Verkehrsrechtfrage Parken

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Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von KGR84 » Fr 9. Dez 2011, 16:10

Hallo,

ich hoffe jemand hier hat Ahnung davon ...

Und zwar ist bei mir neben der Wohnbauanlage eine "Straße" (eigentlich wars ein Schotter weg, der befahren werden durfte), zu einem ?Gehsteig? umfunktioniert worden.

Also diese Straße die nun umfunktioniert worden ist, verläuft normal zur Hauptstraße, und geht eben von dieser Hauptstraße ca. 300m bis zur nächsten Parallelstraße zur Hauptstraße. Diese Parallelstraße wird somit zur Sackgasse.

Ich habe dazu eine Skizze angehängt. Die Schwarzen Flecke sind Wohnbauanlagen, und die strichlierten Striche sind die Straßen.

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So nun zu meiner Frage. Diese Straße, die ca. eine Wagenlänge breit ist, und nun scheinbar nur noch für Fußgänger zu verwende ist, wurde auf der Seite der Hauptstraße mit Stipfel bzw. Poller abgesperrt, solche wie diese:
http://www.wien.gv.at/verkehr/strassen/ ... i-3-gr.jpg

Ich bin mir nur nicht sicher, ich glaube die bei uns haben Schlösser (zum Umlegen???) dran, falls das nen Unterschied macht.

Darf ich auf der Hauptstraße direkt vor diesen Stipfeln parken da man da eh nicht reinfahren kann? Die Straße, so man das so nennen kann, ist durch kein Verkehrskennzeichen oä. gekennzeichnet. Oder muss ich dort trotzdem frei halten für Feuerwehr etc.?
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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von Gw10 » Fr 9. Dez 2011, 16:20

wenn sie schlösser zum umlegen haben, dann darfst du auf jeden fall mal nicht dort stehen.
ansonsten gilt der gesetztestext:

(1) Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes so aufzustellen, daß kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert wird.

(2) Außerhalb von Parkplätzen ist ein Fahrzeug, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt, zum Halten oder Parken am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen. Auf Fahrbahnen mit gekennzeichnetem Radfahrstreifen, der kein Mehrzweckstreifen ist, dürfen Fahrzeuge auch parallel zu diesem aufgestellt werden. Einspurige Fahrzeuge sind am Fahrbahnrand platzsparend aufzustellen. Ist auf Grund von Bodenmarkierungen das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen vorgesehen, so dürfen auf diesen Flächen nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg aufgestellt werden.

fahrradfahrer und andere teilnehmer können da sehr wohl noch durch, also greift punkt 1, vorbeifahren - behinderung.
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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von KGR84 » Fr 9. Dez 2011, 16:33

Also die Skizze ist jetzt nicht so präzise ... zwischen Straße und Wohnbauanlage ist ein Gehweg ... also wenn man sich vor diese "Straße" stellt, steht man noch nicht am Gehweg, der bleibt auf alle Fälle frei.

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Zuletzt geändert von KGR84 am Fr 9. Dez 2011, 16:44, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von Gw10 » Fr 9. Dez 2011, 16:37

wenn ein randstein da ist, ist dort die straße definitiv zu ende. wenn da eine abschrägung ist, nicht. ich kann mir das aber total nicht vorstellen, wo diese boller stehen sollen ... mach am besten fotos ^^
eine definitive rechtsauskunft kann dir aber hier keiner geben, maximal hinweise. scheint ne knifflige sache zu sein.
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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von KGR84 » Fr 9. Dez 2011, 16:40

Hab ein Bild oben angehängt.

Wo muss ich denn da nachfragen, um ne rechtsgültige Auskunft zu bekommen? Zuständig für Straßen sind ja die Gemeinden ... Bezirksamt ???
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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von sponsi » Fr 9. Dez 2011, 20:14

KGR84 hat geschrieben:Hab ein Bild oben angehängt.

Wo muss ich denn da nachfragen, um ne rechtsgültige Auskunft zu bekommen? Zuständig für Straßen sind ja die Gemeinden ... Bezirksamt ???


Ganz nach oben.
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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von mgritsch » Fr 9. Dez 2011, 20:21

das ist keine rechtlich fundierte aussage sondern nur meine privatmeinung:
klar kannst da parken. die poller und der gehsteig machen klar dass da keiner durchzufahren hat, somit ist es wohl keine öffentliche straße. die zufahrt zu einem privatweg der dortigen anrainer wäre zwar auch im sinne des wegerechts freizuhalten aber das müsste wohl irgendwie gekennzeichnet sein ("zufahrt freihalten", wohnstraße, sonst irgendwas.) eine abschrägung alleine bedeutet jedenfalls garnix. nach dem motto "erlaubt ist, was nicht verboten ist" sag ich mal: frohes parken.
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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von headhoncho » Fr 9. Dez 2011, 20:21

KGR84 hat geschrieben:Hab ein Bild oben angehängt.

Wo muss ich denn da nachfragen, um ne rechtsgültige Auskunft zu bekommen? Zuständig für Straßen sind ja die Gemeinden ... Bezirksamt ???

Bezirksverwaltungsbehörde, in Statuarstädten natürlich der Magistrat. In Wien die MA 28.

