VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
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- Das_Frettchen
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Aber wenn Gefahr in Verzug ist kann sich doch ein Polizist selbst in Dienst stellen. Wäre das kein ausreichendes Argument für einen Waffenpass, denn in diesem Falle (Privatzeit) ist ja der Polizist nicht im Besitz seiner Dienstwaffe.
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Das_Frettchen hat geschrieben:Aber wenn Gefahr in Verzug ist kann sich doch ein Polizist selbst in Dienst stellen. ...
hallo
das kann (und darf) er eben nur bei ganz bestimmten mit bestimmten strafandrohungen bewehrte gewaltdelikten
das sind garned so viele
und vor allem sind das solche bei denen auch der "normale" buerger zur hilfeleistung verpflichtet waeren .....
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
wo leitest Du die Pflicht für den normalen Bürger ab?
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
therion hat geschrieben:wo leitest Du die Pflicht für den normalen Bürger ab?
hallo
bin kein jurist
aber ich glaube mich schon erinnern zu koennen das im StgB eine strafandrohung zu "unterlassener hilfeleistung" steht ...
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
gewo hat geschrieben:therion hat geschrieben:wo leitest Du die Pflicht für den normalen Bürger ab?
hallo
bin kein jurist
aber ich glaube mich schon erinnern zu koennen das im StgB eine strafandrohung zu "unterlassener hilfeleistung" steht ...
Aber nur zumutbare Hilfeleistung und das ist schon wieder sehr dehnfähig.
Bevor manche Leute Niveau haben, hat Spongebob seinen Führerschein.
-
- .308 Win
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
gerry64 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:therion hat geschrieben:wo leitest Du die Pflicht für den normalen Bürger ab?
hallo
bin kein jurist
aber ich glaube mich schon erinnern zu koennen das im StgB eine strafandrohung zu "unterlassener hilfeleistung" steht ...
Aber nur zumutbare Hilfeleistung und das ist schon wieder sehr dehnfähig.
Hier geht es eher um nicht geleistete Erste HIlfe, usw. als um das Einschreiten bei einer Gewalttat.
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
headhoncho hat geschrieben:Hier geht es eher um nicht geleistete Erste HIlfe, usw. als um das Einschreiten bei einer Gewalttat.
hi
vermutlich ja:
StGb § 95 hat geschrieben:Unterlassung der Hilfeleistung
§ 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Richtig.
Also von einem Helfenmüssen ist keine Rede.
Also von einem Helfenmüssen ist keine Rede.
- Das_Frettchen
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Ein Jahr Gefägnis ist eigentlich auch ned viel für dass das man jemanden verrecken lässt....
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Naja, der Staat hat sich damals noch schwer getan, seinen Bürgern eine HANDLUNGSPFLICHT anzuordnen. Die Entscheidung, ob ich jemanden helfe, liegt bei mir und nicht beim Staat oder einem Dritten.
- Das_Frettchen
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Bei Gewissen dingen finde ich einen Gesetzlichen Druck durchaus für angebracht. Denn für Steuerhinterziehung was für mei empfinden bei weitem nicht so schlimm ist wie jemanden sterben zu lassen bekommt man auch gleich mehrer Jahre bzw. Jahrzehnte aufgebrummt.
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Steuerhinterziehung passiert aber mit Vorsatz, unterlassene Hilfeleistung (in welcher Form auch immer) nicht! Es geht wohl keiner außer Haus und denkt sich:" Haha, heute bin ich fies drauf, wenn ich jemanden Verbluten sehe lasse ich den voll krass sterben!"
Etwas anderes ist es wenn jemand mit den Gedanken außer Haus geht:" He da Ali hat was mit meiner Freundin, den stech ich jetzt voll ab, und lass ihn dann voll krass verbluten." In diesem Fall wäre die unterlassene Hilfeleistung wohl etwas gravierender
Etwas anderes ist es wenn jemand mit den Gedanken außer Haus geht:" He da Ali hat was mit meiner Freundin, den stech ich jetzt voll ab, und lass ihn dann voll krass verbluten." In diesem Fall wäre die unterlassene Hilfeleistung wohl etwas gravierender


Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Das wäre dann auch Mord 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Das wäre sogar vorsätzlicher Mord in Verbindung mit unterlassener Hilfeleistung. Ui das geht in die Jahre ...
Der bekommt sicher 5 Jahre und ist nach nem jahr mit guter Führung draußen
Der bekommt sicher 5 Jahre und ist nach nem jahr mit guter Führung draußen

