Begriff Bürgerwehr

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
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Begriff Bürgerwehr

Beitrag von savage3000 » So 26. Feb 2012, 09:16

Hallo !
Da man diesen Begriff oft in Zusammenhang mit einbruchsgefährdeten Gebieten liest wollt i mal fragen inwieweit der/die Bürger hier wirklich (bewaffneten) Handlungsspielraum hat? Gibt's da Musterfälle , Gerichtsurteile, oder sogar Erfahrungsberichte des einen oder anderen von Euch??

Lg Säwätsch

Shephard

Begriff Bürgerwehr

Beitrag von Shephard » So 26. Feb 2012, 09:31

Morgen.

Gute frage, i weiß nur dass i mit meine Wummen auf meinem Grundstück herumrennen darf.
Auf anderen Grundstücken auch wenn es der Besitzer erlaubt.

Lg

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Re: Begriff Bürgerwehr

Beitrag von savage3000 » So 26. Feb 2012, 09:41

Und bei Kontrollgängen , so wirklich wie Patroullien? Das gilt ja dann als beisichführen der Waffe... Somit ja unerlaubt , oder ist das dann außer Kraft gesetzt dieses Verbot? Wohl kaum oder?

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Begriff Bürgerwehr

Beitrag von headhoncho » So 26. Feb 2012, 10:02

savage3000 hat geschrieben:Hallo !
Da man diesen Begriff oft in Zusammenhang mit einbruchsgefährdeten Gebieten liest wollt i mal fragen inwieweit der/die Bürger hier wirklich (bewaffneten) Handlungsspielraum hat? Gibt's da Musterfälle , Gerichtsurteile, oder sogar Erfahrungsberichte des einen oder anderen von Euch??

Lg Säwätsch



Nur das Recht zur Anhaltung nach Par. 86 StPO. In diesem Zusammenhang gelten natürlich die Grundsätze des mindesten Mittels, der Verhältnismäßigkeit (!!!), usw. Ist zB auch die rechtliche Grundlage für einen "Security".

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Re: Begriff Bürgerwehr

Beitrag von Schnittbrot » So 26. Feb 2012, 10:05

ist deine Frage jetzt ernst gemeint?

Das Thema sollte doch mittlerweile gegessen und daher hinlänglich bekannt sein was nicht als Führen gilt (Beisichhaben in/auf eigenen Räumlichkeiten bzw. eingefriedeten Liegenschaften oder fremde mit ausdrücklicher Genehmigung des Besitzers/Berechtigten) und was Transportieren einer Schusswaffe (von A nach B) ist. Alles andere ist Führen und daher auch nur mit gültigem WP erlaubt. That's it.

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Re: Begriff Bürgerwehr

Beitrag von BigBen » So 26. Feb 2012, 10:06

Eine Bürgerwehr darf nicht mehr oder weniger als ein einzelner Bürger auch und von Bewaffnung kann da im Normalfall keine Rede sein!
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Re: Begriff Bürgerwehr

Beitrag von santiago » So 26. Feb 2012, 10:09

Die gute alte mistgabel aber schon, sonst der ach so gefärliche spaten. You know?
Sig-natur.

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Re: Begriff Bürgerwehr

Beitrag von savage3000 » So 26. Feb 2012, 10:29

Schnittbrot hat geschrieben:ist deine Frage jetzt ernst gemeint?

Das Thema sollte doch mittlerweile gegessen und daher hinlänglich bekannt sein was nicht als Führen gilt (Beisichhaben in/auf eigenen Räumlichkeiten bzw. eingefriedeten Liegenschaften oder fremde mit ausdrücklicher Genehmigung des Besitzers/Berechtigten) und was Transportieren einer Schusswaffe (von A nach B) ist. Alles andere ist Führen und daher auch nur mit gültigem WP erlaubt. That's it.



genau, darum habe ich ja vorher "wohl kaum" zu diesem thema geschrieben. Und nein, das Thema Führen einer Waffe ist für mich als Nicht Wbk ler nie von Bedeutung gewesen...is so... :-) war einfach eine frage zum thema bürgerwehr, will ja keine aufstellen...*g*

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Begriff Bürgerwehr

Beitrag von headhoncho » So 26. Feb 2012, 10:32

Eine "Bürgerwehr" entspricht rechtlich jeder Gruppe von Bürgern.

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Re: Begriff Bürgerwehr

Beitrag von Undertaker » So 26. Feb 2012, 11:25

Der Begriff definiert rein gar nix und lässt jeden Interpretationsspielraum zu.
Das kann vom mistgabelbewehrtem, fackeltragenden Lynchmob über wandelnde Baseballkapperln mit Mag-Lite und Gummiwurzen bis zu rein informellen Systemen der gegenseitigen nachbarschaftlichen Aufmerksamkeit reichen.
Ich würde das Thema hier nicht diskutieren, weil damit kann man sich gehörig nass machen.....
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Grüße vom Undertaker

Shephard

Re: Begriff Bürgerwehr

Beitrag von Shephard » So 26. Feb 2012, 11:28

Undertaker hat geschrieben:Der Begriff definiert rein gar nix und lässt jeden Interpretationsspielraum zu.
Das kann vom mistgabelbewehrtem, fackeltragenden Lynchmob über wandelnde Baseballkapperln mit Mag-Lite und Gummiwurzen bis zu rein informellen Systemen der gegenseitigen nachbarschaftlichen Aufmerksamkeit reichen.
Ich würde das Thema hier nicht diskutieren, weil damit kann man sich gehörig nass machen.....


Ja, ist a bisserl sensibel und Worte sollten hier wirklich gut überlegt sein... :whistle:

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Re: Begriff Bürgerwehr

Beitrag von savage3000 » So 26. Feb 2012, 11:30

ok, na i kenn mi e schon aus...!!! Danke!

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Re: Begriff Bürgerwehr

Beitrag von savage3000 » So 26. Feb 2012, 11:51

Undertaker hat geschrieben:Der Begriff definiert rein gar nix und lässt jeden Interpretationsspielraum zu.
Das kann vom mistgabelbewehrtem, fackeltragenden Lynchmob über wandelnde Baseballkapperln mit Mag-Lite und Gummiwurzen bis zu rein informellen Systemen der gegenseitigen nachbarschaftlichen Aufmerksamkeit reichen.
Ich würde das Thema hier nicht diskutieren, weil damit kann man sich gehörig nass machen.....



Drum habe ich auch Begriff Bürgerwehr geschrieben um Infos zu erhalten, so direkt diskutieren soll ma das e ned... :roll:

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