WP und Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Schlesi
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WP und Erweiterung

Beitrag von Schlesi » Fr 17. Feb 2012, 11:04

Hallo,

ist es richtig wenn ich davon ausgehe dass ich mit meinen 2 Plätzen am WP voll bin und zur Erweiterung eine WBK beantragen muss? Wenn ja, welche Kosten kommen dabei noch auf mich zu? Inwiefern muss ich diesen "Bedarf" dann noch begründen?

Danke und Liebe Grüße
Es grüßt der Schlesi!

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Re: WP und Erweiterung

Beitrag von gewo » Fr 17. Feb 2012, 11:50

Schlesi hat geschrieben: Wenn ja, welche Kosten kommen dabei noch auf mich zu? Inwiefern muss ich diesen "Bedarf" dann noch begründen?


hallo

naja, welchen bedarf willst du denn haben?
sportschuetze?

dann eben genauso wie jeder WBK besitzer bei einer erweiterung von zb 2 auf 4

also zb in wien:
vereinsbestaetigunge
ergebnisberichte fuer die waffen die du besitzt und die du anschaffen willst

das eine knarre fuer SV oder welchem ausstellungsgrund des WP auch immer gewidmet werden kann ist eh logisch
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Re: WP und Erweiterung

Beitrag von Schlesi » Fr 17. Feb 2012, 18:08

Naja, am WP darf man ja nur 2 Plätze haben oder?

Somit müsste ich statt zu erweitern um eine WBK ansuchen. Wird die ohne weiteres ausgestellt oder muss ich dann eben begründen warum ich zusätzlich zum WP noch eine WBK haben möchte?

Meine Überlegung: 26er für verdeckte Trageweise, 19er oder 17er für Tätigkeiten in Uniform. Dann wäre aber mein WP voll. Falls ich nun noch eine Walther P22 fürn Stand haben möchte (nur ein Beispiel) hätte ich schon ein Problem.
Es grüßt der Schlesi!

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Re: WP und Erweiterung

Beitrag von gewo » Fr 17. Feb 2012, 21:21

Schlesi hat geschrieben:Naja, am WP darf man ja nur 2 Plätze haben oder?
Somit müsste ich statt zu erweitern um eine WBK ansuchen. Wird die ohne weiteres ausgestellt oder muss ich dann eben begründen warum ich zusätzlich zum WP noch eine WBK haben möchte?


hi

ja, musst du begruenden ..
wie bei einer WBK
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Re: WP und Erweiterung

Beitrag von Promo » Sa 18. Feb 2012, 13:04

Der WP ist nicht waffenbezogen, d.h. wenn du 2 Plätze hast, darfst du 2 Waffen führen. Welche das sind, bleibt dir überlassen. Theoretisch kannst du auch eine ausgeliehene Waffe führen. Behördlich hast du sowieso nur ein Gesamtkontingent, z.B. bei 2 auf dem WP und 4 auf der WBK hast du für die Behörde 6 Plätze.
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