

http://www.jagd-magazin.at/netautor/nap ... 0xMDA3Mzg0
http://www.jusline.at/84_Schwere_K%C3%B ... _StGB.html

zaphod hat geschrieben:den Thread mit dem YouTube Video kennen wir ja.
§ 84 Abs. 2 Z 4 StGB (Strafgesetzbuch) bestimmt das jede leichte Körperverletzung als schwere zu bestrafen ist, wenn sie an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begangen wurde.
Dh, es reicht eine leichte Verletzung (Bluterguss, Hautabschürfung usw) aus, nur für den Fall das sich jemand wundert weshalb eine "schwere Körperverletzung" vorliegt.
so long
zaphod
DirtyHarriett hat geschrieben:siehe hierzu die Äußerungen des Vorsitzenden der Grünen im Europaparlament:
http://www.youtube.com/watch?v=M0qvkg2nzg8
Und ja, die beeinflussen auch österreichische Gesetze ...