Definition "Waffenschrank"?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von pointi2009 » Do 10. Nov 2011, 13:18

hab damit zum glück nie probleme gehabt. dass ich mir eine zulege, war sogar ihre idee. und tresor im schlafzimmer :) ist kein thema gewesen.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
OC Tom
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 375
Registriert: Mi 27. Apr 2011, 22:18
Wohnort: Wien

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von OC Tom » Do 10. Nov 2011, 15:56

Kleiner Tresor im Schlafzimmer ist bei uns auch kein Thema lustigerweise wäre die Waffe im oder am Nachtkästchen ohne GunVault dann schon denn meine hat Angst das ich sie bei einem schlechtenTraum erschiesse :o s
Aber frei liegen lassen muss e net sein auch wenn noch kein Kind da ist.


Glöckchen hat geschrieben:Ich hab mit ihr auch geredet, aber sie sagt selbst, dass das nicht logisch ist, aber sie wills nicht ( komischerweise ist dann die Lagerung in einem Privathaus im Keller ok für sie :roll: )

Kommt Zeit kommt Rat!!


Wäre auch blöd wenn es anders ist gerade im Haus würde ich sie aber im Schlafzimmer aufbewahren wollen.... Aber wie du sagst so lange sie generell nichts dagegen hat ist es ja nur halb so wild und wer weiß was in 2 Jahren ist
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

Centershot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2278
Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
Wohnort: Graz

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Centershot » Fr 11. Nov 2011, 00:14

Wie schon gesagt:
Stufe 1.) Den allerliebsten Schatz zum Schießstand mitnehmen, mit einer für Anfänger geeigneten Waffe (zuerst 10 - später 15 Meter) schießen lassen: z.B. 4 oder 6 Zoll 22-er Revolver...
Wenn sich dann zeigt dass sogar "das Schwarze" erreichbar ist dann brennt die Lunte ohnehin schon, und ein Revolver ist von der Handhabung her auch einfach.
Dann später mal mit einem 6 Zoll 38/357-er Revolver probieren lassen, WC sind mit solchen Revolvern auch kein Problem...und wieder wird es schöne Treffer geben.
Und dann folgt die Stufe 2...die WBK für den Schatz, immerhin reden alle immer von Gleichberechtigung....also bitte...wenn schon dann konsequent!
Und schon wird Frauchen´s Revolver auch im Tresor liegen...!
Aufpassen mußt Du nur wenn sie plötzlich eine SIG P 226 X-SIX oder eine STI Eagle 6,0 ins Auge fasst - dann will sie Dich sportlich niedermachen...!
Bei mir ist es so gegangen: Mein 6 Zoll Python wurde einfach "requiriert" :angry-steamingears: ..."brauchst ihn ja jetzt eh´ nicht beim IPSC"...!
Aber immerhin schießen wir jetzt beide mit großer Freude!
Viel Glück beim Auslegen des Köders!
Centershot

headhoncho
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 376
Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von headhoncho » Fr 11. Nov 2011, 15:50

Was ist von den bauhaus-Schränken ("Country 5") zu halten? Kann jemand ein paar Fotos mit "Füllung" online stellen?

Benutzeravatar
OC Tom
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 375
Registriert: Mi 27. Apr 2011, 22:18
Wohnort: Wien

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von OC Tom » Fr 11. Nov 2011, 17:18

headhoncho hat geschrieben:Was ist von den bauhaus-Schränken ("Country 5") zu halten? Kann jemand ein paar Fotos mit "Füllung" online stellen?


Wie mit Füllung Online stellen genau den Schrank oder andere :D

http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=7018 Da unterhalten sich gerade Deutsche Jagtkollegen drüber ganz unten hat einer seine Erfahrung gepostet
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

headhoncho
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 376
Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von headhoncho » Fr 11. Nov 2011, 19:39

OC Tom hat geschrieben:
headhoncho hat geschrieben:...

Wie mit Füllung Online stellen genau den Schrank oder andere :D ...

Mich würde interessieren, wie viel wirklich da rein geht. 5LW ist mal schnell dahingesagt....aber mit Zubehör&Co, 2 KW dazu? Mun? Deswegen würde mich Fotos vom Schrank in Benutzung interessieren.

Danke für den Link.

