
Der Knallstock wurde vor einigen Jahren bei einem Händler gekauft und ist damit dokumentiert. Jetzt könnten wir das eigentlich achselzuckend aussitzen und auf sich beruhen lassen, ABER:
a) glaube ich, dass die Händlerdokumentationen (Waffenbücher) über kurz oder lang ins ZWR eingepflegt werden und dann hätten wir irgendwann vielleicht Erklärungsbedarf.
b) wäre das nicht die korrekte Vorgangsweise!
Also beim Verlassenschaftsverfahren (Notar) in Verbindung mit einer Verlustanzeige angeben (Marke, Typ und Nummer allerdings unbekannt)? Passt das so oder doch lieber blöd stellen und aussitzen?

Danke für alle Ratschläge