wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Gw10
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wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von Gw10 » Mi 10. Aug 2011, 09:59

einen wunderschönen!

ich möchte meiner freundin zu ihrem (36ten) 29ten :lol: geburtstag die kosten für die wbk zahlen, sie ist deutsche.
gibts da rein rechtlich probleme/unterschiede oder kann sie als unbescholtene eu bürgerin jederzeit in ö ihre wbk beantragen?

lg, euer gemein wie 10
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Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!

PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von pointi2009 » Mi 10. Aug 2011, 10:13

jeder EWR Bürger mit Wohnsitz in AT was ich weiss.
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Warnschuss
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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von Warnschuss » Mi 10. Aug 2011, 10:18

Kein Problem. Als EWR-Bürgerin ist sie Inländern gleichgestellt. Nur bei anderen Ausländern hätte die Behörde ein Ermessen für die Ausstellung und müsste die Gültigkeit des Dokuments noch dazu befristen. Das ist bei deutschen Staatsbürgern aber nicht der Fall. Wohnsitz im Inland ist zwar nicht zwingend notwendig für die Ausstellung, aber:


Erwerb, Besitz und Führen genehmigungspflichtiger Schußwaffen
§ 20

(1)..

(2)..

(3) Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der
Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine
genehmigungspflichtige Schußwaffe darüber hinaus nur erwerben, wenn
er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht,
sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung
übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen
beabsichtigt.

(4)..

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haunclesam
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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von haunclesam » Do 11. Aug 2011, 14:54

Kollege von mir, deutscher Staatsbürger, konnte die WBK ohne Probleme machen; das einzige was biserl doof war war das deutsche equivalent zum Strafregisterauszug, weil der Wisch musste notariell beglaubigt werden, kost halt bisl was extra; sonst alles easy

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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von BigBen » Do 11. Aug 2011, 15:03

haunclesam hat geschrieben:Kollege von mir, deutscher Staatsbürger, konnte die WBK ohne Probleme machen; das einzige was biserl doof war war das deutsche equivalent zum Strafregisterauszug, weil der Wisch musste notariell beglaubigt werden, kost halt bisl was extra; sonst alles easy


Den Wisch brauchst aber nur, wennst weniger als 5 Jahre (oder 3?) deinen Hauptwohnsitz in AT hast!
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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von Expat » Do 11. Aug 2011, 15:05

Ich hatte etwa 3 Jahre (bin mir ziemlich sicher das es weniger war) meinen Wohnsitz in A, als ich meine WBK bekam - nach dem Strafregisterauszug hat niemand gefragt.
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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von rhodium » Mi 17. Aug 2011, 16:42

Das wirklich blöde ist wohl: ein deutsche Staatsbürger die in Österreich eine WBK holen und dann wieder zurück nach Absurdistan wollen, können sich die Chancen auf eine deutsche WBK für die österr. Waffen ausrechnen: null!

Oder ist jemandem anderes bekannt?

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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von Expat » Mi 17. Aug 2011, 16:45

Die dt. WBK muss man sich auf dem für Deutschland üblichen Wege holen - also ein Jahr Mitgliedschaft im Verein etc..
Für Österreicher mit öst. WBK und in öst. gemeldeten Waffen geht es angeblich leichter, habe mich damit aber nicht beschäftigt.
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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von rhodium » Fr 19. Aug 2011, 16:03

Das würde mich aber sehr interessieren. Wenn die Waffen wenigstens an einem Nebenwohnsitz in Österreich dauerhaft verbleiben können, ist ja auch schon was gewonnen. Man stelle sich vor man verzieht dauerhaft nach Deutschland und muss seine teure, mühsam erworbene Sammlung auflösen. ... .eine Horrorvision.

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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von Expat » Fr 19. Aug 2011, 16:44

Im deutschen Recht sind Nebenwohnsitze im Ausland nicht möglich.
Jedoch gibt es die Grauzone, dass man einen Hauptwohnsitz in D und einen in A haben kann - auf eigenes Risiko.
Das kann dann bei der Steuer u.U. Probleme geben.
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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von quildor82 » Fr 19. Aug 2011, 16:57

Expat hat geschrieben:Im deutschen Recht sind Nebenwohnsitze im Ausland nicht möglich.
Jedoch gibt es die Grauzone, dass man einen Hauptwohnsitz in D und einen in A haben kann - auf eigenes Risiko.
Das kann dann bei der Steuer u.U. Probleme geben.



Steuer, was für Steuer :mrgreen:
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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Re: wbk für nicht österreicher (aber eu bürger)

Beitrag von spareribs » So 21. Aug 2011, 11:24

Steuer, was für Steuer :mrgreen:



z.B.: wenn Österreichische Schlaumeier ihr Auto in Ungarn anmelden, aber in Österreich auch gemeldet sind und dann in Östrreich mit ungarischem Kennzeichen herumgurken........ :headslap:

dann gibts bei einer Kontrolle eine auf die Trüffel :doh:
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

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