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17544
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von BigBen » Fr 11. Nov 2011, 19:53

Im Normalfall kriegst du immer 1-2 Waffen weniger rein...die Erbauer von den Dingern scheinen regelmäßig auf die Ausmaße von Kammerstengeln, Zielfernrohren etc. zu vergessen....
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

headhoncho
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 376
Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von headhoncho » Fr 11. Nov 2011, 20:46

BigBen hat geschrieben:Im Normalfall kriegst du immer 1-2 Waffen weniger rein...die Erbauer von den Dingern scheinen regelmäßig auf die Ausmaße von Kammerstengeln, Zielfernrohren etc. zu vergessen....

Genau das nehme ich an.... Deswegen würde ich gerne so einen Schrank sehen, wie knapp es wird, wenn 2-3 (inkl. 1 HA?) LW drinnen stehen. Plus 2 KW im KW-Fach, Zubehör, Munition, usw.

Benutzeravatar
santiago
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 750
Registriert: Do 2. Dez 2010, 03:54
Wohnort: Ghetto

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von santiago » Sa 12. Nov 2011, 01:32

Habe genau so einen durch connection um 130€ bekommen. Hab drinnen 6 x LW und im zusatzfach und in allen anderen "freiräumen" muni. KW und diese mun sind bei mir in drei anderen safes verteilt. Muss eh schonwieder 1-2 kaufen hab bissi platzprobleme :D . Zu dem schrank noch habe den schlüssel zum zusatzfach um 5mm gekürzt da der schrank sonst nicht zugeht wenn der zusatzschlüssel steckt und ich nicht einsehe ihn jedes mal abzuziehen. Schrank gut. Wenn der preis stimmt KAUFEN!! Hätte aber den mit sieben plätzen nehmen sollen.
Sig-natur.

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von pointi2009 » Mo 14. Nov 2011, 15:49

hab einen mit 5 Plätzen laut Hersteller :tipphead: .. ja wennst nur Jagdwaffen mit eher alten sehr klein bauenden ZF´s drauf und 3 davon ohne ZF, dann ist es vielleicht möglich. ich bekomm schlecht als recht 4 Waffen rein (2 mit ZF, eine Schrot und ein Ordonnanzler).

2 5er Schränke wären ideal. Aber vermutlich bau ich mir selber was ordentliches, damit auch alles andere wirklich Platz hat.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von KGR84 » Mo 14. Nov 2011, 16:00

Ich bin mir jetzt zwar ned sicher, aber ich glaube ich habe auch so einen Country vom Bauhaus.

Das mit den 169 und Bauhaus könnte auch hinkommen.

Bis jetzt hatte ich aber leider nur Munition drinnen.

Mein Bruder hat den gleichen, der hat 3 LW + 1 DBF drinnen. Muss ihn mal Fragen, ob er mal ein Photo machen kann. Aber ich glaube da hat er noch ein wenig Platz.


@id:

Hab gerade nachgesehen, habe doch einen Olymp 8 ... also für 8 LW

gezahlt habe 210 beim Hornbach. War aber schon 2008.

den hier: http://www.amazon.de/Rottner-Tresor-Waf ... B004JRPKGY

http://www.catchandbuy.com/rottner-waff ... ymp-8.html
Bild

Centershot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2278
Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
Wohnort: Graz

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Centershot » So 27. Nov 2011, 09:46

Wir haben hier im PD-Forum oft und lange über das Thema "Tresor/Waffenschrank" usw. diskutiert....
Ich wurde ziemlich oft wegen meiner Ansicht kritisiert, für mich ist eine Waffe nur in einem stabilen Mauertresor sicher verwahrt.
Dazu eine ganz aktuelle Ergänzung, ist gerade in den Nachrichten gekommen:
In Graz ist ein Einschleichdieb durch den Keller in die Wohnräume vorgedrungen. Dort hat er einen Möberltresor entdeckt. In der Hoffnung dass darin Geld oder Wertgegenstände verwahrt sind hat er den ganzen Tresor "mitgenommen"....keine Ahnung wie er wo verdübelt war, war aber offensichtlich kein Problem für den Dieb.
Verwahrt im Tresor war - dem Gesetz entsprechend - eine FFW mit Munition.
Von wegen "diese Verwahrung passt schon und gudde..." - der Vorfall ist wieder Wasser auf die Mühlen der Pikachu die jede Waffe in Privathaushalten verbieten wollen. Genau auf derartige Sachen warten diese Leute...!
Nur mal so zum Nachdenken...!
Centershot

