KK-Gewehr "verschwunden"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Undertaker
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KK-Gewehr "verschwunden"

Beitrag von Undertaker » Fr 9. Mär 2012, 08:55

Nach dem kürzlichen Tod des Schwiegervaters haben wir vergeblich nach seinem Gewehrchen gesucht - auch die Schwiegermutter weiß nichts vom Verbleib. Gestohlen, beim Umzug verschollen oder gar versoffen? - nix wiss ma :confusion-scratchheadyellow:
Der Knallstock wurde vor einigen Jahren bei einem Händler gekauft und ist damit dokumentiert. Jetzt könnten wir das eigentlich achselzuckend aussitzen und auf sich beruhen lassen, ABER:
a) glaube ich, dass die Händlerdokumentationen (Waffenbücher) über kurz oder lang ins ZWR eingepflegt werden und dann hätten wir irgendwann vielleicht Erklärungsbedarf.
b) wäre das nicht die korrekte Vorgangsweise!
Also beim Verlassenschaftsverfahren (Notar) in Verbindung mit einer Verlustanzeige angeben (Marke, Typ und Nummer allerdings unbekannt)? Passt das so oder doch lieber blöd stellen und aussitzen? :whistle:

Danke für alle Ratschläge
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Grüße vom Undertaker

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sandman
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Re: KK-Gewehr "verschwunden"

Beitrag von sandman » Fr 9. Mär 2012, 09:03

Hallo,

Ich glaube, dass Du da etwas misverstehst. Das Waffenbuch des Händlers wird nicht in die zentrale Registrierung eingegeben, sondern es werden alle Waffen neu registriert werden müssen. Auch musst Du zB bei einem Verkauf die Kat C Waffe nicht "austragen" lassen, was meines Wissens auch gar nicht möglich wäre.

Trotzdem handelt es sich um den Verlust einer Schusswaffe und das sollte nicht einfach so hingenommen werden. Bist Du sicher, dass Dein verstorbener Schwiegervater nicht die Waffe vor seinem Tod verkauft/weitergegeben hat und seiner Frau nichts erzählt hat?

Und wenn Du keinerlei Beweise für die Existenz des Gewehrs hast, wie willst Du eine Verlust/Diebstahlsanzeige aufgeben?

Grüße

Sandman
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Varminter

Re: KK-Gewehr "verschwunden"

Beitrag von Varminter » Fr 9. Mär 2012, 10:08

sandman hat geschrieben:Hallo,

Ich glaube, dass Du da etwas misverstehst. Das Waffenbuch des Händlers wird nicht in die zentrale Registrierung eingegeben, sondern es werden alle Waffen neu registriert werden müssen. Auch musst Du zB bei einem Verkauf die Kat C Waffe nicht "austragen" lassen, was meines Wissens auch gar nicht möglich wäre.

Trotzdem handelt es sich um den Verlust einer Schusswaffe und das sollte nicht einfach so hingenommen werden. Bist Du sicher, dass Dein verstorbener Schwiegervater nicht die Waffe vor seinem Tod verkauft/weitergegeben hat und seiner Frau nichts erzählt hat?

Und wenn Du keinerlei Beweise für die Existenz des Gewehrs hast, wie willst Du eine Verlust/Diebstahlsanzeige aufgeben?

Grüße

Sandman



Der (Vor)-Besitzer der Waffe ist tot und kann keine Antwort geben.

Der (Vor)-Besitzer der Waffe kann so oder so nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Die (Nicht)-Erben dieser Waffe brauchen nicht einmal mit den Ohrwascheln zucken.

Wo nix ist, hat der Kaiser (Staat) sein Recht verloren.

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Re: KK-Gewehr "verschwunden"

Beitrag von doc steel » So 11. Mär 2012, 09:40

seh ich auch so.

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Re: KK-Gewehr "verschwunden"

Beitrag von Irwin J. Finster » So 11. Mär 2012, 09:56

Hat die Waffe tatsächlich einen neuen Besitzer gefunden, auf welchem Wege auch immer war es dessen Pflicht dieses zu Melden. Hat er das getan ists Gut. Hat er nicht, was soll man machen? Die Welt ist schlecht....
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Freischuetz
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Re: KK-Gewehr "verschwunden"

Beitrag von Freischuetz » Di 20. Nov 2012, 16:56

Eine Möglichkeit wäre, da nachzusehen: http://www.notariat-konradt.at

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Re: KK-Gewehr "verschwunden"

Beitrag von Maggo » Di 20. Nov 2012, 18:06

Wenn auch nix im Testament (sofern eines vorhanden ist) erwähnt ist kann man auch nix sagen.
Und wo nix mehr da ist (Irgendwelche Beweise wie z.B Kat C Meldung) kann man auch nix mehr feststellen.
Du machst dir also Gedanken über Sachen die im Prinzip gar nicht mehr Relevant sind oder Existieren,Der Erblasser kann damit alles mögliche damit gemacht haben,Vom Verkauf bis hin zur Verschrottung usw....

Der (Vor)-Besitzer der Waffe kann so oder so nicht zur Verantwortung gezogen werden.


Vorsicht: Der Erbe erbt auch die Rechtsnachfolge des Erblassers und hat somit auch die Rechte und Pflichten des Erblassers. Die Verfügungsgewalt,Vertretung des Erblassers nach der fertigen Abhandlung hat der oder die Erben, davor der Notar.
Straftaten usw.erbt man natürlich nicht,Strafverfügungen z.b kommen aber sehr wohl in die Schulden der Erbmasse rein.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

spareribs
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Re: KK-Gewehr "verschwunden"

Beitrag von spareribs » Mi 21. Nov 2012, 07:38

wegen einem simplen KK-Gewehr Nachforschungen ???

es wurde nicht mal wegen der "Pump-guns" nachgeforscht, auch nicht wegen der damals freien Halbautomaten.

die Behörde hat für so etwas keine Zeit und auch kein Personal :whistle:
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

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