WBK/Pass
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Irwin J. Finster
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Re: WBK/Pass
Ansuchen kannst Du gleich um mehr Plätze, musst das evtl. nur richtig begründen. WBK und WP sind voneinander unabhängig. Kannst auch sofort um einen WP ansuchen, nur den zu bekommen ist in AT leider nicht einfach....
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: WBK/Pass
Na ich versuchs mal wegen gleich mehreren Plätzen
Halte euch auf dem Laufenden.
Werde sagen ich mag die drei Waffen meiens Onkels übernehmen...
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Re: WBK/Pass
Wird nicht durchgehen, ausser er ist bereits verstorben und du bist der Vermächtnisnehmer.
§ 23 Abs. 2 WaffG:
Die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf,
ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den
Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft
gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des
Schießsports. Das Sammeln genehmigungspflichtiger Schusswaffen kommt nur insoweit als
Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und
dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, dass er für die
sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat.
§ 43 Abs. 4 WaffG:
Der Antrag eines Erben oder Vermächtnisnehmers auf Erteilung der Berechtigung oder auf
Erweiterung einer bestehenden Berechtigung, die für den Besitz eines gemäß Abs. 1
sichergestellten Gegenstandes erforderlich ist, bedarf keiner weiteren Rechtfertigung, sofern
der Verstorbene den Gegenstand besitzen durfte. Die Frist des Abs. 2 Z 1 läuft jedenfalls bis
zur Entscheidung über diesen Antrag.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WBK/Pass
Dann doch besser das ich prezisionsschiessen möchte mit einer .22 einer 9mm
und dann zur SV noch eine .38 brauche
gute Idee?
und dann zur SV noch eine .38 brauche
gute Idee?
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Re: WBK/Pass
mr_bene hat geschrieben:Dann doch besser das ich prezisionsschiessen möchte mit einer .22 einer 9mm
und dann zur SV noch eine .38 brauche
gute Idee?
Keine gute Idee, da die 9mm zur SV durchaus geeignet ist.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: WBK/Pass
mr_bene hat geschrieben:Dann doch besser das ich prezisionsschiessen möchte mit einer .22 einer 9mm
und dann zur SV noch eine .38 brauche
gute Idee?
So eine ähnliche Argumentation hab ich auch versucht. Nach ein paar Wochen kam ein Anruf von einer netten Dame vom Amt, zwei könnt ich haben, um mehr kann ich erst nach einem Jahr ansuchen...
Aber vielleicht klappts ja bei dir, drücke dir die Daumen.
PS.: war in Wien
Re: WBK/Pass
Hallo
Muss ich dei Waffen eigentlich bei mir zuhause haben oder kann ich diese auch bei meiner Freundin in der nur von mir zu öffnenden Tresor legen?
Muss ich dei Waffen eigentlich bei mir zuhause haben oder kann ich diese auch bei meiner Freundin in der nur von mir zu öffnenden Tresor legen?
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Re: WBK/Pass
mr_bene hat geschrieben:Hallo
Muss ich dei Waffen eigentlich bei mir zuhause haben oder kann ich diese auch bei meiner Freundin in der nur von mir zu öffnenden Tresor legen?
viewtopic.php?p=86049#p86049
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: WBK/Pass
Danke Gewo!
soll heissen ich muss nix melden weil wenn ich immer Zugang habe u sie nur für WBK Inhaber greifbar ist, alles ok ist.
ich such das mal im Gesetzestext.
danke
soll heissen ich muss nix melden weil wenn ich immer Zugang habe u sie nur für WBK Inhaber greifbar ist, alles ok ist.
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- Irwin J. Finster
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Re: WBK/Pass
Du musst melden wo Du sie verwahrst....
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Re: WBK/Pass
Irwin J. Finster hat geschrieben:Du musst melden wo Du sie verwahrst....
NEIN
musst du NICHT
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Re: WBK/Pass
Entschuldigung, aber wie sollen dann die Herrn von der Polizei bei der Verwahrungskontrolle wissen wo sie klingeln sollen?
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Re: WBK/Pass
mr_bene hat geschrieben:ich such das mal im Gesetzestext.
hi
ergibt sich aus den WaffG weil es eben nicht festgelegt ist WO du verwahren musst und weil es dazu weder erlaesse noch verordnungen und auch keine OGH urteile gibt
ich selber habe zudem am AB wien persoenlich nachgefragt und genau diese antwort erhalten die ich im link gepostet habe
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Re: WBK/Pass
Irwin J. Finster hat geschrieben:Entschuldigung, aber wie sollen dann die Herrn von der Polizei bei der Verwahrungskontrolle wissen wo sie klingeln sollen?
hi
das ist klar festgelegt
sie muessen dort klingeln wo dein hauptwohnsitz ist
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