung für ein AR Lower Receiver beantragen.

Hat einer Erfahrung oder Infos zur Einreichung von nur dem Lower?
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Jimmy
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Re: AR Lower Receiver Genehmigung

Beitrag von Jimmy » Di 15. Nov 2011, 20:08

Antwort schon über PM erhalten.
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sandman
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Re: AR Lower Receiver Genehmigung

Beitrag von sandman » Mi 16. Nov 2011, 08:25

Spricht irgendetwas dagegen das neu erworbene Wissen mit uns Anderen zu teilen?

Grüße

Sandman
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Re: AR Lower Receiver Genehmigung

Beitrag von Stickhead » Mi 16. Nov 2011, 08:35

+1

Das ist nicht der richtige Weg ein Topic zu führen.

Öffentliche Fragen sollten auch öffentlich beantwortet werden.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AR Lower Receiver Genehmigung

Beitrag von Jimmy » Do 17. Nov 2011, 11:02

Für mich wäre das kein Problem, der User hat mir aber privat geantwortet und deswegen habe ich es nicht gepostet.

Wenn er mir sagt, dass es ok ist werde ich es gerne machen.
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Re: AR Lower Receiver Genehmigung

Beitrag von jhjfdf » Do 17. Nov 2011, 12:00

...ich hab ihm eine PN geschickt ganz einfach deswegen weil hier das dann höchstwahrscheinlich wieder zu einer Diskussion ausartet und sich Leute einmischen die einfach nur mitreden wollen aber keine Ahnung davon haben, geschweige den ein OA in der Hand gehalten haben.

Es ist ganz einfach ein Lower ist wie ein Glock Griffstück frei...da muss man nix genehmigen etc.
Es wurde nur bisher so gehandhabt das wen er dauerhaft verwendet wird auf dem OA, der BMI Schriftzug sowie die Waffennummer auf der Seite eingelasert wird.

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Re: AR Lower Receiver Genehmigung

Beitrag von Robert » Do 17. Nov 2011, 18:40

Es wurde nur bisher so gehandhabt das wen er dauerhaft verwendet wird auf dem OA, der BMI Schriftzug sowie die Waffennummer auf der Seite eingelasert wird.



Von "wem" wird das so gehandhabt, bzw. wer zwingt einen dazu?

Das es überaus nützlich ist und Missverständnissen und Scherereien vorbeugt, ist natürlich logisch. Aber ich mein vom Gesetz her.
Ich hab auch kein OA, leider leider. Ist da auf dem Upper keine Waffennummer? Wahrscheinlich nicht und ja, das kann schon blöd ausschaun. Aber im Prinzip müsste doch ein jeder anhand des abgeänderten Verschlusses/Gegenlagers sehen dass es Austria legal ist, wurscht was am Lower steht oder nicht steht? (Colt M16A2 oder ähnliches sollte nat. klarerweis nicht draufstehn, aber Semi Lower?)

Ich will nicht diskutieren um des diskutieren willens, ich komm einfach nur nicht ganz mit, möcht es aber gern kapiern was damit gemeint ist bzw. Wer veranlasst dass man seinen Lower gravieren muss und wie legt dieser jemand fest dass der Lower "dauerhaft auf dem OA verwendet wird". Kann mir das in der Praxis einfach nicht vorstellen...?

Danke, Robert
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Re: AR Lower Receiver Genehmigung

Beitrag von BigBen » Do 17. Nov 2011, 18:45

Natürlich ist auf dem Upper eine Waffennummer...zumindest auf meinem Lauf ist eine und wenn ich mich nicht täusche auch an der Seite des Uppers selbst irgendwo.
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Re: AR Lower Receiver Genehmigung

Beitrag von Robert » Do 17. Nov 2011, 19:39

Ok, danke! Wie gesagt ich hab noch keins. Hab zwar schon mal eins gesehen auf dem Stand, aber darauf hab ich nun wirklich nicht geschaut.

Kann mir aber vorstellen dass sich der ein oder andere je nach Grundwaffe nen Zweitlower aufbauen will z.B. Matchgriff, den per Handrädchen einstellbaren Magpul Schaft, Drop in Matchtrigger....

Wär dann natürlich wesentlich schneller umgebaut zwischen Plinker und Match als die ganzen Teile an und abzuschrauben wenn man nur den Lower wechseln muss (und die Optik, per Schnellmontage)

Meint ihr nicht dass man ums gravieren rumkommt solang man den Originallower mit in den Koffer packt um ihn immer gleich vorzeigen zu können? (der Einfachheit halber, ist leichter als nachher aufs Revier fahren um den Beweis zu erbringen oder evtl. sogar die Waffe zurückzukriegen wenn mans an Ort und Stelle beweisen kann)

Zumindest wenns ein unbeschrifteter Lower ist. Ein Lower mit einer Seriennummer und Herstellerbezeichnung der so gar nicht zur eingetragenen Waffe passt ist wahrscheinlich eine andere Geschichte!
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