Benutzeravatar
quildor82
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3492
Registriert: Do 27. Mai 2010, 11:25

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von quildor82 » So 27. Nov 2011, 15:20

Centershot hat geschrieben:Wir haben hier im PD-Forum oft und lange über das Thema "Tresor/Waffenschrank" usw. diskutiert....
Ich wurde ziemlich oft wegen meiner Ansicht kritisiert, für mich ist eine Waffe nur in einem stabilen Mauertresor sicher verwahrt.
Dazu eine ganz aktuelle Ergänzung, ist gerade in den Nachrichten gekommen:
In Graz ist ein Einschleichdieb durch den Keller in die Wohnräume vorgedrungen. Dort hat er einen Möberltresor entdeckt. In der Hoffnung dass darin Geld oder Wertgegenstände verwahrt sind hat er den ganzen Tresor "mitgenommen"....keine Ahnung wie er wo verdübelt war, war aber offensichtlich kein Problem für den Dieb.
Verwahrt im Tresor war - dem Gesetz entsprechend - eine FFW mit Munition.
Von wegen "diese Verwahrung passt schon und gudde..." - der Vorfall ist wieder Wasser auf die Mühlen der Pikachu die jede Waffe in Privathaushalten verbieten wollen. Genau auf derartige Sachen warten diese Leute...!
Nur mal so zum Nachdenken...!
Centershot



@ Centershot

es kann ja wohl kaum angehen dass der Besitzer einer ordnungsgemäß verwahrten FFW der blöde ist da bei Ihm eingebrochen wurde.
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17544
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von BigBen » So 27. Nov 2011, 15:27

quildor82 hat geschrieben:
Centershot hat geschrieben:Wir haben hier im PD-Forum oft und lange über das Thema "Tresor/Waffenschrank" usw. diskutiert....
Ich wurde ziemlich oft wegen meiner Ansicht kritisiert, für mich ist eine Waffe nur in einem stabilen Mauertresor sicher verwahrt.
Dazu eine ganz aktuelle Ergänzung, ist gerade in den Nachrichten gekommen:
In Graz ist ein Einschleichdieb durch den Keller in die Wohnräume vorgedrungen. Dort hat er einen Möberltresor entdeckt. In der Hoffnung dass darin Geld oder Wertgegenstände verwahrt sind hat er den ganzen Tresor "mitgenommen"....keine Ahnung wie er wo verdübelt war, war aber offensichtlich kein Problem für den Dieb.
Verwahrt im Tresor war - dem Gesetz entsprechend - eine FFW mit Munition.
Von wegen "diese Verwahrung passt schon und gudde..." - der Vorfall ist wieder Wasser auf die Mühlen der Pikachu die jede Waffe in Privathaushalten verbieten wollen. Genau auf derartige Sachen warten diese Leute...!
Nur mal so zum Nachdenken...!
Centershot



@ Centershot

es kann ja wohl kaum angehen dass der Besitzer einer ordnungsgemäß verwahrten FFW der blöde ist da bei Ihm eingebrochen wurde.


Darum geht es ja gar nicht...es geht darum, dass man als Legalwaffenbesitzer aus eigenem Verantwortungsbewusstsein vielleicht etwas mehr für die Sicherheit seiner Waffen unternimmt, als das Minimum welches der Gesetzgeber vorschreibt. Ich hab ja doch auch ein gewisses Interesse daran, dass meine Schusswaffen nicht in falsche Hände geraten, dem Gesetz entsprechende Verwahrung hin oder her.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Stefan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1850
Registriert: Di 11. Mai 2010, 09:58

Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Stefan » So 27. Nov 2011, 15:37

dem gesetz entsprechend ist aber mal als grundsatz wichtig, damit man keine probleme bekommt und, im fall eines diebstahles, die versicherung zahlt. mehr geht immer, fängt dann aber, imho, bei der außensicherung an. also gute sicherheitstüre mal als erstes z.b.

mfg stefan

Antworten