Fangschuss nach Unfall?

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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von sandman » Mo 29. Aug 2011, 19:08

gipflzipfla hat geschrieben:.......Oder wir reden irgendwie aneinander vorbei?


Offensichtlich, und ja ich habe §3a gelesen.

Nochmals: Die Jagd ruht -> Es darf nicht gejagt werden, OK, warum in aller Welt sollen desshalb die anderen Paragraphen nicht gelten?

Wenn ein Jagdruhegebiet in meinem Revier integriert ist, muss ich ja trotzdem den Pachtschilling dafür zahlen (geregelt im Jagdgesetz)

Im §3a werden Verordnungen bezüglich der Fleischgewinnung erlassen, dieser steht im Jagdgesetz, damit kommt es dort auch zur Anwendung, oder? Es steht auch nirgends, dass das Jagdgesetz in Fleischgattern nicht gilt, sondern, dass die Bejagung verboten ist (§3a3), jedoch Abschüsse durch den Betreiber erlaubt sind (§3a5).

Und nochmals: Wenn das JG NICHT gelten würde, dann dürfte Jeder, der eine Waffe führen darf dort jagen, weil Alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist!

Grüße

Sandman
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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von gipflzipfla » Mo 29. Aug 2011, 20:06

sandman hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:.......Oder wir reden irgendwie aneinander vorbei?


Offensichtlich, und ja ich habe §3a gelesen.

Nochmals: Die Jagd ruht -> Es darf nicht gejagt werden, OK, warum in aller Welt sollen desshalb die anderen Paragraphen nicht gelten?

weil Jagdgesetz ein Landesgesetz ist und Tierschutzgesetz bundeseinheitlich und damit übergeordnet ist?

In Kärnten läuft das so, als dass man bei Zuwiderhandlungen erst von der Jägerschaft im Ehrengericht zur Verantwortung gezogen (u.U. bis zum Entzug oder Sperre der Jagdkarte) und dann nach anderen Gesetzen vor Gericht abgeurteilt wird.

sandman hat geschrieben:Wenn ein Jagdruhegebiet in meinem Revier integriert ist, muss ich ja trotzdem den Pachtschilling dafür zahlen (geregelt im Jagdgesetz)

an wen denn?
Lies mal weiter.. für ruhende Flächen wird kein Pachtschilling bezahlt, denn es wird ja keine Gegenleistung (hier Verpachtung der Fläche) erbracht.

Du kannst als Waldbesitzer her gehen und Deinen Wald einzäunen.. bei der BH mit Entsprechender Begründung die Jagdruhe beantragen weil Du dort ein Fleischgatter errichten möchtest (in Kärnten allerdings erst nach Ablauf einer Pachtperiode, oder wenn der Pächter / Gemeinde nichts dagegen hat).
Dafür bekommst Du dann genau nix an Pachtschilling für diese Fläche.

sandman hat geschrieben:Im §3a werden Verordnungen bezüglich der Fleischgewinnung erlassen, dieser steht im Jagdgesetz, damit kommt es dort auch zur Anwendung, oder? Es steht auch nirgends, dass das Jagdgesetz in Fleischgattern nicht gilt, sondern, dass die Bejagung verboten ist (§3a3), jedoch Abschüsse durch den Betreiber erlaubt sind (§3a5).
Was schreibe ich eigentlich die ganze Zeit über?

Wenn jemand im Fleischgatter während für freies Rotwild geltender Schonzeiten einen Hürsch oder Kahlwild bzw. Kälber nieder macht, wird er dann nach Jagdgesetz zur Verantwortung gezogen?
Wohl kaum....

Wird in einem Rotwildgatter eine behördliche Fütterung in "Notzeiten" vorgeschrieben?
Wohl kaum.. wenn dort das Wild eingeht, dann wird der Gehegebesitzer nach Tierschutzrecht abgeurteilt und nicht nach Jagdrecht.

Wenn im Rotwildgehege Bäume durch Verbiss oder Schälen geschädigt werden... zählt dann Jagdrecht, hier Wildschadenabgeltung?
Wohl eher nicht....

sandman hat geschrieben:Und nochmals: Wenn das JG NICHT gelten würde, dann dürfte Jeder, der eine Waffe führen darf dort jagen, weil Alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist!

Grüße

Sandman
Wo.. im Wildgehege?
Dort darf Wild nach Deinem §3a ja überhaupt nicht "bejagt" im gesetzlichen Sinne der Jagd werden....
Wonach werden Zuwiderhandlungen bestraft?
Von der Jägerschaft, nach Jagdgesetz?
Wohl eher nicht.. das wäre wohl eher eine Verwaltungsübertretung mit entsprechender Abstrafung.

