B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Gw10 » Di 6. Dez 2011, 09:17

sandman hat geschrieben:Net bös sein, aber diese Einstellung ist ziemlich weit von jediglicher Selbstverantwortung oder einem intellektuellem Vorgehen entfernt (um es einmal nett zu sagen). Einfach irgend ein Hörensagen daher schreiben und hoffen, dass es eh irgendwer berichtigen wird ist noch dazu ziemlich sinnlos, da mit so einem Vorgehen keiner mehr irgendwelche Posts Ernst nimmt.



ich dachte bislang auch, daß ich mich recht gut auskenne. ich kann zb gute 15 jahre nach meiner führerscheinprüfung (auto) mich zum pc setzen und diesen blöden test machen und werde den führerschein mit hoher wahrscheinlichkeit bestehen, weil mich sowas interessiert.
hab immer augen und ohren offen - und (um nochmals darauf zurückzukommen) mir wurde bei meinem waffenführerschein erzählt, daß es zb ok ist, wenn man nach dem schießstand einen kurzen zwischenstopp einlegt um zb einzukaufen, nur darf die glock dabei nicht im auto bleiben.
hier wurde ich eines besseren belehrt.

auch wurde gesagt "jeder waffeninhaber braucht kein rechtsexperte sein" - hier wurde ich eines besseren belehrt, da man SEHR SCHNELL mit beiden beinen in der illegalität steht, besonders bei DIESEM hobby.
ich muß mich also DOCH hinsetzen und das gesetzt durchlesen, § für §, jeden einzelnen verstehen, verinnerlichen und mich dran halten. sagt das doch mal beim waffenführerschein!

das mit dem ausleihen wurde uns auch nicht erklärt in meinen augen ein sauwichtiger punkt!!! - hier wurde ich eines besseren belehrt.
hätte ich nicht zufällig keinen platz frei wär ich schon illegal unterwegs gewesen als ich mir die aug von meinem bruder ausgeliehen habe.

bezüglich regeln während eines turniers, und sei es nur ein fun-turnier wie "krampusschießen" beim etssc - wo in der ausschreibung NICHT auf das regelwerk des österreichischen schützenbundes verwiesen wird - mit keinem wort! (stichwort ich darf nicht mit geladenen magazinen dort ankommen sondern darf sie erst laden nach kommando) - hier erfährt man dann (danach) daß diese doch gelten - hier wurde ich darüber informiert und eines besseren belehrt.


leute, so kanns doch nicht gehen! irgendwas läuft hier doch komplett daneben.

ich möchte gewisse herren, die waffenführerscheine abhalten, an dieser stelle mal dezitiert darauf hinweisen, mal die wichtigen dinge zu erwähnen, und nicht, daß es eine "notwehrüberschreitung" ist wenn ich die kirschenessenden kinder von meinem baum runterschieße. nehmt euch mal 15 min mehr zeit und sagt den leuten was wichtig ist!

auch möchte ich in ausschreibungen für turnieren drinstehen haben, was den nun für ein regelwerk gilt oder auch nicht gilt, und mir nicht mühsam davor alles zusammensuchen müssen.
stand ja auch einmal nicht drin, daß auf 100m langwaffe gk kein 2bein verwendet werden darf - und vor ort durfte mans dann nicht.
in zukunft kann ich dann einfach nur drauf antworten "leute, das steht nicht in der ausschreibung, pech gehabt" - und wenn die herren und damen dann vom hausrecht gebrauch machen und sagen "ja dann schießt du eben nicht mit", dann wars das für mich und ich war das letzte mal dort zu besuch, egal wo.
wenn wir schon genau sein wollen, dann bitte gilt das für beide seiten, nicht nur für den schützen, nicht wahr? ;)

das ist ein hobby für mich, soll spaß machen - nur wenns in arbeit ausartet, alles "vorausgesetzt" wird, mühsam zu werden beginnt oder in einseitige genauigkeit abdriftet - dann pfeif ich drauf und ihr habt einen schützen weniger.

so, frust abgelassen. in diesem sinne.
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von KGR84 » Di 6. Dez 2011, 09:38

Gw10 hat geschrieben:...
mir wurde bei meinem waffenführerschein erzählt, daß es zb ok ist, wenn man nach dem schießstand einen kurzen zwischenstopp einlegt um zb einzukaufen, nur darf die glock dabei nicht im auto bleiben.
hier wurde ich eines besseren belehrt....


