wbk

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Sale75
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wbk

Beitrag von Sale75 » Di 27. Dez 2011, 21:12

Hallo Gemeinde
Kennt wer einen guten Psycho :whistle: in Wien oder Umgebung Gänserndorf
zwecks wbk :)
habe mir eine Fr8 gekauft und möchte mir auch noch eine Coach Gun
zulegen da ich schon öfters im web gelesen habe das wenn mann zum Schießstand
fährt eine wbk erforderlich ist
oder wie ist das :?:
lg
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Gw10
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Re: wbk

Beitrag von Gw10 » Di 27. Dez 2011, 21:15

http://www.waffentest.at

mehr gibts dazu nicht zu sagen.


für ne coachgun brauchst garnix. damit fährst zum stand, zerknüppelst paar tontauben und fährst wieder.
eine wbk brauchst du nur auf den schießständen, die keine "öffnentlichen" sind - oder heißt das "staatlich anerkannt"? - und dann auch nur für kat. b waffen.
für c und d brauchst garnix. egal ob öffentlich oder nicht.

na jedenfalls ist die sache die: wenn otto normalverbraucher irgendwo einen privaten stand aufmacht und du dort hingehst, darfst du dort keine pistole ausleihen, weil das waffengesetzt nur auf öffentlich anerkannten ständen außer kraft gesetzt ist (mit ausnahme von kat. a waffen und waffenverboten, die gelten überall).
dort bräuchtest du also eine wbk um dir was auszuleihen.

auf einem öffentlich anerkannten schießstand, wie zb hirtenberg, tattendorf, ... darfst du hingehen, waffe ausleihen, schießen, waffe zurück geben, heim fahren - und das ganz ohne wbk.


ps: alle auskünfte entspringen meiner laienhaften meinung und ersetzen keinesfalls die auskunft eines juristen/anwalts oder ähnlichem.
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BigBen
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Re: wbk

Beitrag von BigBen » Di 27. Dez 2011, 21:22

Du brauchst weder für den FR8 noch für die Coachgun eine WBK um damit auf Schiessständen zu schiessen - egal ob öffentlich oder nicht, genauso darfst du deine Kat. C und Kat. D Waffe auch ohne WBK TRANSPORTIEREN (= ungeladen in geschlossenem Behältniss).

WBK ist nur nötig um Kat. B Waffen (Pistolen, Revolver, halbautomatische Gewehre, Repetierflinten) erwerben, besitzen, transportieren und auf nicht behördlich genehmigten Schiessständen nutzen zu dürfen. Auf behördlich genehmigten Schiessständen darfst du auch ohne WBK mit Kat. B Waffen (z.B. Leihwaffen) schiessen.
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Sale75
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Re: wbk

Beitrag von Sale75 » Di 27. Dez 2011, 22:02

super danke
für die raschen antworten
wie ihr euch sicher denken könnt
bin ich neu auf dem sektor und
will nicht mit dem gesetz in konflikt
kommen deshalb lieber infos von
profis einholen
bin euch jetzt schon
dankbar für eure tips
lg
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Re: wbk

Beitrag von Sale75 » Di 27. Dez 2011, 22:22

danke
sehr hilfreich
lg
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the_law
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Re: wbk

Beitrag von the_law » Mi 28. Dez 2011, 10:22

bei vollmantelmunition fürs fr-8 brauchst dann allerdings schon ein waffenrechtliches dokument..., wenn du nur teilmantel daraus böllerst dann wieder nit..

vielleicht hast du das im zusammenhang mit der wbk gelesen :think: , aber ein beantragen einer solchen wbk ist nie verkehrt, mach einfach den schein, was man hat hat man...

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Re: wbk

Beitrag von Sale75 » Do 29. Dez 2011, 08:45

hätte ich mir auch gedacht
werd warscheinlich gleich nach den feiertagen
was tun
lg
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