Kärntner Jagdgesetz:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20000013

"was ist Wild?
Zitat: " § 4Wild

Zum Wild im Sinne dieses Gesetzes gehören:


a) Haarwild:

Rot-, Dam-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild (Schalenwild); der Feldhase und der Alpen- oder Schneehase, das wilde Kaninchen, das Murmeltier, der Biber;
der Bär, der Waschbär, der Wolf, der Fuchs, der Dachs, der Baum- oder Edelmarder, der Stein- oder Hausmarder, der Marderhund, der Iltis, das große Wiesel oder Hermelin, das kleine Wiesel, der Fischotter, der Luchs, die Wildkatze (Raubwild);

b) Federwild:

das Auer-, das Birk- und das Rackelhuhn, das Hasel-, das Alpenschnee- und das Steinhuhn, das Rebhuhn, der Fasan, die Wachtel, die Wildtauben, die Wacholderdrossel (der Krammetsvogel), die Wildenten, die Wildgänse, das Bläßhuhn, der Graureiher, der Haubentaucher, die Bekassine, die Waldschnepfe, die Taggreifvögel, die Eulen, der Kolkrabe, die Aaskrähe, der Eichelhäher, die Elster.

§ 4a Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden - soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - keine Anwendung auf Wild, das in Gehegen (§ 8) gehalten wird.


§8 Gehege

......

(7) Wild in einem Gehege zur ausschließlichen Gewinnung von Fleisch im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes darf - unbeschadet tierschutzrechtlicher Anordnungen - nur vom Anleger oder dem jeweiligen Betreiber des Geheges oder von Personen getötet werden, die von diesen hiezu beauftragt wurden. Der Verkauf von Abschüssen ist verboten.

Zitat Ende

Wo stehts geschrieben, dass man die Jägerprüfung dazu haben muss?

Wer Wild nach dem Gesetz bejagen will, muss eine Jägerprüfung ablegen!
Im Gehege braucht es das eben nicht!

Und wer eine Jägerprüfung abgelegt hat, untersteht dem Jagdgesetz und in weiterer Folge dem "Zivilgesetz"

edit:
Womit wir jetzt aber schon brutal o.T. sind.....
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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von gewo » Mo 29. Aug 2011, 20:20

hi

ich bin nach wie der vor der meinung das waffengesetz gibt das nicht her

fangschuss abgeben ist definitiv fuehren der waffe

als sportschuetze darfst du langwaffen nur ungeladen fuehren und kurzwaffen garnicht
als jaeger darfst du - falls kein WP vorliegt - deine waffen ausserhalb deines revier (glaube ich?) auch nur ungeladen fuehren

damit waere das abgeben eines fangschusses ein verstoss gegen das waffengesetz

wenns keiner sieht und niemand was sagt .... kein problem
wenn sich der JAB auf den schlips getreten fuehlt und / oder der zustaendige einschreitende exekutivbeamte es fuer richtig haelt eine meldung an die waff behoerde zu machen dass ist - da bin ich sicher - die kacke am dampfen
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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Gumbar » Mo 29. Aug 2011, 20:50

gewo hat geschrieben:als Jaeger darfst du - falls kein WP vorliegt - deine Waffen ausserhalb deines Revier (glaube ich?) auch nur ungeladen fuehren

damit waere das abgeben eines Fangschusses ein Verstoss gegen das Waffengesetz


Nein,

Das Waffengesetz sagt, zitiere :
Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen
§ 35. (1) Das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde nach dem Muster der Anlage 1 ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die
1. Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2. im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
3. als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken; dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
4. sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.

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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Gumbar » Mo 29. Aug 2011, 21:01

Der Umkehrschluss aus vorhergegangenen Beiträgen kann zu Kollisionen mit dem Jagdgesetz führen.

Als Inhaber eines Waffenpasses darf ich eine Waffe NICHT überall führen.
Auf öffentlichen Wegen kein Problem aber zum Schwammerlsuchen etwa darf ich mir keine Waffe einstecken oder umhängen.

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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von sandman » Mo 29. Aug 2011, 21:09

@gipflzipfla:

Macht wenig Sinn weiter zu diskutieren, wenn Du partout nicht das verstehen willst, was ich schreibe.

@gumbar & gewo:

völlig richtig, als Jäger darf man seine Waffe auch außerhalb des Reviers führen, das heißt aber nicht, dass man sie auch verwenden darf, oder gar ein Tier damit erlegen darf (=Fangschuss).