In wie fern?
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Gw10 » Di 6. Dez 2011, 09:44

KGR84 hat geschrieben:
Gw10 hat geschrieben:...
mir wurde bei meinem waffenführerschein erzählt, daß es zb ok ist, wenn man nach dem schießstand einen kurzen zwischenstopp einlegt um zb einzukaufen, nur darf die glock dabei nicht im auto bleiben.
hier wurde ich eines besseren belehrt....


In wie fern?



darf man nicht. du mußt auf direktem wege heim fahren und die kanone bunkern. dann darfst einkaufen. du darfst sie zum einkaufen nicht im auto lassen, aber auch nicht mitnehmen.
dir wird lediglich zugestanden, nach einem turnier mit deinen schützenkollegen in ein pub einzukehren, die kanonen mitzunehmen im köfferchen, sie neben dir auf den sitz zu legen, 2 apfelsaft zu trinken, und dann auf direktem wege heim zu fahren. direkt nach dem turnier gesellig zusammensitzen akteptiert das gesetzt gerade noch, weils "im zuge der veranstaltung" passiert. danach schnur stracks heimwärts :at1:

alles andere = verboten.

außer die freundin hat auch eine wbk. du gehst einkaufen, sie sitzt im auto und paßt auf deine glock auf während du einkaufst.
sie darf das aber NICHT wenn sie schon 2 plätze belegt hat von 2en und deine glock die 3te waffe wäre, schon ists wieder illegal, weil du ihr ja dann die waffe überläßt.
ganz toll, nicht wahr? ^^
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von KGR84 » Di 6. Dez 2011, 09:48

Da gibts bei der Glock ne einfache Lösung.

---> Zerlegen

Verschluss alleine ist keine Waffe, nur ein Waffenrelevantes Teil ---> kannst du mit ins Geschäft nehmen.
Griffstück ist alleine kein Waffenrelevantes Teil ---> kannst du im Auto liegen lassen

(Achtung das ist meine rechtliche Auslegung und ich gebe keine Garantie auf Richtigkeit!)

Außerdem gilt das eh nur als Inhaber einer WBK.
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Stefan
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Stefan » Di 6. Dez 2011, 09:52

das ist so leider auch nicht korrekt, da jedes teil einer B waffe rechtlich wie eine vollständige B waffe gesehen wird. also z.b. als extrembeispiel: lauf einer B waffe in einem dafür vorgesehen holster am gürtel tragen zählt genau so zum führen, wie eine vollständige B waffe.

mfg stefan

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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Gw10 » Di 6. Dez 2011, 09:52

KGR84 hat geschrieben:Da gibts bei der Glock ne einfache Lösung.

---> Zerlegen

Verschluss alleine ist keine Waffe, nur ein Waffenrelevantes Teil ---> kannst du mit ins Geschäft nehmen.
Griffstück ist alleine kein Waffenrelevantes Teil ---> kannst du im Auto liegen lassen

(Achtung das ist meine rechtliche Auslegung und ich gebe keine Garantie auf Richtigkeit!)