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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von haunclesam » Fr 9. Dez 2011, 23:40

KGR84 hat geschrieben:Also die Skizze ist jetzt nicht so präzise ... zwischen Straße und Wohnbauanlage ist ein Gehweg ... also wenn man sich vor diese "Straße" stellt, steht man noch nicht am Gehweg, der bleibt auf alle Fälle frei.

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ab dem Zeitpiunkt wo eine Schräge vorhanden ist darf man dort nicht parken

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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von sf77 » Sa 10. Dez 2011, 01:07

Korrekt. Die Auffahrtsrampe sprich Abschrägung verbietet dort das Parken. Eine Hauseinfahrt muss auch nicht explizit gekennzeichnet sein, die Abschrägung ist in diesem Fall ausschlaggebend.

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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von KGR84 » Sa 10. Dez 2011, 02:08

mgritsch hat geschrieben:...
die zufahrt zu einem privatweg der dortigen anrainer wäre zwar auch im sinne des wegerechts freizuhalten aber das müsste wohl irgendwie gekennzeichnet sein
...


Das war ja mal ne öffentliche Straße, und einen Straßennamen hat sie auch noch. Also privat ist das nicht. Einfach nur für den Straßenverkehr gesperrt.

haunclesam hat geschrieben:...
ab dem Zeitpiunkt wo eine Schräge vorhanden ist darf man dort nicht parken


Das würde ich so aber nicht sehen, da wenn etwas entfernt wird, wie z.B. ne Hauseinfahrt, solche Abschrägungen ja oft nicht entfernt werden. Und so ist es ja hier auch, hier war mal was, und da ist die Schräge halt einfach nicht entfernt wurden. In dem Fall auch nicht möglich, da da nicht einfach ne Schräge "drangeklebt" war sondern die Gehsteigkante mit einem leichen "radius" ausgenommen ist. Etwa so wie hier: http://www.donaufeld.net/bilder/Gehsteigabsenkung.jpg
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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von sf77 » Sa 10. Dez 2011, 09:48

Es gibt dazu im RIS einige Rechtsätze die auf die Abschrägung abzielen. Klar wenn hinter der Abschrägung lediglich eine Mauer ist wirds egal sein. Wenn es so ist wie bei Dir, das die Sachlage schon von Grund auf zweideutig ist, wird die Abschrägung garantiert gegen dich verwendet. Hab auf die Schnelle einen anderen skurrilen Fall gefunden, der natürlich etwas anders ist, aber du siehst wie die Rechtsprechung aufgebaut ist:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUT_ST_19990907_000003017144_98_00

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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von haunclesam » Sa 10. Dez 2011, 13:30

Hab zwar meine Antwort schon abgegeben, da ich es auch einst in der Fahrschule so gelernt habe, aber es kommt noch etwas hinzu;
Da diese Abschrägungen auch für Gehbehinderte, Kinderwägen usw gedacht sind ist es absolut unerheblich ob danach jenseits des Gehsteiges eine Mauer ist oder eine Hauseinfahrt oder wie auch immer ...

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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von mgritsch » Sa 10. Dez 2011, 15:16

sf77 hat geschrieben:Hab auf die Schnelle einen anderen skurrilen Fall gefunden, der natürlich etwas anders ist, aber du siehst wie die Rechtsprechung aufgebaut ist:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUT_ST_19990907_000003017144_98_00


so skurril ist das nu auch wieder nicht!
in dem urteil steht zB:

Gemäß § 24 Abs 3 lit b StVO ist das Halten und Parken vor Haus- und Grundstückseinfahrten verboten.

Eine Haus- und Grundstückseinfahrt ist immer dann gegeben, wenn das Einfahren in das Haus bzw. auf das Grundstück ohne weitere Vorkehrungen möglich ist, wie dies z.B. bei abgeschrägten Randsteinen des Gehsteiges vor einem Haustor möglich ist.

Einer blauen Bodenmarkierung kommt dagegen lediglich ein deklarativer Charakter zu, weshalb mit der einen Parkplatz oder Parkstreifen abgrenzenden blauen Bodenmarkierung nur zum Ausdruck gebracht wird, dass sich dieser Parkplatz oder der Parkstreifen in einer Kurzparkzone befindet. Eine Ausnahme der gesetzlichen Gebote oder Verbote durch die StVO wird damit aber nicht begründet, da diese Bestimmungen eine lex specialis zur lex generalis der Kurzparkzonenverordnung darstellen. Die - zugegeben - irreführende Anbringung einer durchgehenden blauen Bodenmarkierung ist daher im Unterschied zu einer weißen Randlinie keine Regelung für das Aufstellen der Fahrzeuge zum Halten und Parken, weshalb der Berufungswerber die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung objektiv zu verantworten hat.


wenn da poller sind ist das einfahren nicht ohne weiteres möglich = keine grundstückseinfahrt.
von wegen weiße randlinien - wie sind denn die markierungen im fragl. bereich?
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Re: Verkehrsrechtfrage Parken

Beitrag von KGR84 » Sa 10. Dez 2011, 15:51

Da sind keine Markierungen, die Randstreifen links und rechts der Fahrbahn sind halt einfach verparkt ... wobei im Bereich dieser fraglichen "Einfahrt" gegenüber keine Fahrzeuge parken, da die dort eine Kreuzung ist. Die Straße, die hier in dem Fall eben für den fließenden Verkehr gesperrt ist, geht über der Hauptstraße als normale Straße weiter (mit demselben Namen).
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