sandman hat geschrieben:@gipflzipfla:
Da bringst Du zwei Dinge durcheinander!
Das jeweilige Jagdgesetz, wie auch das Tierschutzgesetz gilt immer und überall (nach dem jeweiligen Bundesland).
@sandmann,
leider falsch: das Tierschutzgesetz findet auf Flächen die jagdlich nutzbar sind keinerlei Anwendung!
Da gilt einzig und allein das Jagdrecht unter Beachtung des Tierschutzgesetzes.
Oder wie würdest Du die §§ im Tierschutz definieren, die aussagen dass Du kein Wirbeltier töten darfst?
Damit wäre per se die Jagd gestorben für unsereins!
sandman hat geschrieben:Dass die Jagd ruht, heißt nicht, dass das Jagdgesetz nicht gilt!
das habe ich ja vorhin versucht, zu erläutern.
Was ist Jagd per gesetzlicher Defintion?
Dort wo sie nicht stafinden darf, gilt auch kein Jagdrecht im Sinne von Wild bejagen.
(Eier sowie Geleg von Federwild und Fallwild auf zu klauben ist danach keine Jagd)
sandman hat geschrieben:Würde es nicht gelten, dann dürfte jeder auf allen öffentlichen Straßen jagen (da ja sämtliche Regulationen durch das Jagdgesetz nicht gelten würden).
Nein, auch hier eben wieder nicht.
Jede Straße führt durch irgendein Revier.. mit den dazu gehörigen JAB`s.
Wer die Jagd ausübt, ist übrigens noch lange kein JAB, auch wenn er eine Jagdkarte in der Tasche hat.
Reviergrenzen, Straßenmitte!, sind von den JAB`s zu beachten.
Als "Nichtjäger" (Jedermann...) darf man lt. Gesetz ohnehin überhaupt nicht jagen, da dies ein Eingriff in fremdes Jagdrecht wäre... und zum Zweiten:
auf öffentlichen Straßen ist die Jagd untersagt, sie ruht dort!
Der JAB hat aber trotzdem das Aneignungsrecht in diesem, seinem, Revierteil!
Er darf sich eben nur nicht auf die Straße stellen und dort Wild hegen, ihm nach stellen, es verfolgen, es dort zu fangen oder erlegen.
Auch eine Autobahn führt durch viele Reviere... "jagd" darauf jemand?
Eher nein, aber wenn dort Fallwild liegt, wird es geborgen. Der dortige JAB hätte das Aneignungsrecht (aber wer will das schon in Anspruch nehmen?) !
Sonst niemand.
sandman hat geschrieben:Nichts desto trotz ist (für alle Nicht Jäger und Nicht WP Inhaber) alleine das Herausnehmen einer Waffe aus dem Transportbehältnis im öffentlichen Raum ein unerlaubtes Führen.
Für alle Nicht JAB, die aber eine Waffe führen dürften (WP/gültige Jagdkarte) wäre der Schuss auf das Tier sicher auch problematisch, alleine durch die Gefahr von Gellern vom Asphalt. Immerhin standen laut Beschreibung doch einige Menschen herum, die dadurch gefährdet wären. Mal abgesehen davon, dass ein WP Inhaber nicht berechtigt ist ein Tier mit der Waffe zu töten (außer, wie gesagt in Notwehr/-hilfe Situation) und der Jäger (aber nich JAB) nicht berechtigt ist dort ein Tier zu töten.
Grüße
Sandman
Ich werde diesbezüglich eine Mailanfrage an die Rechtsabteilung unserer Jägerschaft schreiben.
Mal schauen, wie man dort den Sachverhalt betrachtet.
(ich weiß es ja schon, steht oben....)
Das Töten eines verletzten Stück Wildes ist unter Umständen die Abwehr von bestehender Gefahr...
Ein riesiges
?