Das mit dem WP finde ich interessant, warum darf ich beim Schwammerlsuchen keine Waffe zum Selbstschutz führen, wenn ich es sonst dürfte?

Grüße

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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von gipflzipfla » Mo 29. Aug 2011, 21:16

sandman hat geschrieben:.....
Das mit dem WP finde ich interessant, warum darf ich beim Schwammerlsuchen keine Waffe zum Selbstschutz führen, wenn ich es sonst dürfte?

Grüße

Sandman

Dann bräuchtest Du wohl auch einen Waffenpass der Dich dazu berechtigt, geladene Waffen in der Öffentlichkeit zu führen, oder?

Wenn Du diesen nicht hast, darfst Du auch im Wald keine geladene Waffe "führen".

Genau so wenig wie ein Jäger im fremden Revier, ohne besondere Erlaubnis (Jagerlaubniskarte) des JAB!

Außer er wäre anerkanntes, bestelltes!, Jagdschutzorgan.
Und auch dann nur in seinem Aufgabenbereich eines bestimmten Revieres.

Siehe WaffG, Sportschütze... ungeladene Waffe usw.

Und Du hast Recht, ich verstehe Dich wirklich nicht.
Zuletzt geändert von gipflzipfla am Mo 29. Aug 2011, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von BigBen » Mo 29. Aug 2011, 21:20

gipflzipfla hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:.....
Das mit dem WP finde ich interessant, warum darf ich beim Schwammerlsuchen keine Waffe zum Selbstschutz führen, wenn ich es sonst dürfte?

Grüße

Sandman

Dann bräuchtest Du wohl auch einen Waffenpass der Dich dazu berechtigt, geladene Waffen in der Öffentlichkeit zu führen, oder?

Wenn Du diesen nicht hast, darfst Du auch im Wald keine geladene Waffe "führen".
Genau so wenig wie ein Jäger im fremden Revier, ohne besondere Erlaubnis (Jagerlaubniskarte) des JAB!

Siehe WaffG, Sportschütze... ungeladene Waffe usw.

Und Du hast Recht, ich verstehe Dich wirklich nicht.


Ein Waffenpass berechtigt dich IMMER zum führen in der Öffentlichkeit, räumliche und zeitliche Einschränkungen (sofern bei Ausstellung beeinsprucht!) sind NICHT zulässig (wohl aber eine Einschränkung der Gültigkeit in Bezug auf eine gewisse Tätigkeit oder einen Beruf...z.B. gültig solange man bei einem Wachdienst arbeitet). Ausnahme z.B. bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen oder bei den Wiener Linie (durch deren Transportbestimmungen...die sind aber kein Gesetz sondern Teil des Hausrechts). Das ist ja der Sinn eines Waffenpasses...

Also bitte behaupte nicht Dinge die ganz offensichtlich nicht stimmen, das untergräbt nur deine Glaubwürdigkeit.
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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von gipflzipfla » Mo 29. Aug 2011, 21:25

BigBen hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:.....
Das mit dem WP finde ich interessant, warum darf ich beim Schwammerlsuchen keine Waffe zum Selbstschutz führen, wenn ich es sonst dürfte?

Grüße

Sandman

Dann bräuchtest Du wohl auch einen Waffenpass der Dich dazu berechtigt, geladene Waffen in der Öffentlichkeit zu führen, oder?

Wenn Du diesen nicht hast, darfst Du auch im Wald keine geladene Waffe "führen".

Genau so wenig wie ein Jäger im fremden Revier, ohne besondere Erlaubnis (Jagerlaubniskarte) des JAB!

Siehe WaffG, Sportschütze... ungeladene Waffe usw.

Und Du hast Recht, ich verstehe Dich wirklich nicht.


Ein Waffenpass berechtigt dich IMMER zum führen in der Öffentlichkeit, räumliche und zeitliche Einschränkungen (sofern bei Ausstellung beeinsprucht!) sind NICHT zulässig (wohl aber eine Einschränkung der Gültigkeit in Bezug auf eine gewisse Tätigkeit oder einen Beruf...z.B. gültig solange man bei einem Wachdienst arbeitet). Ausnahme z.B. bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen oder bei den Wiener Linie (durch deren Transportbestimmungen...die sind aber kein Gesetz sondern Teil des Hausrechts). Das ist ja der Sinn eines Waffenpasses...

Also bitte behaupte nicht Dinge die ganz offensichtlich nicht stimmen, das untergräbt nur deine Glaubwürdigkeit.


@BigBen, hast Du etwas überlesen?

