Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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santiago
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von santiago » Fr 14. Okt 2011, 01:20

Freie Plätze ?? ihr hobts probleme ! Wos isn des ??
Sig-natur.

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Stickhead
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Stickhead » Fr 14. Okt 2011, 07:37

Würd i a sagen, mit 2 Plätzen :P
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Stefan
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Stefan » Fr 14. Okt 2011, 08:25

sobald ich spitz bekomme, dass bei mir ein erbe mit B waffen anstehen würde, würde ich schnell einen freund anhauen, er soll mir doch ein paar waffen borgen für ein paar wochen, damit ja kein freies platzerl dabei ist. wäre ewig schade drum.

@stickhead, santiago

haha, derzeitiger status: 3 frei ;-) - 2 aber schon fix verplant.

mfg stefan

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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von doc steel » So 16. Okt 2011, 17:20

Stefan hat geschrieben:sobald ich spitz bekomme, dass bei mir ein erbe mit B waffen anstehen würde, würde ich schnell einen freund anhauen, er soll mir doch ein paar waffen borgen für ein paar wochen, damit ja kein freies platzerl dabei ist. wäre ewig schade drum.
sorry, aber das ist blödsinn!
das waffg erlaubt wohl das borgen, soferne dazu eine bestätigung vom herborgenden ausgestellt wird (ausstellungsdatum, name, adr., wbk/wp-nr. beider parteien, waffentyp, -marke, -nummer etc.) für die befristete dauer von 6 wochen. diese bestätigung hat der, an den verborgt wurde stets mitzuführen. m.w. geht das aber nur dann wenn die anzahl der geborgten waffen seine freien plätze nicht übersteigt.

@ OC Tom!
manche haben es eh schon geschrieben.
im falle einer erbschaft gehen die waffen in den besitz des beerbten über.
ohne wenn und aber.
hat der beerbte eine wbk und entsprechend freie plätze ist das ein formalakt ohne weiterer rechtfertigung bei der zust. BH oder magistrat.
hat er keine wbk und will er deshalb eine machen, reicht erbschaft als alleiniger rechtfertigungsgrund.
spassettln wie der psycherl-test bleiben einem in dem fall aber leider nicht erspart.
bis zur ausstellung der wbk, können die waffen hinterlegt werden. ob das die bh oder polizei oder sonstwer macht entzieht sich leider meiner kenntnis.

Stefan
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Stefan » So 16. Okt 2011, 19:02

logisch, eben genau so viele waffen, dass die WBK voll ist und selbstverständlich das ganze auch für die paar wochen auf meine WBK schrieben lassen. da brauch ich nicht extra ein paar schrottknarren kaufen um zum zeitpunkt des erbanspruches eine volle karte zu haben und somit das recht auf zusätzliche plätze.

mfg stefan

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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Marc » So 16. Okt 2011, 20:35

Hallo!

Stefan hat geschrieben:l...selbstverständlich das ganze auch für die paar wochen auf meine WBK schrieben lassen. da brauch ich nicht extra ein paar schrottknarren kaufen um zum zeitpunkt des erbanspruches eine volle karte zu haben und somit das recht auf zusätzliche plätze.

mfg stefan



Klar, aber du kriegts ein paar solcher Teile um wirklich sehr wenig Geld...und damit ist das Ganze dann auch "bombenfest" rechtlich gesehen.

Grüsse,


Marc
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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von doc steel » So 16. Okt 2011, 21:29

Stefan hat geschrieben:logisch, eben genau so viele waffen, dass die WBK voll ist und selbstverständlich das ganze auch für die paar wochen auf meine WBK schrieben lassen. da brauch ich nicht extra ein paar schrottknarren kaufen um zum zeitpunkt des erbanspruches eine volle karte zu haben und somit das recht auf zusätzliche plätze.

mfg stefan


moment,
bevor da jetzt a palawatsch entsteht...
das wesen eines gesetzes ist, dass es nicht beliebig interpretiert werden kann.
daher kannst du nicht irgendwelche waffen a paar wochen so lala auf deine karte schreiben lassen.
der einzig legale weg ist sie abzukaufen, eine ordentliche meldung an die behörde zu richten und dann erst passts.
somit machst du die rechnung ohne den wirt, weil du erst wen finden musst der dir seine waffen verkauft.
der hats ja nicht, damits im tresor ka echo gibt....

