ich möchte meiner freundin zu ihrem (36ten) 29ten

gibts da rein rechtlich probleme/unterschiede oder kann sie als unbescholtene eu bürgerin jederzeit in ö ihre wbk beantragen?
lg, euer gemein wie 10
Erwerb, Besitz und Führen genehmigungspflichtiger Schußwaffen
§ 20
(1)..
(2)..
(3) Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der
Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine
genehmigungspflichtige Schußwaffe darüber hinaus nur erwerben, wenn
er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht,
sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung
übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen
beabsichtigt.
(4)..
haunclesam hat geschrieben:Kollege von mir, deutscher Staatsbürger, konnte die WBK ohne Probleme machen; das einzige was biserl doof war war das deutsche equivalent zum Strafregisterauszug, weil der Wisch musste notariell beglaubigt werden, kost halt bisl was extra; sonst alles easy
Expat hat geschrieben:Im deutschen Recht sind Nebenwohnsitze im Ausland nicht möglich.
Jedoch gibt es die Grauzone, dass man einen Hauptwohnsitz in D und einen in A haben kann - auf eigenes Risiko.
Das kann dann bei der Steuer u.U. Probleme geben.