http://www.waffentest.atmehr gibts dazu nicht zu sagen.
für ne coachgun brauchst garnix. damit fährst zum stand, zerknüppelst paar tontauben und fährst wieder.
eine wbk brauchst du nur auf den schießständen, die keine "öffnentlichen" sind - oder heißt das "staatlich anerkannt"? - und dann auch nur für kat. b waffen.
für c und d brauchst garnix. egal ob öffentlich oder nicht.
na jedenfalls ist die sache die: wenn otto normalverbraucher irgendwo einen privaten stand aufmacht und du dort hingehst, darfst du dort keine pistole ausleihen, weil das waffengesetzt nur auf öffentlich anerkannten ständen außer kraft gesetzt ist (mit ausnahme von kat. a waffen und waffenverboten, die gelten überall).
dort bräuchtest du also eine wbk um dir was auszuleihen.
auf einem öffentlich anerkannten schießstand, wie zb hirtenberg, tattendorf, ... darfst du hingehen, waffe ausleihen, schießen, waffe zurück geben, heim fahren - und das ganz ohne wbk.
ps: alle auskünfte entspringen meiner laienhaften meinung und ersetzen keinesfalls die auskunft eines juristen/anwalts oder ähnlichem.