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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Stefan » Mo 17. Okt 2011, 11:50

doc steel hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:logisch, eben genau so viele waffen, dass die WBK voll ist und selbstverständlich das ganze auch für die paar wochen auf meine WBK schrieben lassen. da brauch ich nicht extra ein paar schrottknarren kaufen um zum zeitpunkt des erbanspruches eine volle karte zu haben und somit das recht auf zusätzliche plätze.

mfg stefan


moment,
bevor da jetzt a palawatsch entsteht...
das wesen eines gesetzes ist, dass es nicht beliebig interpretiert werden kann.
daher kannst du nicht irgendwelche waffen a paar wochen so lala auf deine karte schreiben lassen.
der einzig legale weg ist sie abzukaufen, eine ordentliche meldung an die behörde zu richten und dann erst passts.
somit machst du die rechnung ohne den wirt, weil du erst wen finden musst der dir seine waffen verkauft.
der hats ja nicht, damits im tresor ka echo gibt....


ich verstehe nicht, was so schwer nachvollziehbar an meinem vorgang sein soll. als beispiel ausgeführt: ich nehme auf meine WBK mit, sagen wir, 2 freien plätzen zwei B waffen meines vaters, wir melden das beide unserer behörde. dies, da ich erfahren habe, dass mein stiefvater verstorben ist und ich seine beiden B waffen gerne hätte, auch der einzige erbe bin, ich aber gerne zusätzliche plätze hätte. sagen wir, das erbe wird mir nach 3 monaten zugesprochen. ich latsche zu meiner behörde und beantrage aufgrund von erbe weiter plätze, da meine WBK ja voll ist. die schauen, ja voll, also erweiterung rechtmäßig. ein paar wochen nach erfolgter erweiterung und erbantritt schreibe ich die waffen auf meinen vater zurück.

und jetzt setzt statt vater halt guten freund ein, oder ähnliches.

was soll die behörde das angehen, ob ich für die jeweilige waffe tatsächlich einen kaufpreis bezahlt habe? die wissen das nicht, die erfahren das nie, ... und wer jetzt von mutwilliger täuschung sprechen möchte, der soll sich mal überlegen, ob das erwerben von alten 20 € schrott B-waffen nicht eigentlich das selbe vorgehen ist ;)

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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von Stickhead » Mo 17. Okt 2011, 12:00

doc steel hat geschrieben:das waffg erlaubt wohl das borgen, soferne dazu eine bestätigung vom herborgenden ausgestellt wird (ausstellungsdatum, name, adr., wbk/wp-nr. beider parteien, waffentyp, -marke, -nummer etc.) für die befristete dauer von 6 wochen. diese bestätigung hat der, an den verborgt wurde stets mitzuführen. m.w. geht das aber nur dann wenn die anzahl der geborgten waffen seine freien plätze nicht übersteigt.


Eine Regelung fürs "Borgen" wäre mir nicht bekannt.. aber.. zu § 28 Abs. 1 WaffG:

Hauer/Keplinger Praxiskommentar hat geschrieben:Tatbestandsmäßig wäre daher etwa noch nicht das kurzzeitige Überlassen, etwa für mehrerere Tage, um die Waffe eingehend zu inspizieren oder mit ihr Probeschießungen vorzunehmen (hiezu würden WP bzw WBK reichen);
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Hausräumung Oma irgendwo Waffen was tun

Beitrag von OC Tom » Mo 24. Okt 2011, 15:56

Hallo,

Danke nochmal für die vielen Antworten.
War jetzt selber nicht dabei da ich in Ausland musste Sie haben wohl ein altes Jagtgewehr gefunden und das ganze mit dem Notar abgehandelt.
Wird wohl jetzt eine "Pfui" Waffe.... (wegen dekoumbau)
Das mit der Kat B hat sich ja auch schon vorher gelöst da es keine mehr gab.

LG
Tom
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