Ich habe das irgendwie missverstanden.. :-(

Mit Waffenpass kein Problem, ohne jedoch schon

So sollte das rüberkommen :oops:
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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Gumbar » Mo 29. Aug 2011, 21:30

BigBen hat geschrieben:Ein Waffenpass berechtigt dich IMMER zum führen in der Öffentlichkeit. Das ist ja der Sinn eines Waffenpasses...

Also bitte behaupte nicht Dinge die ganz offensichtlich nicht stimmen.


Da liegst Du leider völlig daneben und kennst das Jagdgesetz wohl nicht.

Stell Dir vor ich (als WP Besitzer und Jäger) marschiere mit geladener Waffe quer durch das Nachbarrevier - na ??
Da gibt es keinen Unterschied zwischen Lang- und Kurzwaffe. Im Jagdrevier dürfen nur Jagdberechtigte eine Waffe führen.

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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Gumbar » Mo 29. Aug 2011, 21:33

gipflzipfla hat geschrieben:
Mit Waffenpass kein Problem, ohne jedoch schon


Falsch.
Schlag nach im "Kärtner Jagdgesetz in Wort und Bild" von Dr.H. Arbeiter

Da kommt auch das Schwammerlklauberbeispiel vor.


PS.: Ich bin Jäger, habe meinen WP ohne Einschränkungen seit 1972 und weiss was ich (nicht) darf.

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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von gipflzipfla » Mo 29. Aug 2011, 21:50

Gumbar hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:
Mit Waffenpass kein Problem, ohne jedoch schon


Falsch.
Schlag nach im "Kärtner Jagdgesetz in Wort und Bild" von Dr.H. Arbeiter

Da kommt auch das Schwammerlklauberbeispiel vor.


PS.: Ich bin Jäger, habe meinen WP ohne Einschränkungen seit 1972 und weiss was ich (nicht) darf.

@Gumbar,
auf welchen § im Kärntner Landesjagdgesetz nimmst Du denn bitte Bezug?

Doch wohl nicht darauf?:

Zitat:

"§ 69 Verhalten im Jagdgebiet

(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und solcher Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, ohne schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehr, mit Gegenständen, die zum Fangen und Töten von Wild jeder Art bestimmt sind oder es erleichtern, sowie mit Frettchen oder mit Beizvögeln zu durchstreifen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung. Die schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten ist auch für den Transport von erlegtem oder gefallenem Schalenwild durch ein fremdes Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und außerhalb sonstiger Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften oder Gehöften benützt werden, erforderlich. "

Zitat Ende



Als Beispiel: hätte ich einen WP auf berechtigten Grund einer Drohung gegen mein Leben oder Gesundheit, sähe ich in meinem WP eine "amtliche Ermächtigung" zum Führen der KW und somit auch beim Schwammerlsuchen eine geladene KW mit mir zu führen.

Sollte ich diese allerdings missbräuchlich verwenden, z.B. zum Wildern, steht mir wohl ein Problem in´s Haus.
Ohne Frage...

Oder ist mir, mit einem WP und dazugehöriger Kurzwaffe auch gleich das gesetzliche Betretungsrecht eines Waldes versagt?
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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Gumbar » Mo 29. Aug 2011, 22:00

@gipflzipfla
Falls Du "den Arbeiter" hast dann schlag nach auf Seite 270/271
falls nicht gib mir Deine mail-adresse und ich schick Dir einen Scan.

Er hat sehr einleuchtend erklärt welches Gesetz welches aufhebt.

Der WP ist auch kein Allheilmittel.
Wenn ich morgen kreuzweis tiefgeschnallt über den Neuen Platz marschiere dann darf ich das aber ob ich nach der Psychiatrierung noch meinen WP habe ist nicht so sicher.

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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von gipflzipfla » Mo 29. Aug 2011, 22:05

Gumbar hat geschrieben:@gipflzipfla
Falls Du "den Arbeiter" hast dann schlag nach auf Seite 270/271
falls nicht gib mir Deine mail-adresse und ich schick Dir einen Scan.

Er hat sehr einleuchtend erklärt welches Gesetz welches aufhebt.

Der WP ist auch kein Allheilmittel.
Wenn ich morgen kreuzweis tiefgeschnallt über den Neuen Platz marschiere dann darf ich das aber ob ich nach der Psychiatrierung noch meinen WP habe ist nicht so sicher.
@Gumbar,
wenn das so weiter geht, dann kaufe ich mir die Kladde glatt noch ;-)

Habe momentan leider nur das KJG aus dem I-Net
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Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von BigBen » Mo 29. Aug 2011, 22:15

danke, wieder was dazu gelernt
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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