Außerdem gilt das eh nur als Inhaber einer WBK.



ja, das hatte ich vorhin auch scheiben wollen, aber wieder rausgelöscht, da es so eine rechtliche grau-zone ist. es ist meines wissens nach "eher" verboten, aber es muß dir erstmal jemand beweisen, daß du zb einen glock verschluß in der tasche hast. ;)

das wassu da in klammer schreibst sollte man eh unter JEDES posting von JEDEM hier setzen. es muß sich wohl wirklich jeder selbst das gesetzt durchlesen, siehe meine erfahrungen waffenführerschein.
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von KGR84 » Di 6. Dez 2011, 10:00

Stefan hat geschrieben:das ist so leider auch nicht korrekt, da jedes teil einer B waffe rechtlich wie eine vollständige B waffe gesehen wird. also z.b. als extrembeispiel: lauf einer B waffe in einem dafür vorgesehen holster am gürtel tragen zählt genau so zum führen, wie eine vollständige B waffe.

mfg stefan


Nagut, aber es geht ja hier nicht um Führen, sondern darum eine brauchbare Waffe bei sich zu haben, also zu transportieren.

Dass ich den Verschluss und den Lauf, den ich von der Waffe runter nehmen in keinem Holster durchs Geschäft trage, leuchtet ein. Aber wenn ich einen Waffenrelevanten Teil bei mir habe, wer verbietet es mir, damit einkaufen zu gehen?
Wer kann unterscheiden, ob ich damit gerade vom Schießstand komme, oder mir ein Ersatzteil vom Waffenhändler abgeholt habe?
Wo steht überhaupt, erstens dass ich vom Schießen direkt nach Hause fahren muss, und zweitens das mit den B-Teilen, dass die auch als Waffe angesehen werden?


Gw10 hat geschrieben:...
das wassu da in klammer schreibst sollte man eh unter JEDES posting von JEDEM hier setzen. es muß sich wohl wirklich jeder selbst das gesetzt durchlesen, siehe meine erfahrungen waffenführerschein.


Das ist ja nichtmal das Problem, das Problem ist die Formulierung vieler Gesetze. Die sind so schwammig umschrieben, dass es Auslegungssache ist, und das legt eben jeder anders aus.
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von BigBen » Di 6. Dez 2011, 10:08

KGR84 hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:das ist so leider auch nicht korrekt, da jedes teil einer B waffe rechtlich wie eine vollständige B waffe gesehen wird. also z.b. als extrembeispiel: lauf einer B waffe in einem dafür vorgesehen holster am gürtel tragen zählt genau so zum führen, wie eine vollständige B waffe.

mfg stefan


Nagut, aber es geht ja hier nicht um Führen, sondern darum eine brauchbare Waffe bei sich zu haben, also zu transportieren.

Dass ich den Verschluss und den Lauf, den ich von der Waffe runter nehmen in keinem Holster durchs Geschäft trage, leuchtet ein. Aber wenn ich einen Waffenrelevanten Teil bei mir habe, wer verbietet es mir, damit einkaufen zu gehen?
Wer kann unterscheiden, ob ich damit gerade vom Schießstand komme, oder mir ein Ersatzteil vom Waffenhändler abgeholt habe?
Wo steht überhaupt, erstens dass ich vom Schießen direkt nach Hause fahren muss, und zweitens das mit den B-Teilen, dass die auch als Waffe angesehen werden?


Gw10 hat geschrieben:...
das wassu da in klammer schreibst sollte man eh unter JEDES posting von JEDEM hier setzen. es muß sich wohl wirklich jeder selbst das gesetzt durchlesen, siehe meine erfahrungen waffenführerschein.


Das ist ja nichtmal das Problem, das Problem ist die Formulierung vieler Gesetze. Die sind so schwammig umschrieben, dass es Auslegungssache ist, und das legt eben jeder anders aus.



Ich würde dich sehr bitten einen Gang zurückzuschalten, da du hier momentan ziemlich viel rechtlichen Unfug von dir gibst und es mit jedem Posting eigentlich schlimmer wird. Manch einer könnte noch in Versuchung kommen und dir glauben...z.B. zum Thema vom Schiessen direkt nach Hause: da gibt es genug Urteile (z.B. wollte jemand auf dem Schiessstand bei Gericht noch was erledigen...gibt dort die Waffe in gutem Glauben ab...und schwupps war die Zuverlässigkeit weg) und im Waffengesetzt steht bzgl. Transport "lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat." Nur weil du bestimmte Dinge nicht glaubst bzw. dir nicht in den Kram passen, heisst das leider nicht dass sie nicht trotzdem so sind!
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von gewo » Di 6. Dez 2011, 10:10

hallo

der transport von waffen ist zwischen allen plaetzen zulaessig die mit der waffe oder dem bedarf im zusammenhang stehen

daher also immer und ohne einschraenkung zwischen zB.:

- allen eigenen wohnsitzen bzw betriebsstaetten an denen man das recht zum verwahren oder fuehren der waffe hat (insbesondere dann wenn man auch "selbstverteidigung" bei der ausstellung der WBK angegeben hat)
- den schiessstaenden die man zu benutzen beabsichtigt (weil man dort schiessen war oder schiessen gehen will)
- orten an denen sich kollegen befinden die einem zb detais bei der wartung und pflege der waffe zeigen wollen
- zu einer person die ein kaufinteressent ist und die waffe besichtigen will
die vermutlich grenzwertigste auslegung, die jedoch aus meiner sicht durchaus auch noch gedeckt sein kann
- zum baumax wenn eben gerade am schiessstand beim training zum bewerb das visier locker geworden ist und der passende schraubenzieher zum reparieren nicht anders beschaffbar ist

auf den wegen zwischen solchen berechtigten ort sind nur zwischenstopps erlaubt deren aufschub unzumutbar ist
hier beginnt dann die auslegungssache
- tankstelle zum tanken, logisch, kein problem (waffe muss mit rein)
- autobahnraststaette bei laengeren zufahrten, kein probem (waffe muss mit rein)

einige dieser dinge sind in erlaessen geregelt
bis dahin traue ich mich daher relativ sicher auskunft geben zu koennen

spannend werden dann - aus meiner sicht nicht klar geregelte - dinge wie

- am heimweg beim nahe am stand liegenden gasthaus mit schuetzenkollegen einen trinken gehen ?
- am heimweg beim weiter entfernt vom stand liegenden gasthaus mit anderen freunden einen trinken gehen ?
- beim billa am heimweg vom schiessstand einkaufen gehen, weils hat am weg liegt ?
- beim billa am heimweg vom schiessstand einkaufen gehen, weils samstag, 17h50 ist und wenn man zuerst die waffe nach hause bringt geht sich das einkaufen nimmer aus ?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Gw10 » Di 6. Dez 2011, 10:17

danke für die infos gewo, wußte ich teils auch nicht so genau, wieder was gelernt.

was aber einmal mehr zeigt: als waffenbesitzer MUSS man sich SEHR genau mit der materie beschäftigen, sonst ist irgendwann mal die wumme weg und man guckt blöd. und warum? weil mal jemand gesagt hat "man muß kein jurist sein wenn man eine waffe besitzt". muß man leider doch.

bin sehr froh über dieses forum! danke an dieser stelle an den herrn bigben :)
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von KGR84 » Di 6. Dez 2011, 10:25

@ BigBen

Ich hinterfrage Aussagen von anderen nicht weil sie mir nicht in den Kram passen, oder ich sie nicht akzeptieren möchte. Wenn mir jemand oder etwas (ein Gesetzt) etwas verbietet möchte ich wissen wer oder was das ist. Also was ist schlimm daran, wenn ich jemanden Frage wo er Informationen, Vorschriften, Paragraphen oder sonst was her hat?

Wenn etwas ist wie es ist, akzeptiere ich das auch, bzw. muss das akzeptieren. Aber nur weil mir jemand was sagt muss das ja noch nicht so sein. Ich kann das dann ja immer noch selber rechtlich abklären, so wie mit dem Waffe ausborgen ohne freien Platz.

Da ich in Sachen Waffenrecht kein Rechtsexperte bin, ist es wohl legitim dazu Fragen zu stellen, und wenn ich frage darf ich das und das, und jemand schreibt nein, dann ist es doch wohl auch legitim zu fragen warum nicht, und woher diese Informationen stammen.

So wie die Aussage von Stefan. Mir ist das noch nie unter gekommen (was ja nicht heißt, dass es nicht so ist, oder ich es nicht glaube), und ich möchte halt wissen wo das steht.

Denn das was Stefan schreibt ist eigentlich sehr relevant. Bezüglich auf den vorherigen Post von gewo sowieso, aber auch für z.B. den Einkauf von Waffenrelevanten Teilen alleine.

Wenn dem so ist, müsste man nachdem man z.B. vom Waffenhändler nen Wechsellauf kauft, schnurstracks nach Hause fahren. Und jetzt frag mal einen normalen Waffenbesitzer ob er das auch so sieht ...
Zuletzt geändert von KGR84 am Di 6. Dez 2011, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Thule » Di 6. Dez 2011, 10:27

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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von quildor82 » Di 6. Dez 2011, 19:56

KGR84 hat geschrieben:@ BigBen

Ich hinterfrage Aussagen von anderen nicht weil sie mir nicht in den Kram passen, oder ich sie nicht akzeptieren möchte. Wenn mir jemand oder etwas (ein Gesetzt) etwas verbietet möchte ich wissen wer oder was das ist. Also was ist schlimm daran, wenn ich jemanden Frage wo er Informationen, Vorschriften, Paragraphen oder sonst was her hat?

Wenn etwas ist wie es ist, akzeptiere ich das auch, bzw. muss das akzeptieren. Aber nur weil mir jemand was sagt muss das ja noch nicht so sein. Ich kann das dann ja immer noch selber rechtlich abklären, so wie mit dem Waffe ausborgen ohne freien Platz.

Da ich in Sachen Waffenrecht kein Rechtsexperte bin, ist es wohl legitim dazu Fragen zu stellen, und wenn ich frage darf ich das und das, und jemand schreibt nein, dann ist es doch wohl auch legitim zu fragen warum nicht, und woher diese Informationen stammen.

So wie die Aussage von Stefan. Mir ist das noch nie unter gekommen (was ja nicht heißt, dass es nicht so ist, oder ich es nicht glaube), und ich möchte halt wissen wo das steht.

Denn das was Stefan schreibt ist eigentlich sehr relevant. Bezüglich auf den vorherigen Post von gewo sowieso, aber auch für z.B. den Einkauf von Waffenrelevanten Teilen alleine.

Wenn dem so ist, müsste man nachdem man z.B. vom Waffenhändler nen Wechsellauf kauft, schnurstracks nach Hause fahren. Und jetzt frag mal einen normalen Waffenbesitzer ob er das auch so sieht ...



Um das ganze auf den Punkt zu bringen, es steht jedem FREI zu tun was er tun möchte.

@ KGR84 entweder akzeptierst das Waffenrecht so bescheuert es auch manchmal sein mag oder auch nicht.
Wie sich das dann auf Zuverlässigkeit & Co auswirkt ist mir eigentlich egal.
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von KGR84 » Di 6. Dez 2011, 20:39

@ quildor82

ich habe nirgendwo gesagt oder geschrieben, dass ich das Waffenrecht nicht akzeptiere. Ich würde auch bewusst nichts machen das dagegen verstößt ... mit der Betonung auf bewusst. Wir sehen ja was Waffenbesitzer so alles wissen was sie dürfen, und was sie wissen, was sie nicht dürfen ... oder auch nicht wissen. Dass ich da keine Ausnahme bin gebe ich auch zu. Ich wills halt auch genau wissen.
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